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   BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20   

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https://dejure.org/2021,10484
BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20 (https://dejure.org/2021,10484)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2021 - 4 StR 366/20 (https://dejure.org/2021,10484)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2021 - 4 StR 366/20 (https://dejure.org/2021,10484)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 4 Abs. 1 Satz 1 FeV; § 4 Abs. 1 Satz 2 FeV; § 315c Abs. 1 Nr. 1 a), Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 316 Abs. 1 StGB; § 316 Abs. 2 StGB; § 74b Abs. 1 Alt. 3 Nr. 2 StGB
    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die Übertragung der Rechtsprechung zu dem Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern auf Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen; relative Fahruntüchtigkeit: Maßstab); fahrlässige ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 StVG, § 21 Abs 1 Nr 1 StVG, § 1 Abs 1 eKFV, § 4 Abs 1 S 1 FeV, § 4 Abs 1 S 2 FeV
    Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheitsfahrt mit Elektroroller: Notwendige Feststellungen zur Kraftfahrzeugeigenschaft und Fahruntüchtigkeit; Anordnung der Sicherungseinziehung eines einem Dritten gehörenden Pkw

  • verkehrslexikon.de

    Notwendige Feststellungen zur Kraftfahrzeugeigenschaft und Fahruntüchtigkeit für Verurteilungen wegen Fahrfens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller Sunny E-Bile

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 FeV, § 4 Abs. 1 Satz 2 FeV, § 316 Abs. 2 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 1 a), Abs. 3 Nr. 2 StGB, § 142 StGB, § 316 Abs. 1 StGB, § 1 eKFV, § 1 Abs. 1 eKFV, § 1 Abs. 2 StVG, §§ 69, 69a StGB, § 74b Abs. 1 Alt. 3 Nr. 2 StGB, § 74b StGB, § 74 Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 2 StGB, §§ 74a, 74c StGB, § 74 StGB, § 74a StGB, § 74c StGB, § 74b Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB, §§ 74, 74b StGB, § 357 Satz 1 StPO, § 345 Abs. 1 StPO, § 431 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten wegen Nichterfüllung der auf die Entscheidung des Landgerichts gestützten Voraussetzungen der Sicherungseinziehung in einem Verfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision des Angeklagten wegen Nichterfüllung der auf die Entscheidung des Landgerichts gestützten Voraussetzungen der Sicherungseinziehung in einem Verfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Grenzen der Sicherungseinziehung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Fahrt mit dem Elektroroller - Kraftfahrzeug?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschwipst mit E-Scooter unterwegs - Dem Bundesgerichtshof ging die Freiheitsstrafe für einen notorischen Verkehrssünder zu weit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trunkenheit im Straßenverkehr: E-Scooter als Kraftfahrzeuge?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    1,1 Promillegrenze nicht für alle E-Scooter?!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit bei Fahrt mit E-Scooter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 608
  • NZV 2021, 471
  • StV 2021, 713
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
    Dem Senat ist es deshalb verwehrt, anhand der Urteilsgründe zu überprüfen, ob das Landgericht zu Recht den für alkoholisierte Führer von Kraftfahrzeugen als unwiderleglichen Indizwert für die Annahme absoluter Fahrtüchtigkeit entwickelten Grenzwert der Blutalkoholkonzentration von 1, 1 ‰ (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90, BGHSt 37, 89) seiner rechtlichen Bewertung der Taten zugrunde gelegt hat.

    Ob und inwieweit die vor dem Aufkommen der Elektrokleinstfahrzeuge ergangene Rechtsprechung zu dem Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90, BGHSt 37, 89) auch auf Nutzer dieser neuen Fahrzeugklasse übertragen werden kann (vgl. für E-Scooter bejahend BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, NStZ 2020, 736; LG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 9 Qs 35/20; LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020 - 31 Qs 1/20, VRS 138, 20; offenlassend LG Halle (Saale), Beschluss vom 16. Juli 2020 - 3 Qs 81/20, Blutalkohol 58, 293), ist höchstrichterlich noch nicht entschieden worden.

