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   BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68   

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BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68 (https://dejure.org/1968,306)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1968 - 4 StR 335/68 (https://dejure.org/1968,306)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1968 - 4 StR 335/68 (https://dejure.org/1968,306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen Gericht anhängige Strafsache - Rechtmäßigkeit einer Verbindung von Verfahren bei unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeit - Voraussetzungen der Heilung eines Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 232
  • NJW 1968, 2387
  • MDR 1968, 1024
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 21.09.1911 - 119/11

    Welche Voraussetzungen müssen im Falle des Zusammenhanges mehrerer einzeln zur

    Auszug aus BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68
    Zusammenhängende Strafsachen, die bei verschiedenen örtlich zuständigen Gerichten anhängig sind, können nicht gemäß § 15 Abs. 2 StPO durch Vereinbarung verbunden worden, sondern nur nach § 4 Abs. 2 StPO durch das gemeinschaftliche obere Gericht, wenn dadurch zugleich die sachliche Zuständigkeit geändert werden soll (im Anschluß an RGSt 45, 166).

    Soll, wie hier, zugleich die sachliche Zuständigkeit geändert werden, so können nach § 4 Abs. 2 StPO die Strafsachen nur durch das gemeinsame obere Gericht, hier also den Bundesgerichtshof, verbunden werden (RGSt 45, 166).

  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 562/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff des sexuellen Handlungen:

    Dieser Beschluss ist unwirksam, weil die Verbindung neben der örtlichen auch die sachliche Zuständigkeit betraf und deshalb nur durch das Oberlandesgericht Hamm als dem gemeinschaftlichen oberen Gericht (§ 4 Abs. 2 StPO) angeordnet werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2013 - 2 StR 127/13, wistra 2013, 321; Urteil vom 23. März 2006 - 3 StR 458/05, Rn. 2; Urteil vom 30. August 1968 - 4 StR 335/68, BGHSt 22, 232, 234 f.).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Dem Strafverfahren beim Landgericht stand somit zunächst das von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit der gleichen Strafsache entgegen (RGSt 52, 259, 262; BGHSt 1, 67, 68; 22, 185, 186; 22, 232, 235 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NJW 1953, 273; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. Einleitung Rdn. 145).

    Die von der Rechtsprechung für Fälle verschiedener sachlicher Zuständigkeit der beteiligten Gerichte zu dieser Vorschrift entwickelten, den Prioritätsgrundsatz teilweise einschränkenden Grundsätze (vgl. BGHSt 5, 381, 384 [BGH 14.01.1954 - 3 StR 642/53]; 22, 232) [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]können nur dann Anwendung finden, wenn die befaßten Gerichte auch örtlich verschiedene Zuständigkeiten verkörpern.

    Zum einen gilt diese Vorschrift - wie der Hinweis auf die §§ 7 bis 11 StPO ergibt - nur für Strafsachen, die bei mehreren örtlich verschieden zuständigen Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564; Pfeiffer a.a.O. § 13 Rdn. 1, 3; Kleinknecht/Meyer a.a.O. Rdn. 2, 4).

  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Eine Verbindung nach § 13 StPO setzt jedoch voraus, daß es sich um verschiedene Gerichte gleicher Ordnung handelt (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564); denn § 13 StPO betrifft nur die Frage der örtlichen Zuständigkeit.

    Wenn eine Sache nämlich bereits bei einem Gericht niederer Ordnung anhängig ist, so ist dem Gericht höherer Ordnung eine Entscheidung in der Sache verwehrt (BGHSt 22, 232, 235) [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68], es sei denn, die Anhängigkeit der Sache beim Gericht niederer Ordnung wurde - durch Rücknahme der Anklage oder durch Vorlage oder Verweisung nach §§ 209 Abs. 2, 225 a, 270 StPO oder durch Verbindung nach § 4 StPO - beendet und die Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung dementsprechend prozeßordnungsgemäß begründet.

  • BGH, 09.11.2022 - 2 StR 368/21

    Gegenstand des Urteils (prozessuale Tat)

    Die Rechtshängigkeit des - zeitlich gesehen - ersten Verfahrens ist damit Verfahrenshindernis für das zweite Verfahren, das gar nicht eröffnet werden darf und dann, wenn es trotzdem eröffnet worden ist, eingestellt werden muss (BGHSt 22, 185, 186; vgl. auch BGHSt 22, 232, 235).

    Dies gilt auch noch im Revisionsverfahren (BGHSt 22, 232, 235).

  • BGH, 23.03.2006 - 3 StR 458/05

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall; bandenähnliche

    Die Verbindung, die nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betraf, konnte nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO), sondern nur durch Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf als dem gemeinschaftlichen oberen Gericht (§ 4 Abs. 2 StPO) herbeigeführt werden (vgl. BGHSt 22, 232, 234; BGH NStZ 1982, 294).

    Die Prozessvoraussetzung der sachlichen Zuständigkeit ist gemäß § 6 StPO vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHSt 22, 232, 234; 37, 15, 20; 38, 212).

  • BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit -

    Die Verbindung, die nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betraf, konnte nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO), sondern nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts (§ 4 Abs. 2 StPO) herbeigeführt werden (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein solcher Verbindungsbeschluß unwirksam (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564).

