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   BGH, 20.11.2018 - 4 StR 326/18   

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https://dejure.org/2018,43220
BGH, 20.11.2018 - 4 StR 326/18 (https://dejure.org/2018,43220)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2018 - 4 StR 326/18 (https://dejure.org/2018,43220)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - 4 StR 326/18 (https://dejure.org/2018,43220)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB ; § 73c Satz 1 StGB ; § 267 StPO
    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangen eines Vermögensvorteils; Haftung für einen Tatertrag: Annahme mittäterschaftlicher Zurechnung allein nicht ausrechend für Haftung); Urteilsgründe (Umfang der Dokumentation der Beweisaufnahme)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Ansatz des selbst erzielten Verkaufserlöses als Tatertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 2
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Ansatz des selbst erzielten Verkaufserlöses als Tatertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06

    Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 4 StR 326/18
    ?Erlangt' ist ein Vermögensvorteil dann, wenn der Tatbeteiligte die faktische Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (vgl. nur Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 4 StR 421/06).
  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 4 StR 326/18
    in der Hauptverhandlung sowie bei seinen beiden polizeilichen Vernehmungen - in allen, teils unbedeutenden Einzelheiten wiederzugeben, zumal wenn die gemachten Angaben in weiten Teilen den Feststellungen entsprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, Rn. 37 (insofern nicht abgedruckt in NStZ-RR 2018, 214)).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 281/02

    Verfall (Wertlosigkeit erlangter Forderungen); Verfall von Wertersatz (Zurechnung

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 4 StR 326/18
    Die Annahme einer mittäterschaftlichen Zurechnung im Rahmen des Handeltreibens reicht für eine Haftung alleine nicht aus (BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198 f.).
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 4 StR 326/18
    Nach diesen Feststellungen bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erlöse aus den Verkäufen des Marihuanas zwischen dem Angeklagten und der Person namens ?F. ' aufgeteilt wurden oder diese sonst nach der zwischen ihnen getroffenen Abrede wechselseitig zumindest wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über die Erlöse des jeweils anderen erhalten sollten (siehe dazu Senat, aaO; BVerfG, StV 2004, 409, 411).
  • BGH, 20.08.2019 - 1 StR 209/19

    Unerlaubtes Einführen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder

    Zwar reicht die Annahme einer mittäterschaftlichen Zurechnung im Rahmen des Handeltreibens für eine Haftung alleine nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2019 - 2 StR 395/18 Rn. 4 und vom 20. November 2018 - 4 StR 326/18 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22

    Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige

    Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung enthalten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21; Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 326/18 Rn. 6).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 248/22

    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO

    Sie soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte, für die Schuld- und die Straffrage bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind wie geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 326/18, Rn. 6; Beschluss vom 11. August 2020 - 4 StR 102/20).
  • BGH, 11.08.2020 - 4 StR 102/20

    Urteilsgründe (revisionsgerichtliche Anforderungen; Voranstellen der Einlassung

    Sie soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte, für die Schuld- und die Straffrage bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind wie geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 326/18, Rn. 6).
  • BGH, 29.01.2019 - 2 StR 395/18

    Einziehung von Wertersatz in Höhe von 20.000 EUR im Rahmen einer Verurteilung

    Die Annahme einer mittäterschaftlichen Zurechnung im Rahmen des Handeltreibens reicht für eine Haftung alleine nicht aus (BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 326/18).
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