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   BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18   

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https://dejure.org/2019,14094
BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18 (https://dejure.org/2019,14094)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2019 - 4 StR 360/18 (https://dejure.org/2019,14094)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2019 - 4 StR 360/18 (https://dejure.org/2019,14094)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    §§ 69, ... 69a Abs. 1 Satz 3 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB, § 17 StGB, § 17 Satz 2 StGB, § 64 StGB, § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 69 Abs. 2 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, §§ 73, 73c StGB

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung der Einziehung eines Pkw in die Strafzumessung; Anordnung einer zweijährigen Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung der Einziehung eines Pkw in die Strafzumessung; Anordnung einer zweijährigen Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • rewis.io

    Strafausspruch und Maßregelanordnung: Berücksichtigung der Einziehung des Kfz des Täters bei der Strafzumessung; Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtkatalogstraftaten

  • ra.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Fahren ohne Fahrerlaubnis: Keine Fahrerlaubnissperre ohne nähere Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einbeziehung der Einziehung eines Pkw in die Strafzumessung; Anordnung einer zweijährigen Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnissperre: Anforderungen an Begründung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Isolierte Fahrerlaubnissperre

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Einziehung eines Pkw und Auswirkungen auf die Strafe

  • beck-blog (Auszüge)

    Einziehung des Fahrzeugs: In der Strafzumessung berücksichtigen!

  • beck-blog (Auszüge)

    2 Jahre Sperre nach zweimaligem Fahren ohne Fahrerlaubnis?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Fahrerlaubsnisperre ohne Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 209
  • NZV 2019, 645
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.08.2016 - 2 StR 123/16

    Charakterisierung der Einziehung als Nebenstrafe; Einziehung von Sachen nicht

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18
    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1; vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).

    d) Keinen Bestand hat schließlich die an sich rechtsfehlerfreie Einziehungsentscheidung gemäß § 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB bezüglich des Pkw Audi A6 Avant, da sie mit der - hier fehlerhaften - Bemessung der Strafe in einem untrennbaren inneren Zusammenhang steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1).

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18

    Einziehung von Tatmitteln als Nebenstrafe (bestimmender Gesichtspunkt für die

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18
    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1; vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).

    d) Keinen Bestand hat schließlich die an sich rechtsfehlerfreie Einziehungsentscheidung gemäß § 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB bezüglich des Pkw Audi A6 Avant, da sie mit der - hier fehlerhaften - Bemessung der Strafe in einem untrennbaren inneren Zusammenhang steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1).

  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 167/00

    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat als bestimmender Strafzumessungsgrund";

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18
    Soll gegen den Täter wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat - wie es bei dem vom Angeklagten verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG der Fall ist - die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet werden, muss das Tatgericht eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414, 415; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3; vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298); eine solche einzelfallbezogene Begründung der fehlenden Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr lässt das angefochtene Urteil vermissen.
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11

    Einziehung (Nebenstrafe); Strafzumessung (Einziehung; bestimmender Gesichtspunkt)

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert - was hier mit Blick auf den Anschaffungspreis für das Fahrzeug im Februar 2017 von 7.800 Euro der Fall ist - entzogen, so ist dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 43/13

    Einziehung als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18
    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1; vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).
  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert - was hier mit Blick auf den Anschaffungspreis für das Fahrzeug im Februar 2017 von 7.800 Euro der Fall ist - entzogen, so ist dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169).
  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14

    Rechtsfehlerhafter Maßregelausspruch (Begründungserfordernis bei isolierter

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18
    Soll gegen den Täter wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat - wie es bei dem vom Angeklagten verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG der Fall ist - die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet werden, muss das Tatgericht eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414, 415; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3; vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298); eine solche einzelfallbezogene Begründung der fehlenden Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr lässt das angefochtene Urteil vermissen.
  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 427/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung bei Fehlen einer Katalogtat)

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18
    Soll gegen den Täter wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat - wie es bei dem vom Angeklagten verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG der Fall ist - die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet werden, muss das Tatgericht eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414, 415; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3; vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298); eine solche einzelfallbezogene Begründung der fehlenden Eignung des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr lässt das angefochtene Urteil vermissen.
  • OLG Köln, 05.05.2020 - 1 RVs 40/20

    Anforderungen an Beweis für illegales Autorennen; Doppelverwertungsverbot

    Anerkannt ist, dass die Einziehung eines hochwertigen Gegenstandes einen bestimmenden Strafmilderungsgrund darstellt, soweit sie - wie hier - Straf charakter hat (BGH NStZ 2020, 214; NStZ-RR 2019, 209; NStZ 2018, 526; StV 2015, 633; NStZ-RR 2012, 169; Senat VRS 100, 123 [129 f.]; SenE v. 28.06.2002 - Ss 267/02 - Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Auflage 2017 Rz. 368; Fischer a.a.O., § 74 Rz. 22).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 544/19

    Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage (sequentielle

    Soll wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat ? wie dies bei dem vom Angeklagten verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz der Fall ist ? eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis angeordnet werden, so ist eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit erforderlich, die die fehlende Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen belegt, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 - 4 StR 360/18, NStZ-RR 2019, 209; vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414, 415; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3; vom 4. November 2014 - 1 StR 233/14, NStZ 2015, 579).
  • LG Bochum, 19.01.2021 - 8 KLs 14/20
    Ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der Strafe ist die Einziehung bzw. deren Vorbehalt nur dann, wenn dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen bzw. dies vorbehalten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27.03.2019 - 4 StR 360/18, NStZ-RR 2019, 209).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 339/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Wird dem Täter auf diese Weise eine ihm gehörende Sache von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der zu verhängenden Strafe und im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13; Beschluss vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; Beschluss vom 27. März 2019 - 4 StR 360/18, NStZ-RR 2019, 209, 210).
  • BGH, 06.06.2023 - 5 StR 183/23

    Schwerer sexueller Übergriff; Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die

    Die stets erforderliche einzelfallbezogene Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit bei Anordnung einer Sperrfrist wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat ist auch im Fall des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht entbehrlich (BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 544/19; Beschluss vom 27. März 2019 - 4 StR 360/18, NStZ-RR 2019, 209 f.).
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