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   BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99   

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https://dejure.org/2000,3910
BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99 (https://dejure.org/2000,3910)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2000 - 4 StR 365/99 (https://dejure.org/2000,3910)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 4 StR 365/99 (https://dejure.org/2000,3910)
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40 Schläge gegen das Opfer

§ 323c StGB, "Erforderlichkeit", maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Subsidiarität gegenüber der Vortat bei nicht vom Vorsatz umfaßten Verletzungserfolg;

§ 56 Abs. 2 StGB, Prüfung der Sozialprognose erforderlich

Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Hilfeleistung - Unglücksfall - Erforderlichkeit der Hilfeleistung - Verhältnis zur gefährlichen Körperverletzung - Strafrahmen - Zuständigkeit des Amtsgerichts

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 354 Abs. 3; ; StGB § 323 c; ; StGB § 56 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99
    Nur von vorneherein offensichtlich nutzlose Hilfe braucht nicht geleistet Werden; dies ist der Fall, wenn der Tod des Opfers bereits eingetreten ist (ständ. Rechtspr.; vgl. BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203; 32, 367, 381; BGH NStZ 1985, 409, 1985, 501 = StV 1986, 201).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn dem Verletzten ein über den gewollten Verletzungserfolg hinausgehender, vom Vorsatz des Täters nicht umfaßter weiterer Schaden, nämlich die Gefahr des Todes, erwächst (BGHSt 14, 282, 285/286; 16, 200, 203; vgl. auch Spendel in LK 11. Aufl. § 323 c Rdn. 204; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 323 c Rdn. 11).

    Da das Landgericht bei dieser Sachlage eine Strafbarkeit des Angeklagten nach §§ 212, 13 StGB verneint hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 13 Abs. 1, Garantenstellung 14 = NStZ 1998, 83), ist die tatmehrheitliche (vgl. BGHSt 16, 200, 203) Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung nicht zu beanstanden.

  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85

    Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99
    Nur von vorneherein offensichtlich nutzlose Hilfe braucht nicht geleistet Werden; dies ist der Fall, wenn der Tod des Opfers bereits eingetreten ist (ständ. Rechtspr.; vgl. BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203; 32, 367, 381; BGH NStZ 1985, 409, 1985, 501 = StV 1986, 201).
  • BGH, 23.09.1997 - 1 StR 430/97

    gemeinsame Suche nach dem Auto - §§ 212, 13 StGB, Garantenstellung,

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99
    Da das Landgericht bei dieser Sachlage eine Strafbarkeit des Angeklagten nach §§ 212, 13 StGB verneint hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 13 Abs. 1, Garantenstellung 14 = NStZ 1998, 83), ist die tatmehrheitliche (vgl. BGHSt 16, 200, 203) Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung nicht zu beanstanden.
  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60

    Opel Kapitän - § 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99
    Nur von vorneherein offensichtlich nutzlose Hilfe braucht nicht geleistet Werden; dies ist der Fall, wenn der Tod des Opfers bereits eingetreten ist (ständ. Rechtspr.; vgl. BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203; 32, 367, 381; BGH NStZ 1985, 409, 1985, 501 = StV 1986, 201).
  • BGH, 03.04.1985 - 2 StR 63/85

    Unterlassene Hilfeleistung, begangen durch einen Arzt - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99
    Nur von vorneherein offensichtlich nutzlose Hilfe braucht nicht geleistet Werden; dies ist der Fall, wenn der Tod des Opfers bereits eingetreten ist (ständ. Rechtspr.; vgl. BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203; 32, 367, 381; BGH NStZ 1985, 409, 1985, 501 = StV 1986, 201).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99
    Der Senat verweist die Sache an den Strafrichter bei dem Amtsgericht Parchim zurück, da das weitere Verfahren sich nur noch gegen einen Erwachsenen richtet (BGHSt 35, 267) und die Strafgewalt des Amtsgerichts ausreicht (§ 354 Abs. 3 StPO).
  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 44/97

    Erfordernis der Ermittlung der Sozialprognose bei der Prüfung, ob eine

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99
    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich die Frage einer günstigen Sozialprognose auch für die Beurteilung bedeutsam sein, ob Umstände von besonderem Gewicht im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB gegeben sind (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Sozialprognose 4 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99
    Dies gilt jedoch nicht, wenn dem Verletzten ein über den gewollten Verletzungserfolg hinausgehender, vom Vorsatz des Täters nicht umfaßter weiterer Schaden, nämlich die Gefahr des Todes, erwächst (BGHSt 14, 282, 285/286; 16, 200, 203; vgl. auch Spendel in LK 11. Aufl. § 323 c Rdn. 204; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 323 c Rdn. 11).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99
    Nur von vorneherein offensichtlich nutzlose Hilfe braucht nicht geleistet Werden; dies ist der Fall, wenn der Tod des Opfers bereits eingetreten ist (ständ. Rechtspr.; vgl. BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203; 32, 367, 381; BGH NStZ 1985, 409, 1985, 501 = StV 1986, 201).
  • BGH, 23.03.1993 - 1 StR 21/93

    Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn eine Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99
    Zwar ist es richtig, daß der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung regelmäßig gegenüber der Beteiligung an der den Unglücksfall herbeiführenden Begehungstat als subsidiär zurücktritt (vgl. BGHSt 3, 65, 68; 39, 164, 166; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 323 c Rdn. 34).
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
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