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   BGH, 09.09.2015 - 4 StR 334/15   

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https://dejure.org/2015,29056
BGH, 09.09.2015 - 4 StR 334/15 (https://dejure.org/2015,29056)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2015 - 4 StR 334/15 (https://dejure.org/2015,29056)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2015 - 4 StR 334/15 (https://dejure.org/2015,29056)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 1 StPO; § 63 StGB
    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit: selbstständige Anfechtung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 3 JGG, § 63 StGB, § 224 StGB, § 344 Abs 1 StPO
    Jugendstrafverfahren: Wirksamkeit einer Revisionsbeschränkung auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • IWW

    § 63 StGB, § 344 Abs. 1 StPO, § 5 Abs. 3 JGG, § 63, § 64 StGB, § 343 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Rahmen einer Jugendstrafe

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren: Wirksamkeit einer Revisionsbeschränkung auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Rahmen einer Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die Beschränkung der Revision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 105
  • StV 2016, 780
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Sie setzen nicht nur voraus, dass der nach dem Willen des Rechtsmittelführers neu zu verhandelnde Entscheidungsteil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 187 f.; Beschluss vom 24. Juli 1963 - 4 StR 168/63, BGHSt 19, 46, 48; vgl. auch Urteil vom 21. Juni 2016 - 5 StR 183/16, Rn. 6; Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 334/15, NStZ 2016, 105; und Urteil vom 8. Januar 1954 - 2 StR 572/53, BGHSt 5, 252 f. (jeweils zu § 344 Abs. 1 StPO)), sondern erfordern auch, dass der nicht angegriffene Teil der Vorentscheidung so festgestellt und bewertet ist, dass er - unabänderlich und damit bindend geworden - eine hinreichend tragfähige Grundlage für eine eigenständige Entscheidung des Berufungsgerichts zu bieten vermag (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - 2 StR 166/88, BGHR StPO § 318 Strafausspruch 1; Urteil vom 5. November 1984 - AnwSt (R) 11/84, BGHSt 33, 59; BayObLG, Urteil vom 27. Mai 2003 - 4 St RR 47/2003, NStZ-RR 2003, 310; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293, 300; Beschluss vom 14. Juli 1993 - 3 StR 334/93, NStZ 1994, 130 (jeweils zu § 344 Abs. 1 StPO)).
  • BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18

    Notwendige Auslagen des Nebenklägers (Auferlegung gegenüber einem verurteilten

    Denn mit dem Eintritt der - von dem Angeklagten angestrebten - Teilrechtskraft der Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wäre insoweit für eine Entbehrlichkeitsentscheidung nach § 5 Abs. 3 JGG im zweiten Rechtsgang kein Raum mehr, sodass sowohl über den Schuldspruch im Fall II. 1 der Urteilsgründe als auch über die Ahndung aller Taten neu entschieden werden könnte, ohne dass innere Widersprüche mit dem nicht angefochtenen Teil des Urteils zu besorgen wären (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 334/15, NStZ 2016, 105 f. mwN).
  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 206/19

    Keine wirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Die durch die Beschränkung des Rechtsmittels entstehenden Entscheidungsteile müssen auch nach ihrer Trennung einer selbständigen Prüfung und Beurteilung zugänglich sein (BGH, Beschlüsse vom 9. September 2015 - 4 StR 334/15, NStZ 2016, 105; vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 364; vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 72; vom 24. Juli 1963 - 4 StR 168/63, BGHSt 19, 46, 48).
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