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   BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19   

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https://dejure.org/2019,43859
BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19 (https://dejure.org/2019,43859)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2019 - 4 StR 318/19 (https://dejure.org/2019,43859)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19 (https://dejure.org/2019,43859)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 56g StGB

  • Wolters Kluwer

    Beruhen der Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage hinsichtlich molekulargenetischer Vergleichsgutachten bei sog. Mischspuren (hier: DNA-Spuren am Tatfahrzeug)

  • rewis.io

    Strafurteil des Tatgerichts: Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse molekulargenetischer Vergleichsgutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beruhen der Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage hinsichtlich molekulargenetischer Vergleichsgutachten bei sog. Mischspuren (hier: DNA-Spuren am Tatfahrzeug)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die DNA-Spur als Indiztatsache: Anforderungen an die Urteilsgründe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 350
  • StV 2020, 454 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 79/19

    Erforderliche Darstellung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im Urteil

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19
    Grundsätzlich hat das Tatgericht in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 79/19, Rn. 5; vom 24. Januar 2019 - 1 StR 564/18, Rn. 7; vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 410/18, NStZ 2019, 294; jeweils mwN).

    Bei Mischspuren, d.h. solchen Spuren, die mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweisen und demnach von mehr als einer einzelnen Person stammen (vgl. Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447), ist jedoch in den Urteilsgründen weiterhin mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, ob dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 79/19, Rn. 6; vom 24. Januar 2019 - 1 StR 564/18, Rn. 8 f.; vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427, 428; jeweils mwN).

    Dabei wird sich regelmäßig die Angabe empfehlen, wie viele Spurenverursacher in Betracht kommen und um welchen Typ von Mischspur es sich handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 79/19, Rn. 6; vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, Rn. 13; jeweils mwN; Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447).

  • BGH, 19.12.2018 - 4 StR 410/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen bei

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19
    Grundsätzlich hat das Tatgericht in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 79/19, Rn. 5; vom 24. Januar 2019 - 1 StR 564/18, Rn. 7; vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 410/18, NStZ 2019, 294; jeweils mwN).

    Liegt dem Gutachten jedoch ein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren zu Grunde, wie dies etwa bei daktyloskopischen Gutachten, der Blutalkoholanalyse oder der Bestimmung von Blutgruppen der Fall ist, so genügt die bloße Mitteilung des erzielten Ergebnisses (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 410/18, NStZ 2019, 294; vom 15. September 2010 - 5 StR 345/10, NStZ 2011, 171 mwN).

  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 564/18

    Erforderliche Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten im Urteil

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19
    Grundsätzlich hat das Tatgericht in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 79/19, Rn. 5; vom 24. Januar 2019 - 1 StR 564/18, Rn. 7; vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 410/18, NStZ 2019, 294; jeweils mwN).

    Bei Mischspuren, d.h. solchen Spuren, die mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweisen und demnach von mehr als einer einzelnen Person stammen (vgl. Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447), ist jedoch in den Urteilsgründen weiterhin mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, ob dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 79/19, Rn. 6; vom 24. Januar 2019 - 1 StR 564/18, Rn. 8 f.; vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427, 428; jeweils mwN).

  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19
    Bei Mischspuren, d.h. solchen Spuren, die mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweisen und demnach von mehr als einer einzelnen Person stammen (vgl. Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447), ist jedoch in den Urteilsgründen weiterhin mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, ob dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 79/19, Rn. 6; vom 24. Januar 2019 - 1 StR 564/18, Rn. 8 f.; vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427, 428; jeweils mwN).
  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: molekulargenetische

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19
    Dabei wird sich regelmäßig die Angabe empfehlen, wie viele Spurenverursacher in Betracht kommen und um welchen Typ von Mischspur es sich handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 79/19, Rn. 6; vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, Rn. 13; jeweils mwN; Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447).
  • BGH, 15.09.2010 - 5 StR 345/10

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Wiedergabe nicht allgemein anerkannter

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19
    Liegt dem Gutachten jedoch ein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren zu Grunde, wie dies etwa bei daktyloskopischen Gutachten, der Blutalkoholanalyse oder der Bestimmung von Blutgruppen der Fall ist, so genügt die bloße Mitteilung des erzielten Ergebnisses (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 410/18, NStZ 2019, 294; vom 15. September 2010 - 5 StR 345/10, NStZ 2011, 171 mwN).
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19
    Nach der neueren Rechtsprechung muss in den in der forensischen Praxis gebräuchlichen Verfahren lediglich das Gutachtenergebnis in Form der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage in numerischer Form mitgeteilt werden, sofern sich die Untersuchungen auf eindeutige Einzelspuren beziehen und keine Besonderheiten in der forensischen Fragestellung aufweisen (BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 109/20

