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   BGH, 14.02.2019 - 4 StR 37/18   

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https://dejure.org/2019,5525
BGH, 14.02.2019 - 4 StR 37/18 (https://dejure.org/2019,5525)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2019 - 4 StR 37/18 (https://dejure.org/2019,5525)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 4 StR 37/18 (https://dejure.org/2019,5525)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 27 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Handeltreibens mit Dopingmitteln durch den Verkauf von gebrauchsfertigen Dopingmitteln an Kunden aus der Bodybuilder-Szene bzgl. Feststellung einer Straftat bei fehlender Individualisierung

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Handeltreibens mit Dopingmitteln durch den Verkauf von gebrauchsfertigen Dopingmitteln an Kunden aus der Bodybuilder-Szene bzgl. Fests...

  • rewis.io

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Dopingmitteln: Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Handeltreiben"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme eines Handeltreibens mit Dopingmitteln durch den Verkauf von gebrauchsfertigen Dopingmitteln an Kunden aus der Bodybuilder-Szene bzgl. Feststellung einer Straftat bei fehlender Individualisierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Dopingmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 155
  • StV 2020, 315 (Ls.)
  • SpuRt 2019, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 345/17

    Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der (ehemaligen) Strafvorschriften

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - 4 StR 37/18
    Die Strafvorschrift des § 4 Abs. 1 AntidopG ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 345/17, Rn. 13 ff.).

    aa) Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Handeltreiben' in § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2 AntidopG ist auf die zu dem gleichlautenden Merkmal in § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG entwickelten Grundsätze zurückzugreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 345/17, Rn. 18; Volkmer in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 4 AntiDopG Rn. 29 f.; BTDrucks. 18/4898, S. 23).

    Dies gilt sowohl hinsichtlich der Mindestfeststellungen als auch mit Blick auf mögliche rechtliche Bewertungseinheiten, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 345/17, Rn. 18 mwN).

  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 578/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Voraussetzungen bei

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - 4 StR 37/18
    Seine Tathandlungen stellen sich dabei als eine Ergänzung des Tatbeitrags des "B.' dar (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 578/16, NStZ-RR 2017, 146 f. mwN).
  • LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19

    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

    Die Kammer ist im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung trotz einzelner immer wieder geäußerter Bedenken im Schrifttum davon überzeugt, dass sowohl die Vorschriften des AMG als auch deren Nachfolgevorschriften im AntiDopG - wie auch das AntiDopG grundsätzlich als Ganzes - im Einklang mit den verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben stehen (vgl. etwa zuletzt BGH, Urteil vom 27.11.2019 - 3 StR 233/19, BGH, Beschluss vom 14.02.2019 - 4 StR 37/18 und BGH, Beschluss vom 07.08.2018 - 3 StR 345/17); insbesondere begegnet die Bezugnahme auf die Wirkstoff- und Methodenliste des Übereinkommens gegen Doping in der konkreten Ausgestaltung keinen durchgreifenden rechtsstaatlichen Bedenken.

    d) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat wiederholt bestätigt, dass - über die gleichzulaufende Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Handeltreibens hinaus - sowohl hinsichtlich der Mindestfeststellungen als auch mit Blick auf mögliche rechtliche Bewertungseinheiten auch bei den Strafvorschriften des Antidopingrechts auf die zum Betäubungsmittelstrafrecht entwickelten Grundsätze zurückzugreifen ist (zuletzt: BGH, Beschluss vom 14.02.2019 - 4 StR 37/18, Rn. 7 m.w.N.).

  • BGH, 25.07.2019 - 1 StR 273/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht, die für gleichgelagerte Konstellationen des Inverkehrbringens von Arzneimitteln entsprechend gilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2019 - 4 StR 37/18 Rn. 6 f.; vom 7. August 2018 - 3 StR 345/17 Rn. 18 und vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11 Rn. 5 f.; jeweils mwN), ist eine einheitliche Tat dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist.
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