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   BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93   

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BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93 (https://dejure.org/1993,1508)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1993 - 4 StR 322/93 (https://dejure.org/1993,1508)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93 (https://dejure.org/1993,1508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus einem fremden Hoheitsgebiet durch das Bundesgebiet in ein anderes Hoheitsgebiet ohne Einführung in den freien Warenverkehr im Inland - Unterschied zwischen Einfuhr und Durchfuhr eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KWKG § 22a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 61
  • NStZ 1993, 594
  • StV 1994, 128
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93
    Für den Begriff der Durchfuhr ist, wie der Bundesgerichtshof für das Betäubungsmittelstrafrecht in BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82] entschieden hat, wesentlich, daß die Beförderung des betreffenden Gegenstandes durch das Bundesgebiet "ohne weiteren als den durch die Beförderung oder den Umschlag bedingten Aufenthalt und ohne daß (er) zu irgendeinem Zeitpunkt während des Verbringens dem Durchführenden oder einer dritten Person tatsächlich zur Verfügung steht", erfolgt.

    Der entscheidende Unterschied zur Einfuhr besteht darin, daß bei der Durchfuhr des Gegenstandes während des Transports im Inland zu keiner Zeit eine freie Disposition des Durchführenden oder einer anderen Person gegeben und der zur Beförderung notwendige Aufenthalt im Inland auf die Zeit beschränkt ist, die zur Durchfuhr erforderlich ist (vgl. BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]; Fuhrmann aaO).

  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85

    Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck

    Auszug aus BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93
    Ob die Einfuhr versucht oder vollendet ist, hängt davon ab, ob das Fluggerät - unabhängig von der technischen Durchführung der Zollkontrolle - deutsches Hoheitsgebiet erreicht hat (BGH NStZ 1986, 274 m.w.N. für das Betäubungsmittelrecht; OLG Düsseldorf wistra 1993, 195, 196; Pottmeyer KWKG § 22 a Rdn. 126).
  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 225/73

    Verbotene Durchfuhr durch ungenehmigtes Verbringen von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93
    Der entscheidende Unterschied zur Einfuhr besteht darin, daß bei der Durchfuhr des Gegenstandes während des Transports im Inland zu keiner Zeit eine freie Disposition des Durchführenden oder einer anderen Person gegeben und der zur Beförderung notwendige Aufenthalt im Inland auf die Zeit beschränkt ist, die zur Durchfuhr erforderlich ist (vgl. BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]; Fuhrmann aaO).
  • BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83

    Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung - Verbringen eines

    Auszug aus BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93
    Hat demnach die Beförderung zum Überschreiten der Grenze geführt, ist die Einfuhr vollendet (vgl. BGH StV 1983, 242; OLG Düsseldorf aaO).
  • BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85

    Berücksichtigung von Bewährungsleistungen bei nachträglicher Bildung einer

    Auszug aus BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93
    Eine angemessene Berücksichtigung dieser Tatsache kann dazu führen, die wegen des Verbotsirrtums vorzunehmende Strafmilderung (§ 17 Satz 2 StGB) noch unter das gesetzliche Mindestmaß hinaus zu erstrecken (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH NStZ 1986, 162; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis Tatprovokation 1).
  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 58/88

    Überführung eines Drogendealers durch einen V-Mann des Bundeskriminalamtes -

    Auszug aus BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93
    Eine angemessene Berücksichtigung dieser Tatsache kann dazu führen, die wegen des Verbotsirrtums vorzunehmende Strafmilderung (§ 17 Satz 2 StGB) noch unter das gesetzliche Mindestmaß hinaus zu erstrecken (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH NStZ 1986, 162; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis Tatprovokation 1).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93
    Eine angemessene Berücksichtigung dieser Tatsache kann dazu führen, die wegen des Verbotsirrtums vorzunehmende Strafmilderung (§ 17 Satz 2 StGB) noch unter das gesetzliche Mindestmaß hinaus zu erstrecken (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH NStZ 1986, 162; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis Tatprovokation 1).
  • BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73

    Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93
    Besteht dagegen im Inland die Möglichkeit der Verfügung über den Gegenstand, so liegt Einfuhr vor, hinter der der Tatbestand der Durchfuhr zurücktritt (BGH, Urteil vom 16. Januar 1974 - 2 StR 514/73, insoweit in BGHSt 25, 385 [BGH 16.01.1974 - 2 StR 514/73] nicht abgedruckt).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93
    Der entscheidende Unterschied zur Einfuhr besteht darin, daß bei der Durchfuhr des Gegenstandes während des Transports im Inland zu keiner Zeit eine freie Disposition des Durchführenden oder einer anderen Person gegeben und der zur Beförderung notwendige Aufenthalt im Inland auf die Zeit beschränkt ist, die zur Durchfuhr erforderlich ist (vgl. BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]; Fuhrmann aaO).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1993 - 1 Ws 10/93
    Auszug aus BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93
    Ob die Einfuhr versucht oder vollendet ist, hängt davon ab, ob das Fluggerät - unabhängig von der technischen Durchführung der Zollkontrolle - deutsches Hoheitsgebiet erreicht hat (BGH NStZ 1986, 274 m.w.N. für das Betäubungsmittelrecht; OLG Düsseldorf wistra 1993, 195, 196; Pottmeyer KWKG § 22 a Rdn. 126).
  • OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11

