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   BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18   

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https://dejure.org/2018,35087
BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18 (https://dejure.org/2018,35087)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2018 - 4 StR 325/18 (https://dejure.org/2018,35087)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18 (https://dejure.org/2018,35087)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Verwertung des Umstandes der Begehung der Tat ohne nachvollziehbare Gründe hinsichtlich der Tötung der lebensfähig zur Welt gekommenen Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt durch Versperrung der Atemwege

  • rewis.io

    Strafzumessung beim Totschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3
    Strafschärfende Verwertung des Umstandes der Begehung der Tat ohne nachvollziehbare Gründe hinsichtlich der Tötung der lebensfähig zur Welt gekommenen Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt durch Versperrung der Atemwege

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Tötung von Neugeborenen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Strafzumessungsfehler: Keine Strafschärfung wegen fehlenden nachvollziehbaren Tatmotivs

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 8
  • StV 2019, 441 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18
    Nachvollziehbare, verständliche Motive für eine Tatbegehung können sich strafmildernd auswirken; ihr Fehlen berechtigt nicht dazu, diesen Umstand zu Lasten des Täters zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224 f.; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 ff.).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18
    a) Zwar hat sich die revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessung am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatrichters zu orientieren und nicht an dessen möglicherweise missverständlichen Formulierungen (BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 f.).
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18
    Nachvollziehbare, verständliche Motive für eine Tatbegehung können sich strafmildernd auswirken; ihr Fehlen berechtigt nicht dazu, diesen Umstand zu Lasten des Täters zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224 f.; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 ff.).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

    Dies stellt eine strafschärfende Verwertung des Umstandes dar, dass die Tat überhaupt begangen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18, NStZ 2019, 8 (Ls); Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 ff.; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224 f.).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    Angesichts des Vorstehenden kommt es nicht darauf an, dass die zu Lasten des Angeklagten bei der Bemessung der Einzelstrafe im Fall II. 1. der Urteilsgründe angestellte Erwägung der Strafkammer, der Angeklagte habe "kein wie auch immer nachvollziehbares Motiv" für seine Tat anführen können, als strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes gleichfalls auf rechtliche Bedenken stößt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2021 - 5 StR 208/21, juris Rn. 5; vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18, juris Rn. 5; vom 13. Juni 2017 - 3 StR 106/17, juris Rn. 3; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 204).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23

    Anforderungen an die Schuldfähigkeitsprüfung des Schwurgerichts; Beurteilung der

    Nachvollziehbare, verständliche Motive für eine Tatbegehung können sich strafmildernd auswirken; ihr Fehlen berechtigt dagegen nicht dazu, diesen Umstand zu Lasten des Täters zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18).
  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

    Indem das Landgericht darauf abstellt, dass der Angeklagte "die Taten mit einem Machtwort (hätte) verhindern können oder in Kenntnis des sich immer weiter vergrößernden Gesamtschadens jederzeit einen Schlussstrich (hätte) ziehen können' (UA S. 58), legt es ihm unter Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot im Sinne des § 46 Abs. 3 StGB straferschwerend zur Last, die Taten überhaupt begangen zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18 Rn. 5, NStZ-RR 2019, 8; vom 19. Juli 2018 - 5 StR 301/18 Rn. 5; vom 10. Mai 2016 - 1 StR 669/15 Rn. 6, StV 2017, 34, 35 und vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 502/14 Rn. 3, NStZ-RR 2015, 71, 72).
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Erkennbare Unrechtseinsicht kann sich zwar strafmildernd auswirken; ihr Fehlen berechtigt aber nicht ohne weiteres dazu, diesen Umstand zu Lasten des Täters zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2018 ? 4 StR 325/18, Rn. 5 (zum Fehlen verständlicher Motive); Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ-RR 2014, 45, 46 mwN).
  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 94/20

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (strafschärfende Berücksichtigung der Begehung

    Dies ist rechtsfehlerhaft (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18; MüKoStGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 453 ff., je mwN).
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