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   BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98   

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BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98 (https://dejure.org/1998,13074)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1998 - 4 StR 346/98 (https://dejure.org/1998,13074)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98 (https://dejure.org/1998,13074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89

    Strafschärfende Berücksichtigung direkten Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Es verstößt daher gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, daß der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher strafschärfend verwertet wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4).

    Die Erwägungen zur Tötungsabsicht des Angeklagten lassen sich nach dem Zusammenhang der Strafzumessungsgründe, insbesondere im Hinblick darauf, daß das Landgericht die hohe kriminelle Energie des Angeklagten gesondert strafschärfend berücksichtigt hat, nicht als bloßer Hinweis auf dessen verbrecherische Energie oder verkürzte Bezugnahme auf seine Vorstellungen und Ziele deuten (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3, 5 m.N.).

  • BGH, 26.02.1997 - 2 StR 659/96

    Strafschärfende Berücksichtigung des Nichtrücktritts des Täters

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Daß er von seinem Vorhaben nicht strafbefreiend zurückgetreten ist, kann dem Täter nicht angelastet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Februar 1997 - 2 StR 659/96 m.N.).
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 457/86

    Doppelte Verwertung des Tatbestandsmerkmals des Tötungsvorsatzes zu Lasten des

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Es verstößt daher gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, daß der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher strafschärfend verwertet wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Der Versuch, sich selbst (durch Spurenbeseitigung) der Strafverfolgung zu entziehen, ist "als solcher" kein zulässiger Strafschärfungsgrund (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 18; BGH NStZ-RR 1997, 99, 100).
  • BGH, 11.02.1992 - 1 StR 708/91

    Anforderungen an den Tatbestand der Beleidigung

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Die Erwägungen zur Tötungsabsicht des Angeklagten lassen sich nach dem Zusammenhang der Strafzumessungsgründe, insbesondere im Hinblick darauf, daß das Landgericht die hohe kriminelle Energie des Angeklagten gesondert strafschärfend berücksichtigt hat, nicht als bloßer Hinweis auf dessen verbrecherische Energie oder verkürzte Bezugnahme auf seine Vorstellungen und Ziele deuten (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3, 5 m.N.).
  • BGH, 17.09.1990 - 3 StR 313/90

    Strafschärfende Würdigung des Handelns des Angeklagten mit direktem Vorsatz und

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Es verstößt daher gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, daß der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher strafschärfend verwertet wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Der Versuch, sich selbst (durch Spurenbeseitigung) der Strafverfolgung zu entziehen, ist "als solcher" kein zulässiger Strafschärfungsgrund (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 18; BGH NStZ-RR 1997, 99, 100).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Der Versuch, sich selbst (durch Spurenbeseitigung) der Strafverfolgung zu entziehen, ist "als solcher" kein zulässiger Strafschärfungsgrund (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 18; BGH NStZ-RR 1997, 99, 100).
  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 766/95

    Rechtmäßigkeit der Vollstreckung der Hälfte der Strafe vor der Maßregel

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
    Auch wenn hierdurch der Erfolg nicht abgewendet werden konnte, durfte dieses Bemühen des Angeklagten bei der Strafzumessung nicht unbeachtet bleiben (vgl. BGH StV 1996, 431).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 150/15

    Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht

    1. a) Ausgehend von dem in § 46 Abs. 3 StGB verankerten Doppelverwertungsverbot von Tatbestandsmerkmalen haben der 3. und der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits früh entschieden, dass das Tatbestandsmerkmal des Tötungsvorsatzes bei der Strafzumessung nicht noch einmal strafschärfend berücksichtigt werden dürfe (BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68, unveröffentlicht; Beschluss vom 16. September 1986 - 4 StR 457/86, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1; Beschluss vom 26. April 1988 - 4 StR 157/88, NStE Nr. 41 zu § 46 StGB; Beschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23; Beschluss vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03).

    c) Zwar wird die Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von Tötungsabsicht auch damit begründet, dass es sich in beiden Spielarten des dolus directus Absicht und Wissentlichkeit um den "Regelfall' des Totschlags im Sinne des § 212 StGB handele, der dem Gesetzgeber bei Schaffung des Strafrahmens für die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen vor Augen gestanden habe (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8: "normativer Regelfall'; Senat, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 2 StR 83/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 7; BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564, 565; BGH, Urteil vom 14. August 2008 - 4 StR 223/08, NStZ 2008, 624; BGH, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03, juris; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72; Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83, EzSt StGB § 212 Nr. 7; BGH, Beschluss vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; BGH, Beschluss vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77, juris; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, juris).

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15

    Strafzumessung (Tötungsabsicht als strafschärfender Umstand: gebotene

    1. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde es überwiegend als ein Verstoß gegen das in § 46 Abs. 3 StGB verankerte Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen und damit als rechtsfehlerhaft angesehen, wenn der Tatrichter das subjektive Tatbestandsmerkmal direkten Tötungsvorsatzes strafschärfend berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15, NStZ-RR 2015, 171 (Ls.); Senat, Beschlüsse vom 25. Juni 2015 - 2 StR 83/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 7, vom 21. Januar 2004 - 2 StR 449/03, vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72 und vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77 und vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; Beschlüsse vom 16. September 1986 - 4 StR 457/86, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, vom 26. April 1988 - 4 StR 157/88, NStE Nr. 41 zu § 46 StGB, vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23, vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 und vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8).
  • BGH, 07.06.2017 - 4 ARs 22/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Tötungsabsicht als

    Der Senat hat die strafschärfende Berücksichtigung von Tötungsabsicht bei einer Verurteilung wegen Totschlags in der Vergangenheit mehrfach als Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB bewertet (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23; Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564 f.).
  • BGH, 14.08.2008 - 4 StR 223/08

    Minder schwerer Fall des Totschlages (affektive Aufladung; hirnorganische

    Daher verstößt es gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher strafschärfend verwertet wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4; Senatsbeschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98).
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