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   BGH, 04.11.2015 - 4 StR 337/15   

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https://dejure.org/2015,35672
BGH, 04.11.2015 - 4 StR 337/15 (https://dejure.org/2015,35672)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2015 - 4 StR 337/15 (https://dejure.org/2015,35672)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2015 - 4 StR 337/15 (https://dejure.org/2015,35672)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Vorliegen eines gelegentlichen Heroinkonsums; Unerlaubte Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Vorliegen eines gelegentlichen Heroinkonsums; Unerlaubte Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Methadon - und die Frage des Hanges

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - 4 StR 337/15
    Die Strafkammer hat aber ersichtlich nicht berücksichtigt, dass auch Methadon ein berauschendes Mittel im Sinne des § 64 StGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2002 - 4 StR 207/02, NStZ 2003, 484; Beschluss vom 27. Juni 2001 - 2 StR 204/01, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 7; Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00, NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01

    Unterlassene Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hangvermutung

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - 4 StR 337/15
    Die Strafkammer hat aber ersichtlich nicht berücksichtigt, dass auch Methadon ein berauschendes Mittel im Sinne des § 64 StGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2002 - 4 StR 207/02, NStZ 2003, 484; Beschluss vom 27. Juni 2001 - 2 StR 204/01, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 7; Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00, NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 303/99

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang; Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - 4 StR 337/15
    Dass beim Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs nicht besteht, ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 StR 303/99 mwN).
  • BGH, 18.06.2002 - 4 StR 207/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang bei Methadonkonsum; fehlerhaft

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - 4 StR 337/15
    Die Strafkammer hat aber ersichtlich nicht berücksichtigt, dass auch Methadon ein berauschendes Mittel im Sinne des § 64 StGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2002 - 4 StR 207/02, NStZ 2003, 484; Beschluss vom 27. Juni 2001 - 2 StR 204/01, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 7; Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00, NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 418/17

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Vielmehr geht diese davon aus, dass der Umstand einer Methadonbehandlung einen Hang zum Opiatkonsum nahelegt und deshalb eine Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des § 64 StGB erfordert (BGH NStZ-RR 2001, 12; BGH NStZ 2003, 484; BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - 4 StR 337/15).
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