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   BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07   

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BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07 (https://dejure.org/2007,4799)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2007 - 4 StR 318/07 (https://dejure.org/2007,4799)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2007 - 4 StR 318/07 (https://dejure.org/2007,4799)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Fehlen eines ernsthaften Therapiewillens; Anordnung zur Weckung der Therapiebereitschaft)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang: Entbehrlichkeit einer Persönlichkeitsdepravation bei Alkohol- und Drogenmissbrauch und indizielle Bedeutung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz des Fehlens eines ernsthaften Therapiewillens seitens des Angeklagten; Ziele einer Behandlung im Maßregelvollzug; Anforderungen an die gebotene Gesamtwürdigung im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit eines ...

  • Wolters Kluwer

    Begriff des "Hangs" i.S.d. § 64 Strafgesetzbuch (StGB); Indizielle Bedeutung einer Persönlichkeitsdepravation für das Bestehen eines Hangs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 67 n.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Regelanordnung der Unterbringung, fehlende Therapiebereitschaft

  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Voraussetzungen eines "Hanges"; Vorliegen einer Persönlichkeitsdepravation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 8
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH NStZ 2005, 210).

    Dies kommt etwa dann in Betracht, wenn der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass hierdurch seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 103; 2003, 106), oder bei Vorliegen von Beschaffungskriminalität (vgl. BGH NStZ 2005, 210).

  • BGH, 31.05.2005 - 1 StR 154/05

    Abfassung der Urteilsformel (entbehrliche Aufnahme der Tatbegehungsform; Ermessen

    Auszug aus BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07
    Zwar hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in vereinzelten Entscheidungen, denen das Landgericht ersichtlich gefolgt ist, diese Auffassung vertreten (vgl. etwa BGH NStZ 2005, 626; 2004, 494).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07
    Dies kommt etwa dann in Betracht, wenn der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass hierdurch seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 103; 2003, 106), oder bei Vorliegen von Beschaffungskriminalität (vgl. BGH NStZ 2005, 210).
  • BGH, 11.01.2007 - 4 StR 516/06

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Erörterungsmangel; eigene

    Auszug aus BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07
    Jedoch ist der 1. Strafsenat nunmehr in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 1 StR 332/07 - von dieser Rechtsprechung abgerückt und hat klargestellt, dass ein Hang im Sinne des § 64 StGB eine Depravation nicht voraussetzt, vielmehr dem Fehlen wie dem Vorliegen einer Persönlichkeitsdepravation lediglich indizielle Bedeutung für einen Hang zukommen kann (so auch Senatsbeschluss vom 11. Januar 2007 - 4 StR 516/06).
  • BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang auch ohne

    Auszug aus BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07
    Jedoch ist der 1. Strafsenat nunmehr in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 1 StR 332/07 - von dieser Rechtsprechung abgerückt und hat klargestellt, dass ein Hang im Sinne des § 64 StGB eine Depravation nicht voraussetzt, vielmehr dem Fehlen wie dem Vorliegen einer Persönlichkeitsdepravation lediglich indizielle Bedeutung für einen Hang zukommen kann (so auch Senatsbeschluss vom 11. Januar 2007 - 4 StR 516/06).
  • BGH, 14.12.2005 - 1 StR 420/05

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Erörterungspflicht;

    Auszug aus BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07
    Dies kommt etwa dann in Betracht, wenn der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass hierdurch seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 103; 2003, 106), oder bei Vorliegen von Beschaffungskriminalität (vgl. BGH NStZ 2005, 210).
  • BGH, 02.04.2004 - 1 StR 126/04

    Anordnung der Unterbringung einer Entziehungsanstalt (Hang: erforderliche

    Auszug aus BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07
    Zwar hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in vereinzelten Entscheidungen, denen das Landgericht ersichtlich gefolgt ist, diese Auffassung vertreten (vgl. etwa BGH NStZ 2005, 626; 2004, 494).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 und vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13).

    Nicht erforderlich ist, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8).

  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Nicht erforderlich ist, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8).
  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12

    Begriff des Hanges und des symptomatischen Zusammenhangs bei Cannabisabhängigkeit

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8, und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ 2008, 198, 199; BGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12).

    Nicht erforderlich ist, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (Senatsbeschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8).

  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Ebenso wenig ist für die Annahme eines Hanges - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - erforderlich, dass bei dem Täter infolge der Rauschmittelabhängigkeit bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. BGH NStZ 2007, 697; BGH NStZ-RR 2008, 8).
  • BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen des Hanges; keine

    Ebenso wenig ist für einen Hang erforderlich, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 408/16 Rn. 6; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 aaO; vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8).
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 655/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Begriff des Hangs,

    Nicht erforderlich ist, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 7).
  • BGH, 10.11.2009 - 5 StR 413/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (kein Vorrang der Sozialtherapie;

    Auf der Grundlage dieser Ermessensvorschrift kommt ein Absehen von einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt indes nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07; Schneider NStZ 2008, 68, 70).
  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 334/15

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit: selbstständige Anfechtung der Anordnung

    Soweit in der Rechtsprechung eine Trennbarkeit von Unterbringungsanordnung und Jugendstrafausspruch mit Rücksicht auf § 5 Abs. 3 JGG verneint worden ist, betraf dies Fälle, in denen eine Unterbringung nach § 63 oder § 64 StGB unterblieben ist und deren Anordnung im zweiten Rechtsgang in Betracht kam (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2012 - 3 StR 42/12, Rn. 2 zitiert nach juris; Beschluss vom 5. Mai 2009 - 4 StR 99/09, NStZ-RR 2009, 277; Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, Rn. 11 zitiert nach juris; Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 StR 135/07, Rn. 7 zitiert nach juris; Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 581/97, NStZ-RR 1998, 188, 189 (jeweils Mitaufhebung der Jugendstrafe bei fehlerhafter Nichtanordnung der Unterbringung nach § 63 oder § 64 StGB); BayObLG, Urteil vom 15. März 1989 - RReg …
  • BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Anordnung einer Unterbringung des Angeklagten in

    Dieses wird zu berücksichtigen haben, dass trotz der Ausgestaltung des § 64 StGB n.F. als Ermessensvorschrift ein Absehen von der Unterbringung nach dem Willen des Gesetzgebers nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen soll (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 8).
  • LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    Ein Absehen von der Verhängung von Jugendstrafe neben der Unterbringung liegt in solchen Fällen fern (vgl. BGH, Beschluss vom 06.09.2007, 4 StR 318/07 - juris; Beschluss vom 20.01.2016, 4 StR 573/15 - juris).
  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Maßregelanordnung)

  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 26.10.2016 - 4 StR 408/16

    Maßregelentscheidung (Begriff des Hangs); Verbot der Schlechterstellung

  • BGH, 18.09.2013 - 1 StR 382/13

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auslegung des Hanges)

  • BGH, 18.09.2013 - 1 StR 456/13

    Rechtsfehlerhafte Erörterung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Koblenz, 04.11.2009 - 2 Ss 122/09

    Strafurteil gegen betäubungsmittelabhängigen Straftäter: Notwendige Begründung

  • OLG Jena, 29.04.2016 - 1 OLG 121 Ss 6/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begründungsanforderungen hinsichtlich

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