    Verstoß gegen das Waffengesetz: Mitführen eines Einhandmessers in einem Pkw durch

    a) Bei einem Irrtum über das Erlaubtsein einer Handlung liegt ein Verbotsirrtum i. S. d. § 11 Abs. 2 OWiG vor, wenn das Verhalten aufgrund seiner Gefährlichkeit grundsätzlich verboten ist, aber Ausnahmen zugelassen werden können (vgl. BGH NStZ 1993, 594 [Kriegswaffenkotrollgesetz]; BGH NStZ-RR 2003, 55 [Außenwirtschaftsgesetz]; OLG Celle NJW 2004, 3790 [Rechtsberatungsgesetz]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 353 [Waffengesetz]; Göhler a.a.O., § 11 Rn.21 m.w.N).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20

    Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

    Denn hier stellt der Umgang mit dem Gegenstand bereits aufgrund seiner besonderen Gefährlichkeit schweres Unrecht dar, das sich nicht erst aus dem Fehlen einer behördlichen Genehmigung herleitet (zum Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz BGH, Urteil vom 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93, NStZ 1993, 594, 595).
  • BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19

    Ausfuhr von Waffen nach Mexiko

    bb) Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob der in Rede stehende Umgang mit Kriegswaffen einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt unterliegt mit der zwingenden Folge, dass die Genehmigung den Tatbestand entfallen lässt (vgl. Achenbach/Ransiek/Rönnau/Beckemper, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 4. Teil 4. Kap. Rn. 31; Erbs/Kohlhaas/Lampe, Strafrechtliche Nebengesetze, 224. EL, § 22a KrWaffG Rn. 2; Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis/ Nestler, Wirtschaftsstrafrecht, § 22a KrWaffG Rn. 7; Holthausen, NStZ-RR 1998, 193, 201; Leitner/Rosenau/Ahlbrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 22a KWKG Rn. 5; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 22a KrWaffG Rn. 28 mwN; Pottmeyer, Kriegswaffenkontrollgesetz, 2. Aufl., § 22a Rn. 11; Steindorf/Heinrich, Waffenrecht, 10. Aufl., § 22a KrWaffG Rn. 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18, NStZ-RR 2019, 388, 390), oder aber einem repressiven Verbot mit Befreiungsvorbehalt mit einer lediglich rechtfertigenden Wirkung der Genehmigung (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93, NJW 1994, 61, 62; ebenso Bieneck/Pathe/Wagner, Handbuch des Außenwirtschaftsrechts, 2. Aufl., § 34 Rn. 2 f., § 44 Rn. 43; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., Vor §§ 32 ff. Rn. 61; BT-Drucks. 10/4275 S. 5).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16

    Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog.

    Dabei soll es darauf ankommen, ob die Genehmigung nur der Kontrolle eines im allgemeinen sozialadäquaten Verhaltens dient (präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) und die Tat ihren Unwert erst aus dem Fehlen der Genehmigung herleitet - Tatbestandsirrtum - oder ob es sich um ein grundsätzlich wertwidriges Verhalten handelt, das im Einzelfall auf Grund der Genehmigung erlaubt ist (repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt) - Verbotsirrtum - (BGH, Urteil vom 11. September 2002 - 1 StR 73/02, NStZ-RR 2003, 55, 56; vom 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93, NStZ 1993, 594, 595; vom 7. März 1996 - 4 StR 742/95, NJW 1996, 1604, 1605 f.).
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Anderes gilt jedoch, wenn der Täter oder Teilnehmer im Fall eines präventiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalt das Erlaubniserfordernis nicht kennt (vgl. BGH, Urt. v. 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93, NStZ 1993, 594; v. 11. September 2002 - 1 StR 73/02, NStZ-RR 2003, 55).
  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18

    Verbotsirrtum (Begriff der Unvermeidbarkeit); unerlaubte Ausfuhr und Beförderung

    Soweit der Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts "hoffte', dass es sich bei den B. 47 nicht um Kriegswaffen handele, bezog sich dies allein auf die - den Vorsatz nicht ausschließende - Subsumtionsfrage (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93, Pottmeyer, KWKG, 2. Aufl. Rn. 20 ff., § 22a Rn. 81), ob die Rohrwaffen, mit denen nach einfachen Umbaumaßnahmen vollautomatisch geschossen werden konnte, rechtlich als Kriegswaffen zu qualifizieren sind.
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