  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18

    Beihilfe (erforderliche Feststellungen im Urteil: Tatzeit der Haupttat)

    Auszug aus BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
    Auf ihre eigene Revision ist insoweit eine rechtliche Überprüfung nicht veranlasst, ihre auf die Sachrüge gestützte Revision daher insoweit unbehelflich, weil sie gegen den Schuldspruch, dessen Teilaufhebung zur vollständigen Aufhebung der Einziehungsentscheidung führt, innerhalb der Begründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO keine Einwendungen erhoben hat (§ 431 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StPO; vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 1 StR 518/19, juris Rn. 7; vom 23. Januar 2019 - 1 StR 450/18, juris Rn. 23 mwN).
  • LG Stuttgart, 27.07.2020 - 9 Qs 35/20

    Trunkenheitsfahrt & E-Scooter: Fahrerlaubnis-Entziehung

    Auszug aus BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
    Ob und inwieweit die vor dem Aufkommen der Elektrokleinstfahrzeuge ergangene Rechtsprechung zu dem Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90, BGHSt 37, 89) auch auf Nutzer dieser neuen Fahrzeugklasse übertragen werden kann (vgl. für E-Scooter bejahend BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, NStZ 2020, 736; LG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 9 Qs 35/20; LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020 - 31 Qs 1/20, VRS 138, 20; offenlassend LG Halle (Saale), Beschluss vom 16. Juli 2020 - 3 Qs 81/20, Blutalkohol 58, 293), ist höchstrichterlich noch nicht entschieden worden.
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 518/19

    Urteilsgründe (erforderliche Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten)

    Auszug aus BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
    Auf ihre eigene Revision ist insoweit eine rechtliche Überprüfung nicht veranlasst, ihre auf die Sachrüge gestützte Revision daher insoweit unbehelflich, weil sie gegen den Schuldspruch, dessen Teilaufhebung zur vollständigen Aufhebung der Einziehungsentscheidung führt, innerhalb der Begründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO keine Einwendungen erhoben hat (§ 431 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StPO; vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 1 StR 518/19, juris Rn. 7; vom 23. Januar 2019 - 1 StR 450/18, juris Rn. 23 mwN).
  • BGH, 29.11.1968 - 4 StR 399/68

    Alkoholtypisches Fahrverhalten - Verschätzen in der Entfernung - Häufigkeit von

    Auszug aus BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
    Die äußerst knappen Feststellungen zu dem Unfallgeschehen erlauben es nicht nachzuvollziehen, dass der Fahrfehler dem Angeklagten nicht auch ohne Alkoholeinfluss unterlaufen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1968 - 4 StR 399/68, DAR 1969, 105).
  • LG Dortmund, 07.02.2020 - 31 Qs 1/20

    Trunkenheitsfahrt, E-Scooter, Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
    Ob und inwieweit die vor dem Aufkommen der Elektrokleinstfahrzeuge ergangene Rechtsprechung zu dem Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90, BGHSt 37, 89) auch auf Nutzer dieser neuen Fahrzeugklasse übertragen werden kann (vgl. für E-Scooter bejahend BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, NStZ 2020, 736; LG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 9 Qs 35/20; LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020 - 31 Qs 1/20, VRS 138, 20; offenlassend LG Halle (Saale), Beschluss vom 16. Juli 2020 - 3 Qs 81/20, Blutalkohol 58, 293), ist höchstrichterlich noch nicht entschieden worden.
  • LG Halle, 16.07.2020 - 3 Qs 81/20

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter

    Auszug aus BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
    Ob und inwieweit die vor dem Aufkommen der Elektrokleinstfahrzeuge ergangene Rechtsprechung zu dem Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90, BGHSt 37, 89) auch auf Nutzer dieser neuen Fahrzeugklasse übertragen werden kann (vgl. für E-Scooter bejahend BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, NStZ 2020, 736; LG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 9 Qs 35/20; LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020 - 31 Qs 1/20, VRS 138, 20; offenlassend LG Halle (Saale), Beschluss vom 16. Juli 2020 - 3 Qs 81/20, Blutalkohol 58, 293), ist höchstrichterlich noch nicht entschieden worden.
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
    Relative Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit zwar - wie hier - unterhalb des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt, aber aufgrund zusätzlicher Tatsachen der Nachweis alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geführt werden kann (BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82, BGHSt 31, 42 mwN).
  • BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

