Rechtsprechung
BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 15 StGB; § 267 Abs. 1 StPO
Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht bei Eventualvorsatz); Eventualvorsatz (erforderliche Darstellung im Urteil: umfassende Gesamtschau aller Tatumstände) - IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht (hier: Verdeckung einer Trunkenheitsfahrt); Merkmale bedingt vorsätzlichen Handelns; Begehung der Tat im Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 301
Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht (hier: Verdeckung einer Trunkenheitsfahrt); Merkmale bedingt vorsätzlichen Handelns; Begehung der Tat im Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit - datenbank.nwb.de
Versuchter Mord durch Unterlassen: Zusammentreffen von Verdeckungsabsicht und bedingtem Tötungsvorsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bedingter Tötungsvorsatz - oder doch nur bewußte Fahrlässigkeit?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unfallflucht - und die Verdeckungsabsicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verdeckungsabsicht - bei bedingtem Tötungsvorsatz
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§§ 13, 22, 142, 211, 229, 315 c, 316
Verdeckungsabsicht bei bedingtem Tötungsvorsatz - Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Zur Frage der Vereinbarkeit von Verdeckungsabsicht und bedingtem Tötungsvorsatz
Verfahrensgang
- LG Halle, 20.03.2017 - 1 Ks 8/16
- BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17
- LG Halle - 10a Ks 1/18 (anhängig)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 174
- StV 2018, 416
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18
Verdeckungsmord (Verdeckung einer anderen Tat: Bildung des Tötungsvorsatzes als …
So kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17, NStZ-RR 2018, 174; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360 und vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 495, 496; Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11 und vom 23. Juni 2016 - 5 StR 152/16, NStZ-RR 2016, 280;… vgl. auch MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245;… SSW-StGB/ Momsen, 3. Aufl., § 211 Rn. 80), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt. - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
Verfahren nach § 7a sowie Betriebsprüfungen nach § 28p und § 28q SGB IV
Soweit nicht ausnahmsweise spezifische gesetzliche Vorgaben (wie etwa in § 187 StGB) Abweichendes zum Ausdruck bringen, reicht im Strafrecht für die vorsätzliche Begehung eines Delikts - wie beispielsweise ein Totschlag im Sinne von § 212 StGB - ein dolus eventualis aus (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 01. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88; sogar ein Mord im Sinne des § 211 StGB kommt auch bei einem nur bedingten Tötungsvorsatz in Betracht, vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17 - juris).Soweit die strafgerichtliche Rechtsprechung im Rahmen der gebotenen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände auch eine sorgfältige Prüfung der "psychischen Verfassung bei der Tatbegehung" oder etwa der "konkreten Angriffsweise" verlangt (BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17 -, Rn. 18, juris) finden sich dafür bei der Beurteilung eines tendenziell längerfristigen schlichten Unterlassens einer erforderlichen Anmeldung eines Arbeitnehmers und dem damit korrespondierenden Unterlassen einer entsprechenden Beitragsführung jedenfalls im Regelfall keine Parallelen.
Ebenso wie nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung nicht selten Fallgestaltungen in Betracht kommen, in denen der Tatrichter (mangels anderweitiger näherer Einblicke in die Psyche des Täters) allein oder im Wesentlichen aus äußeren Umständen auf die innere Einstellung zur Tat schließen muss (BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17 -, Rn. 18, juris), können solche Wertungen im Beitragsrechtsstreit Relevanz erlangen.
- BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20 Der Senat kann offenlassen, ob hinsichtlich der Brandstiftung auch dann bedingter Vorsatz ausreicht, wenn nach der Tätervorstellung die Verdeckung allein durch den Erfolg der schweren Brandstiftung erreichbar erscheint (vgl. zum Mord in Verdeckungsabsicht nur BGH, Urteile vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17; vom 7. Juni 2017 - 2 StR 474/16, NStZ 2018, 93, 94; vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 359 ff.; vom 26. Juli 1967 - 2 StR 368/67, BGHSt 21, 283).
- BGH, 29.01.2020 - 4 StR 564/19
Mord (Verdeckungsabsicht: Verhältnis zu bedingtem Tötungsvorsatz; Absicht zur …
Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass Verdeckungsabsicht und bedingter Tötungsvorsatz einander nicht grundsätzlich ausschließen, sondern auch zusammen bestehen können (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17, NStZ-RR 2018, 174, 175; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360).Der Wille zur Verdeckung einer Ordnungswidrigkeit reicht nicht (BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17, NStZ-RR 2018, 174, 176).