    Die Angeklagten bewerteten ihr Verhalten lediglich falsch, was allein zu einem Erlaubnisirrtum und damit zu einem Verbotsirrtum führen kann (BGH NJW 1053, 112; 2006, 522, 531; NStZ 1993, 594, 595; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Puppe, StGB, 3. Aufl., § 16 Rdb.
  • BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02

    Verstoß gegen das Irak-Embargo gem. § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c

    Er weist jedoch darauf hin, daß in Fällen des Irrtums über das Genehmigungserfordernis differenzierend nach dem jeweils in Betracht kommenden Tatbestand zu entscheiden ist (BGH NStZ 1993, 594; BGHR StGB § 17 Unrechtsbewußtsein 2).

    Dabei kommt es darauf an, ob die Genehmigung nur der Kontrolle eines im allgemeinen sozialadäquaten Verhaltens dienen soll und die Tat ihren Unwert erst aus dem Fehlen der Genehmigung herleitet - Tatbestandsirrtum - oder ob es sich um ein grundsätzlich wertwidriges Verhalten handelt, das im Einzelfall aufgrund der Genehmigung erlaubt ist - Verbotsirrtum - (vgl. BGH NStZ 1993, 594; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 17 Rdn.12a).

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

    b) Die Rechtsprechung sieht in dem allgemeinen Irrtum, keiner Erlaubnis zu bedürfen, regelmäßig einen Verbotsirrtum (BGH NStZ 1993, 594).
  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95

    DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das

    bb) "Durchfuhr" durch das Embargogebiet liegt daher nach Sinn und Zweck des UN-Embargos dann nicht vor, wenn Gebietsansässigen (vgl. hierzu § 4 Abs. 1 Nr. 5 AWG n.F.) des Embargostaats - wie hier - die Ware nach Verbringen in das Embargogebiet mit der Möglichkeit eigener Verfügung über sie übergeben wird oder sie diese nach einer solchen Übergabe in ihrer Verfügungsmacht hatten (zu der parallelen Problematik im Betäubungsmittelstrafrecht und Kriegswaffenrecht vgl. nur BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]; 1994, 61) [BGH 22.07.1993 - 4 StR 322/93].

    dd) Sofern die Angeklagten der Meinung gewesen wären, es habe sich bei Waren-Transporten nicht um Ein- und Ausfuhr, sondern um Durchfuhr gehandelt, so wäre diese Wertung lediglich ein Subsumtionsirrtum, der den Vorsatz nicht berührte (vgl. BGH NStZ 1993, 594, 595 mit Anm. Puppe).

  • OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 220/05

    Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum: Unkenntnis eines Angeklagten

  • OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23

    Waffenrecht; Verstoß gegen die Erlaubnispflicht; Gröblichkeit i. S. v. § 5 Abs. 2

  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallzusatzversicherung - Leistungsausschluss bei

  • BGH, 21.04.2021 - 3 StR 225/20

    Anwendbarkeit des Markenstrafrechts nach Wegfall des in Bezug genommenen

  • OVG Sachsen, 26.01.2024 - 6 A 619/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Gewerbeuntersagung;

  • VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 385.19

    Rüstungsexportpolitik gerichtlich nur begrenzt überprüfbar

  • OLG Oldenburg, 26.03.2012 - 1 Ss 205/11

    Irrtum über Erlaubnispflicht zum Betreiben von Bankgeschäften als ein

  • BGH, 06.07.2017 - 2 StR 86/17

    Durchfuhr von Kriegswaffen (Begriff der Durchfuhr; Verhältnis zur Einfuhr von

  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 279/20

    Unzulässigkeit der alternativen Benennung mehrerer Beweismittel im Beweisantrag;

  • OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 4 Ss 1057/09

    Ordnungswidriger Fischfang: Erfordernis einer behördlichen Erlaubnis für den

  • OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Prognose der Zuverlässigkeit;

  • VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
  • VG München, 28.02.2019 - M 27 S 19.292

    Mangelndes Ausweisungsinteresse bei einem Ausländer, der in einem anderen

  • OLG Düsseldorf, 20.01.1998 - 5 Ss OWi 341/97

    Gewerberecht; Erlaubnispflicht für das Bewachungsgewerbe

  • LG Essen, 25.01.2008 - 56 KLs 31/07

    Genehmigungspflichtigkeit der Ausfuhr von Stromaggregaten in den Irak gem. § 5

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