    Auszug aus BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
    Ob und inwieweit die vor dem Aufkommen der Elektrokleinstfahrzeuge ergangene Rechtsprechung zu dem Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90, BGHSt 37, 89) auch auf Nutzer dieser neuen Fahrzeugklasse übertragen werden kann (vgl. für E-Scooter bejahend BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, NStZ 2020, 736; LG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 9 Qs 35/20; LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020 - 31 Qs 1/20, VRS 138, 20; offenlassend LG Halle (Saale), Beschluss vom 16. Juli 2020 - 3 Qs 81/20, Blutalkohol 58, 293), ist höchstrichterlich noch nicht entschieden worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

    Relative Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration unter 1, 1 ‰ liegt, bei umfassender Gesamtwürdigung jedoch aufgrund zusätzlicher Tatsachen -insbesondere durch den Alkoholkonsum wenigstens mitverursachter konkreter äußerer Ausfallerscheinungen, die nicht das Fahrverhalten selbst betreffen müssen - der Nachweis alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geführt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 02.03.2021 - 4 StR 366/20 -, juris Rn. 10; MüKoStGB/Pegel, 3. Aufl. 2019, StGB § 316 Rn. 53, 56).
  • OLG Braunschweig, 30.11.2023 - 1 ORs 33/23

    E-Scooter; Elektrokleinstfahrzeug; absolute Fahruntüchtigkeit; Entziehung der

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob auch für Führer eines als Elektrokleinstfahrzeug einzuordnenden E-Scooters der für Kraftfahrzeugführer geltende Grenzwert von 1, 1 Promille ( BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90 -, Rn. 22-23, juris; BGH, Beschluss vom 13. April 2023 - 4 StR 439/22 -, Rn. 4 und 6, juris) für die Begründung der absoluten Fahruntüchtigkeit heranzuziehen ist (dafür: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20 -, Rn. 9 - 10, juris; KG Berlin, Urteil vom 10. Mai 2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) -, Rn. 8 - 14 und 17, juris und Beschluss vom 31. Mai 2022 - (3) 121 Ss 40/22 (13/22) -, Rn. 2, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Oktober 2021 - 1 Ss 113/21 -, Rn. 10, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 16.03.2022 - 9 Rev 2/22, BeckRS 2022, 10351, Rn. 19 [indes ohne nähere Angaben zum verwendeten Fahrzeug, auf welches nur anhand der weiteren Ausführungen unter Rn. 23ff. geschlossen werden kann]; offengelassen: BGH, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20 -, Rn. 9, juris).
  • LG Wuppertal, 02.02.2022 - 25 Qs 63/21

    Elektroroller, Trunkenheitsfahrt, Kraftfahrzueg, Promillegrenze

    Die dort niedergelegten Regelungen stellen in einzelnen Bereichen Abweichungen von den für Kraftfahrzeugen geltenden Vorschriften dar und bestätigen daher, dass es sich auch bei solchen Fortbewegungsmitteln grundsätzlich um Kraftfahrzeuge handelt (BGH, Beschluss vom 02.03.2021, Az. 4 StR 366/20 = BeckRS 2021, 8703; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020, Az. 205 StRR 216/20 = SVR 2020, 397 unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmaterialien).
  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22

    Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld;

    Gefährliche Gegenstände (Dritter), die im Zuge der Ermittlungen entdeckt werden, aber keinen Bezug zur Anlasstat haben, unterliegen nicht der Sicherungseinziehung nach § 74b StGB (BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 6; vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21, juris Rn. 8; vom 25. August 2021 - 3 StR 44/21, NStZ-RR 2022, 12 f.; vom 24. August 2021 - 3 StR 237/21, juris Rn. 7; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris; vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NStZ 2021, 608 Rn. 16 f.; Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74b Rn. 5; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 74b Rn. 3).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 439/22

