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   BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96   

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https://dejure.org/1996,3357
BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96 (https://dejure.org/1996,3357)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1996 - 4 StR 35/96 (https://dejure.org/1996,3357)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1996 - 4 StR 35/96 (https://dejure.org/1996,3357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kindesentziehung - Räumliche Trennung - Beeinträchtigung des elterlichen Bestimmungsrechts - Sexualdelikte während der Entziehung - Tateinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 235, § 177; StPO § 406

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 333
  • NStZ 1997, 181
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61

    Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96
    Den Eltern "entzogen" ist der Minderjährige schon dann, wenn das Recht zur Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung durch räumliche Trennung für eine gewisse, nicht nur ganz vorübergehende Dauer so beeinträchtigt wird, daß es nicht ausgeübt werden kann (BGHSt 1, 199, 200; 16, 58, 61 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61]; Lackner StGB 21. Aufl. § 235 Rdn. 3; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 235 Rdn. 5, 6; Horn in SK-StGB § 235 Rdn. 4, 5).

    Auf welche Zeitdauer die Entziehung erfolgen muß, ist vom Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und des Zweckes der Strafvorschrift zu entscheiden (BGHSt 16, 58, 61) [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61].

  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96
    Es ist jedoch unzulässig, im Adhäsionsverfahren ein Anerkenntnisurteil zu erlassen (BGHSt 37, 263).
  • BGH, 26.03.1980 - 3 StR 54/80

    Erfordernis des Vorliegens der Absicht des Ausnutzens einer hilflosen Lage zum

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96
    aa) Die tateinheitlich begangenen Delikte der §§ 235, 237 StGB treffen mit den während der Dauer der Entführung und Entziehung begangenen Sexualstraftaten nicht tatmehrheitlich, sondern tateinheitlich zusammen (BGHSt 18, 29; 29, 233, 239).
  • BGH, 10.01.1996 - 2 StR 606/95

    Voraussetzungen für die Annahme eines tateinheitlichen Geschehensablaufs -

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96
    Das Geschehen am Abend des 30. Oktober 1994, bei dem das Tatopfer noch "unter dem Eindruck der Bedrohungen" stand, stellt sich für die wertende Betrachtung als ein einheitlicher Vorgang dar, so daß sich der Angeklagte trotz zweimaligen erzwungenen Geschlechtsverkehrs mit der Geschädigten (nur) einer Vergewaltigung schuldig gemacht hat (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1996 - 2 StR 606/95).
  • BGH, 31.08.1962 - 4 StR 257/62

    Anhalterin - § 237 StGB aF, § 177 StGB, Teilidentität der Ausführungshandlung,

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96
    aa) Die tateinheitlich begangenen Delikte der §§ 235, 237 StGB treffen mit den während der Dauer der Entführung und Entziehung begangenen Sexualstraftaten nicht tatmehrheitlich, sondern tateinheitlich zusammen (BGHSt 18, 29; 29, 233, 239).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93

    Freiheitsberaubung als Gewaltanwendung - Beurteilung von Konkurrenzfragen -

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96
    Das Geschehen am Abend des 30. Oktober 1994, bei dem das Tatopfer noch "unter dem Eindruck der Bedrohungen" stand, stellt sich für die wertende Betrachtung als ein einheitlicher Vorgang dar, so daß sich der Angeklagte trotz zweimaligen erzwungenen Geschlechtsverkehrs mit der Geschädigten (nur) einer Vergewaltigung schuldig gemacht hat (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1996 - 2 StR 606/95).
  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 202/51
    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96
    Den Eltern "entzogen" ist der Minderjährige schon dann, wenn das Recht zur Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung durch räumliche Trennung für eine gewisse, nicht nur ganz vorübergehende Dauer so beeinträchtigt wird, daß es nicht ausgeübt werden kann (BGHSt 1, 199, 200; 16, 58, 61 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61]; Lackner StGB 21. Aufl. § 235 Rdn. 3; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 235 Rdn. 5, 6; Horn in SK-StGB § 235 Rdn. 4, 5).
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96
    Das Geschehen am Abend des 30. Oktober 1994, bei dem das Tatopfer noch "unter dem Eindruck der Bedrohungen" stand, stellt sich für die wertende Betrachtung als ein einheitlicher Vorgang dar, so daß sich der Angeklagte trotz zweimaligen erzwungenen Geschlechtsverkehrs mit der Geschädigten (nur) einer Vergewaltigung schuldig gemacht hat (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1996 - 2 StR 606/95).
  • RG, 27.11.1888 - 2588/88

