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BGH, 18.09.2008 - 4 StR 353/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 246 StPO
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (Beleg der Voraussetzungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppungsabsicht
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 246 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 556
- NStZ-RR 2009, 21
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17
Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses: …
Subjektiv muss sich der Antragsteller der Nutzlosigkeit der Beweiserhebung bzw. der Unbegründetheit der Richterablehnung bewusst sein und mit dem Antrag bzw. dem Gesuch ausschließlich die Verzögerung des Verfahrensabschlusses bezwecken (zu Beweisanträgen: BGH, 4 StR 353/08 v. 18.09.2008 - NStZ-RR 2009, 21/22 ; 3 StR 46/16 v. 28.06.2016 - NStZ-RR 2017, 21 ;… zu Ablehnungsgesuchen: KK-StPO/Scheuten, 7. Aufl. § 26a Rn. 10;… LR-StPO/Siolek, 26. Aufl. § 26a Rn. 27). - BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08
Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom …
Neben den objektiven Voraussetzungen des § 244 Abs. 3, Satz 2, 6. Alt. StPO, wonach die verlangte Beweiserhebung nach Ansicht des Gerichts nichts Sachdienliches zugunsten des Antragstellers erbringen kann und des weiteren geeignet ist, den Abschluss des Verfahrens wesentlich hinauszuzögern (vgl. hierzu jüngst kritisch BGHSt 51, 333 ), muss in subjektiver Hinsicht gerade hinzukommen, dass sich der Antragsteller der Nutzlosigkeit der Beweiserhebung bewusst ist und er ausschließlich die Verzögerung des Verfahrens bezweckt (vgl. BGHSt 51, 333 ; BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - 4 StR 353/08 -, NStZ-RR 2009, S. 21). - OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17 Subjektiv muss sich der Antragsteller der Nutzlosigkeit der Beweiserhebung bzw. der Unbegründetheit der Richterablehnung bewusst sein und mit dem Antrag bzw. dem Gesuch ausschließlich die Verzögerung des Verfahrensabschlusses bezwecken (zu Beweisanträgen: BGH, 4 StR 353/08 v. 18.09.2008 - NStZ-RR 2009, 21/22 ; 3 StR 46/16 v. 28.06.2016 - NStZ-RR 2017, 21 ;… zu Ablehnungsgesuchen: KK-StPO/Scheuten, 7. Aufl. § 26a Rn. 10;… LR-StPO/Siolek, 26. Aufl. § 26a Rn. 27).
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 359/10
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen …
Da es in dem beanstandeten Beschluss aber an jeglicher Darlegung dazu fehlt, weshalb der Beweis nichts Entlastendes für den Beschwerdeführer erbringen können soll, ist es dem Senat verwehrt, die - nach den Umständen nicht auf der Hand liegende - Beurteilung vorzunehmen, ob die Vernehmung der Ehefrau des Angeklagten der Erforschung der Wahrheit dienlich gewesen wäre (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - 4 StR 353/08, NStZ-RR 2009, 21). - OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17 Subjektiv muss sich der Antragsteller der Nutzlosigkeit der Beweiserhebung bzw. der Unbegründetheit der Richterablehnung bewusst sein und mit dem Antrag bzw. dem Gesuch ausschließlich die Verzögerung des Verfahrensabschlusses bezwecken (zu Beweisanträgen: BGH, 4 StR 353/08 v. 18.09.2008 - NStZ-RR 2009, 21/22 ; 3 StR 46/16 v. 28.06.2016 - NStZ-RR 2017, 21 ;… zu Ablehnungsgesuchen: KK-StPO/Scheuten, 7. Aufl. § 26a Rn. 10;… LR-StPO/Siolek, 26. Aufl. § 26a Rn. 27).
- BGH, 28.06.2016 - 3 StR 46/16
Aussichtslosigkeit der beantragten Beweiserhebung als Voraussetzung einer …
Hierzu hat es zunächst - im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 1966 - 2 StR 242/66, BGHSt 21, 118, 121 f.; Beschlüsse vom 18. September 2008 - 4 StR 353/08, NStZ-RR 2009, 21; vom 8. Juni 2011 - 3 StR 49/11, NStZ 2011, 646; jew. mwN) - ausgeführt, sei, dass die beantragte Beweiserhebung nichts Sachdienliches erbringen könne.