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: BAK, Elektrokleinstfahrzeug,

    Ob an dieser pauschalen Betrachtung auch mit Blick auf die neu aufgekommene Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge festgehalten werden kann, hat der Senat bisher offengelassen (BGH, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NStZ 2021, 608).
  • LG Flensburg, 23.09.2021 - V Qs 42/21

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nutzung eines E-Scooters in

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 02.03.2021 (4 StR 366/20 - juris) die Frage hingegen offengelassen.
  • BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zur

    Gefährliche Gegenstände (Dritter), die im Zuge der Ermittlungen entdeckt werden, aber keinen Bezug zur Anlasstat haben, unterliegen nicht der Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 28; vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NStZ 2021, 608 Rn. 16 f., jew. mwN).
  • BGH, 23.08.2022 - 3 StR 228/22

    Sicherungseinziehung von gefährlichen im Zuge der Ermittlungen entdeckten

    Die Vorschrift des § 74b Abs. 1 StGB knüpft vielmehr daran an, dass der von der Maßnahme betroffene Gegenstand ein Tatprodukt, -mittel oder -objekt im Sinne von § 74 Abs. 1 und 2 StGB ist (s. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NStZ 2021, 608 Rn. 16; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris; vom 2. November 2011 - 3 StR 324/21, juris Rn. 6).
  • KG, 10.05.2022 - 121 Ss 67/21

    Strafrecht: Absolute Fahruntauglichkeit beim Fahrzeugführer eines E-Scooters;

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 2. März 2021 (- 4 StR 366/20 -, juris), von dessen Existenz das Amtsgericht keine Kenntnis haben konnte, nicht entgegen.

    Die bloße rechtliche Einordnung eines E-Scooters als Kraftfahrzeug trägt dem nicht ausreichend Rechnung (so aber BayOblG a.a.O.; für "segways" vgl. Hans. OLG Hamburg DAR 2017, 157; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 2. März 2021 a.a.O.), wenngleich der Senat nicht verkennt, dass eine übermäßige Ausdifferenzierung verschiedener Unterarten von Kraftfahrzeugen - sofern diese überhaupt empirisch belegt werden kann - zu einer verwirrenden Vielfalt von Werten und Begriffen für die Verkehrsteilnehmer und damit zu Rechtsunsicherheit führen kann (vgl. BGHSt 22, 352 und BayObLG a.a.O.).

  • AG Hamburg, 17.12.2021 - 248a Cs 318/21

    Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

    Die Frage, ob und unter welchen Umständen, eine Trunkenheitsfahrt mit einem Elektrokleinstfahrzeuge i. S. d. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Maßnahmen nach den §§ 69 f. StGB nach sich zieht, wird bisher noch unterschiedlich beantwortet (für Entziehung der Fahrerlaubnis z. B. BayObLG SVR 2020, 397; LG Flensburg, Beschluss vom 23.09.2021 - V Qs 42/21 (= BeckRS 2021, 35545); dagegen z. B. LG Halle, Beschluss vom 16.07.2020 - 3 Qs 81/20 (= BeckRS 2020, 18948); offen gelassen von BGH, Beschl. vom 02.03.2021 - 4 StR 366/20 (= NStZ 2021, 608)).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 324/21

    Teilweise Aufhebung der Einziehungsentscheidung

  • BVerwG, 26.10.2021 - 2 WDB 8.21

    Vorläufige teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen wegen des Vorwurfs einer

  • BGH, 07.09.2021 - 3 StR 128/21

    Rechtsfehlerhafte Sicherungseinziehung eines zur Begehung oder Vorbereitung der

  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21

    Voraussetzungen der Sicherungseinziehung

  • LG Oldenburg, 24.10.2022 - 6 Qs 56/22

    E-Scooterfahrt - Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei Trunkenheitsfahrt

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