    69. 1. Ist es zum Thatbestande des Kinderraubes (§. 235 St.G.B.'s) erforderlich,

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96
    Auch wenn § 235 StGB den Schutz des elterlichen oder sonst familienrechtlichen Sorgerechts bezweckt, setzt der Tatbestand grundsätzlich nicht voraus, daß ein neues Abhängigkeits- oder Sorgeverhältnis begründet wird (RGSt 18, 273, 276; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 235 Rdn. 5; Eser aaO. Rdn. 6).
  • BGH, 17.09.2014 - 1 StR 387/14

    Entziehung Minderjähriger (Taterfolg: räumliche Trennung von Minderjährigem und

    Den Eltern "entzogen" ist der Minderjährige schon dann, wenn das Recht zur Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung durch räumliche Trennung für eine gewisse, nicht nur ganz vorübergehende Dauer so beeinträchtigt wird, dass es nicht ausgeübt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 35/96, NStZ 1996, 333, 334 mwN).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    bb) Wann die Dauer einer Entziehung so erheblich ist, dass sie dem Tatbestand unterfällt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und des Zwecks der Strafvorschrift zu entscheiden, also Tatfrage (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 35/96, BGHR § 235 Abs. 1 Entziehung 1; BGH aaO, BGHSt 16, 58, 61 und BGHSt 10, 376, 378).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 1 Ws 240/02

    Straftatbestand der Kindesentziehung bei gemeinsamer elterlicher Sorge:

    Zwar ist nach § 235 StGB auch das Personensorge- und Umgangsrecht im Verhältnis des einen zum anderen Elternteil geschützt (LK-Gribbohm StGB 11. Aufl., Rdnr. 17 zu § 235), doch stellt insoweit - anders als im Verhältnis der Eltern zu einem Dritten - nicht jede Beeinträchtigung des Rechts zur Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung des Kindes durch räumliche Trennung für eine gewisse, nicht nur ganz vorübergehende Dauer, so dass das Recht nicht ausgeübt werden kann, eine Entziehung Minderjähriger dar (Geppert in Gedächtnisschrift für Hilde Kaufmann 1986, S. 759, 783; offengelassen BGH NStZ 1996, 333, 334).
  • LG Cottbus, 03.03.2020 - 23 KLs 25/18
    Die drei Taten stehen zueinander in Tatmehrheit (§ 53 StGB), wobei die Entziehung einer Minderjährigen nach § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB mit den während der Dauer der Entziehung begangenen Sexualdelikten tateinheitlich zusammentrifft (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 35/96, juris).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    c) Für die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des 33. StrÄndG war im übrigen anerkannt, daß eine mit den - bis dahin vorgesehenen - Mitteln des § 177 StGB begangene Vergewaltigung in Tateinheit mit § 237 StGB aF (Entführung gegen den Willen der Entführten) stand, sofern der Täter darüber hinaus die hilflose Lage der Entführten zur Erzwingung des Geschlechtsverkehrs ausnutzte (vgl. BGHSt 29, 233, 234; BGH NStZ 1994, 283 m.w.N.; 1996, 333, 334; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 237 Rdn. 9).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des

    Ein Entziehen liegt vor, wenn der Täter den wesentlichen Inhalt des Rechts auf Personensorge, das heißt vornehmlich Pflege, Erziehung und Aufenthaltsbestimmung, durch räumliche Trennung von gewisser, nicht nur vorübergehender Dauer so beeinträchtigt, dass dieses Recht nicht ausgeübt werden kann, vgl. BGH, Urteil vom 07.03.1996, Az. 4 StR 35/96.
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 198/96

    Symptomtaten - Straftaten - Verschiedener Art - Indizwert - Schwerkrimineller

    Insbesondere begegnet die Annahme zweier rechtlich selbständiger Taten zum Nachteil der Andrea E. keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Urteil des Senats vom 7. März 1996 - 4 StR 35/96 -).
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