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   BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19   

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https://dejure.org/2019,32844
BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19 (https://dejure.org/2019,32844)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2019 - 4 StR 342/19 (https://dejure.org/2019,32844)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2019 - 4 StR 342/19 (https://dejure.org/2019,32844)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 63 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB, § 20 StGB

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Beurteilungszeitpunkt für die Gefahrenprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die tragfähige Begründung der Gefahrenprognose

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Beurteilungszeitpunkt für die Gefahrenprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 244 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Zwar ist für die Prognose auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung abzustellen (BGH, Beschluss vom 13. August 2019 ? 4 StR 342/19 Rn. 4; Urteil vom 28. März 2019 ? 4 StR 530/18 Rn. 13).

    Zwischenzeitlich erzielte Behandlungserfolge und eingetretene Stabilisierungen können daher die Annahme einer die Unterbringung rechtfertigenden Gefährlichkeitsprognose nicht hindern, wenn mit einer Verschlechterung der Verhältnisse und in der Folge mit erneuten rechtswidrigen Taten zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2019 ? 4 StR 342/19 Rn. 4; Urteil vom 11. Oktober 2018 ? 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42 f.; Urteil vom 3. August 2017 ? 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426).

  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 570/19

    Beschränkung der Revision (ausnahmsweiser Ausschluss der isolierten Anfechtung

    Dabei ist die erforderliche Prognose auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2019 ? 4 StR 342/19 Rn. 3; Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 221/17 Rn. 6; Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 StR 174/17 Rn. 11; Beschluss vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17, NStZ-RR 2017, 239; jew. mwN).
  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

    Das Schwurgericht hat in diesem Zusammenhang auch bedacht, dass negative Entwicklungen, die nur in einem zeitlichen Abstand von mehreren Jahren oder in ungewisser Zukunft zu erwarten sind, die Annahme der Gefährlichkeit des Betroffenen für die Allgemeinheit regelmäßig nicht zu tragen vermögen (BGH, Beschluss vom 13.08.2019 - 4 StR 342/19).
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