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Darstellung eines DNA-Gutachtens

    Zu Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass dies nicht den Anforderungen genügt, die an die Darstellung eines DNA-Gutachtens bei Mischspuren zu stellen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19 und vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350, jeweils mwN).
  • BGH, 07.12.2021 - 5 StR 329/21

    Strafbarkeit des Wohnungsinhabers bei in der Wohnung begangenen Straftaten

    Auf die vom Generalbundesanwalt beanstandete Darlegung des DNA-Gutachtens kommt es daher nicht mehr an (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187 Rn. 10 ff.; vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350 Rn. 5; vom 29. Juli 2020 - 6 StR 211/20 Rn. 4).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16, juris Rn. 11; Beschluss vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, juris Rn. 10, NStZ 2017, 723, 724; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, juris Rn. 15 ff., NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19; Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 211/20

    Anforderungen an die Darstellung von DNA-Gutachten eines Sachverständigen bei

    Dies genügt nicht den Anforderungen, die an die Darstellung von DNA-Gutachten bei Mischspuren zu stellen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, und vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350, jeweils mwN).
  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 374/19

    Absolute Revisionsgründe; Besetzungseinwand (Zulässigkeit einer Besetzungsrüge:

    Bei Mischspuren, d.h. solchen Spuren, die mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweisen und demnach von mehr als einer einzelnen Person stammen (vgl. Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447), ist jedoch in den Urteilsgründen weiterhin mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, ob dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350; vom 22. Mai 2019 - 1 StR 79/19 Rn. 6; vom 24. Januar 2019 - 1 StR 564/18 Rn. 8 f.; vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427, 428; jeweils mwN).
  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 408/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen

    Für die Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung gilt nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung das Folgende: Beziehen sich die Untersuchungen auf eine eindeutige Einzelspur und ergeben sich auch sonst keine Besonderheiten in der forensischen Fragestellung, ist es ausreichend, wenn in den Urteilsgründen lediglich das Gutachtenergebnis in Form der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage in numerischer Form mitgeteilt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350 Rn. 5; Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187 Rn. 8 ff.).

    Bei Mischspuren, das heißt solchen Spuren, die mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweisen und demnach von mehr als einer einzelnen Person stammen, ist in den Urteilsgründen mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, ob dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350 Rn. 5; Urteil vom 6. Februar 2019 ? 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 Rn. 17 f.; Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118, 119).

  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19

    Mord (Habgier: Maßstab; Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen)

    Sofern das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten - erneut - auch auf tatrelevante DNA-Spuren stützen will, wird es bei der Darstellung der Ergebnisse in den Urteilsgründen die insoweit bestehenden Anforderungen zu beachten haben (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350).
  • BGH, 05.02.2020 - 5 StR 390/19

    Beweiswürdigung (Widerspruch zwischen schriftlichem und mündlichem

    a) Das angefochtene Urteil genügt nicht den Anforderungen, die an die Darlegung der Ergebnisse von DNA-Gutachten zu stellen sind (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187 zu eindeutigen Einzelspuren; vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723 zu Mischspuren; siehe auch BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19 Rn. 5).
  • BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20

    Urteilsgründe (Urteilsformel: keine Angabe von Mittäterschaft oder des Vorliegens

    Der Senat sieht mit Blick auf die in den Urteilsgründen enthaltene Beweiserwägung, am Tatfahrzeug habe sich "DNA des Angeklagten sicherstellen' lassen, Anlass zu dem Hinweis, dass dies den Anforderungen, die an die Darlegung der Ergebnisse von DNA-Gutachten zu stellen sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350), nicht genügt.
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 303/21

    Urteilsgründe (lückenhafte Beweiswürdigung; Darstellung der Ergebnisse einer

    Bei DNA-Mischspuren muss grundsätzlich mitgeteilt werden, wie viele DNA-Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen mit den DNA-Merkmalen des Angeklagten ergaben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19 und vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350).
  • BGH, 09.11.2021 - 4 StR 262/21

    Urteilsgründe (molekulargenetische Vergleichsuntersuchung: Darstellung,

  • BGH, 27.07.2021 - 6 StR 292/21

    Verurteilung eines Liebespaars wegen Mordes und Anstiftung zum Mord in Lauf an

  • BGH, 26.08.2020 - 2 StR 587/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 27.10.2022 - 2 StR 488/21

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung: Darstellung von DNA-Gutachten bei Mischspuren)

  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 529/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Feststellungen zum

  • BGH, 16.06.2020 - 4 StR 148/20

    Revision der Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Raubes u.a.; Notwendigkeit

  • BGH, 15.12.2020 - 6 StR 438/20

    Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung bei der Würdigung von DNA-Spuren)

  • BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 09.06.2020 - 2 StR 105/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats an die Darstellung

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