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   BGH, 17.08.2016 - 4 StR 321/16   

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https://dejure.org/2016,27969
BGH, 17.08.2016 - 4 StR 321/16 (https://dejure.org/2016,27969)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2016 - 4 StR 321/16 (https://dejure.org/2016,27969)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2016 - 4 StR 321/16 (https://dejure.org/2016,27969)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 1 StPO, § 341 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit von Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses in einem Wiedereinsetzungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 S. 1; StPO § 45 Abs. 1 S. 1
    Notwendigkeit von Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses in einem Wiedereinsetzungsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung wegen Verteidigerverschuldens - und der Fristbeginn

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 130
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 17.08.2016 - 4 StR 321/16
    Entscheidend für den Fristbeginn ist dabei der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; Beschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54, 55).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10).

  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 365/10

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 17.08.2016 - 4 StR 321/16
    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10).
  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus BGH, 17.08.2016 - 4 StR 321/16
    Entscheidend für den Fristbeginn ist dabei der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; Beschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54, 55).
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