  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21

    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    Soll aber - wie hier - eine nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit ändernde Verbindung erfolgen, kann dies, wenn die Gerichte nicht alle zu dem Bezirk des ranghöheren Gerichts gehören, nur nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO durch eine Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 4 StR 145/18 Rn. 4; Urteil vom 13. Februar 2014 - 4 StR 468/13 Rn. 5; Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 539/10, bei Cierniak/Zimmermann NStZ-RR 2013, 65; Beschluss vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 Rn. 1; Beschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01, bei Becker NStZ-RR 2002, 257; Urteil vom 30. August 1968 - 4 StR 335/68, BGHSt 22, 232, 234; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 13 Rn. 2 und 5a mwN).
  • BGH, 11.10.2006 - 2 ARs 405/06

    Verfahrensverbindung (Gericht höherer Ordnung; Eröffnung des Hauptverfahrens)

    Die Verbindung der Strafsachen kommt daher nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 StPO in Betracht (vgl. BGHSt 22, 232).
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 414/81

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Aufhebung der Anordnung einer

    Dieser Beschluß war jedoch seinerseits rechtsunwirksam, weil die Voraussetzungen für die Übernahme der Sache durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO) nicht vorlagen (BGHSt 22, 232, 234) [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68].

    Abgesehen davon, daß vom Amtsgericht Stuttgart ein förmlicher Abgabebeschluß nicht gefaßt worden ist (zu diesem Erfordernis vgl. Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 13 Rdn. 6; Paulus in KMR, StPO 7. Aufl. § 13 Rdn. 14 f.), war eine Übernahme der bei dem Amtsgericht Stuttgart anhängigen Sache durch das Landgericht Frankfurt am Main schon deshalb nicht möglich, weil § 13 StPO nur für das Verhältnis mehrerer Gerichte gleicher Ordnung gilt (RGSt 45, 166, 167; BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; Kleinknecht a.a.O. Rdn. 1; Paulus a.a.O. Rdn. 2, 5).

  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 121/22

    Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung

    Eine solche Verbindung kann vielmehr in den Fällen, in denen - wie im vorliegenden Fall - die verschiedenen Gerichte nicht alle zu dem Bezirk des ranghöheren gehören, gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts - hier des Bundesgerichtshofs - herbeigeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 1968 - 4 StR 335/68, BGHSt 22, 232, 234; Beschlüsse vom 21. März 2000 - 1 StR 609/99, NStZ 2000, 435 f.; vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 Rn. 1).
  • BGH, 24.05.1973 - 4 StR 157/73

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Entgegenstehen des

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 285/01

    Verbindungsbeschluß (Unwirksamkeit bezüglich sachlicher Zuständigkeit);

  • BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99

    Versehentliche Verurteilung wegen einer prozessual selbständigen Tat

  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99

    Verbindung von Strafsachen; Örtliche, sachliche Zuständigkeit; Gewährung des

  • BGH, 25.04.2013 - 2 StR 127/13

    Unwirksamer Verbindungsbeschluss (unzuständiges Gericht; Heilung durch Nachholung

  • BGH, 11.10.2006 - 2 AR 222/06
  • BGH, 21.03.2003 - 2 ARs 70/03

    Verbindung (Zusammenhang)

  • BGH, 08.10.2003 - 2 ARs 339/03

    Verbindung durch den BGH (Zuständigkeiten von Spruchkörpern verschiedener

  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84

    Strafbarkeit wegen Betrugs und versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

  • BGH, 08.10.2003 - 2 AR 215/03

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs (BGH) für die Entscheidung über die

  • BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90

    Strafprozeßrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit nach unwirksamer

  • OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 1 Ss 133/11

    Strafverfahren: Verbindung bei verschiedenen Amtsgerichten anhängiger Verfahren

  • BGH, 21.03.2003 - 2 AR 55/03
  • BGH, 05.06.1986 - 4 StR 238/86

    Abgabe des Berufungsverfahrens an ein anderes Gericht und Verbindung mit einem

  • BGH, 16.04.1996 - 4 StR 80/96

    Berücksichtigung eines Zuständigkeitsmangels von Amts wegen - Unwirksamkeit eines

  • BGH, 08.10.1975 - 2 StR 404/75

    Bedeutung des Zeitpunkts der Vollendung für die Abgrenzung des räuberischen

  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 103/91

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Freispruch wegen der

  • BGH, 31.07.1992 - 2 ARs 345/92

    Voraussetzung der Verbindung von zwei anhängigen Verfahren

  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 179/89

    Übernahme einer anhängigen Sache durch ein anderes Gericht zwecks Verbindung -

  • BGH, 05.08.1988 - 2 StR 388/88

    Verhältnis mehrerer Gerichte gleicher und ungleicher Ordnung bei der Übernahme

  • BGH, 19.07.1988 - 2 ARs 342/88

    Verbindung zu einer gemeinsamen Verhandlung - Eröffnung des angeklagten

  • BGH, 01.10.1982 - 2 StR 372/82

    Änderung des Schuldspurchs hinsichtlich der Verwirklichung von

  • BGH, 23.03.1977 - 3 StR 350/76

    Teilerfolg bei Revision gegen auf anderweitig anhängigem Tatgeschehen beruhender

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