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   BGH, 21.08.2008 - 4 StR 330/08   

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https://dejure.org/2008,9683
BGH, 21.08.2008 - 4 StR 330/08 (https://dejure.org/2008,9683)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2008 - 4 StR 330/08 (https://dejure.org/2008,9683)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08 (https://dejure.org/2008,9683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 385
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 21.08.2008 - 4 StR 330/08
    Denn beim Erwerb und Besitz einer zum gewinnbringenden Weiterverkauf bereitgehaltenen Rauschgiftmenge - hier der Ecstasy-Tabletten - stellen einzelne Veräußerungsgeschäfte, die dasselbe Rauschgift betreffen, lediglich unselbständige Teilakte in Bezug auf den Handel mit der Gesamtmenge dar (vgl. BGHSt 30, 28, 31).
  • BGH, 27.09.2011 - 4 StR 421/11

    Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist bei dieser Sachlage eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08, NStZ-RR 2008, 385; Weber, BtMG, 3. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 501 ff., 511 ff.).
  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Annahme einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung, verwirklicht er deshalb den Tatbestand des Handeltreibens auch dann nur einmal, wenn er sie in mehreren Teilmengen absetzt (BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08, NStZ-RR 2008, 385; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121 f., und vom 2. November 2016 - 3 StR 356/16 mwN).
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