Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3101
BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99 (https://dejure.org/1999,3101)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1999 - 4 StR 370/99 (https://dejure.org/1999,3101)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99 (https://dejure.org/1999,3101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 177 StGB; § 274 StPO
    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Inbegriff der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Beweiswürdigung - Glaubwürdigleit der Aussage - Fahlässige Trunkenheit im Straßenverkehr - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 261; ; StPO § 257; ; StPO § 258; ; StPO § 274; ; StPO § 273 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiskraft des Protokolls über Einlassung des Angeklagten zur Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 217
  • StV 2000, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 72/95

    Sitzungsprotokoll - Wesentliche Förmlichkeit - Angaben des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99
    Macht nämlich ein Angeklagter, der sich zunächst nicht geäußert hat, im Laufe der Hauptverhandlung doch noch Angaben zur Sache, ist diese Tatsache als wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen; das gilt auch dann, wenn die Einlassung im Rahmen einer Äußerung nach § 257 StPO oder nach § 258 StPO erfolgt (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 18).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99
    Die Anklageschrift vom 9. Oktober 1998, mit der dem Angeklagten (insofern) fünfzehn Taten des Beischlafs zwischen Verwandten - davon eine in Tateinheit mit Vergewaltigung - vorgeworfen wurden, genügt aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gründen noch den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 40, 44, 45 f.) an die Konkretisierung von Serientaten aus dem Bereich der Sexualdelikte zu stellen sind.
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99
    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob mit den im Urteil getroffenen Feststellungen die abgeurteilten zehn Vergewaltigungstaten so konkret und individuell belegt sind, wie dies auch bei Serientaten erforderlich ist (vgl. BGHSt 42, 107; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    Auszug aus BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99
    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob mit den im Urteil getroffenen Feststellungen die abgeurteilten zehn Vergewaltigungstaten so konkret und individuell belegt sind, wie dies auch bei Serientaten erforderlich ist (vgl. BGHSt 42, 107; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).
  • BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: zeitlicher Abstand zwischen Tat

    Durch Detailarmut wird aber die Bedeutung des Beurteilungskriteriums der Aussagekonstanz vermindert (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99, StV 2000, 123, 124; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 2 StR 403/10).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 447/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Hierbei hätte sie insbesondere in den Blick nehmen müssen, dass die Detailarmut die Bedeutung des Beurteilungskriteriums der Aussagekonstanz, auf den die Strafkammer ihre Überzeugungsbildung stützt, vermindern kann (Senat, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 219/15, juris Rn. 24, BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99, NStZ 2000, 217).
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    bb) Da der wesentliche Inhalt der - hier entscheidungserheblichen Erstaussage nicht mitgeteilt wird, ist auch die Begründung der Glaubhaftigkeit mit der Aussagekonstanz (im Kerngeschehen, vgl. BGH NStZ 2000, 217) einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht zugänglich.
  • BGH, 10.11.2010 - 2 StR 403/10

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Vermutungen; mangelnde

    Insoweit begegnet es schon Bedenken, dass das Landgericht ersichtlich nicht bedacht hat, dass die Detailarmut der Angaben der Nebenklägerin Auswirkungen auf die Aussagekraft des Konstanzkriteriums für die Bewertung der Glaubhaftigkeit einer Aussage haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99).
  • BGH, 30.01.2018 - 4 StR 471/17

    Recht des letzten Wortes; Beweiskraft des Protokolls

    Da es ihm freisteht, was er mit seinem letzten Wort zu seiner Verteidigung vorbringen will, beweist das Protokoll nicht, dass er sich in seinem letzten Wort auch zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1995 - 4 StR 72/95, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 18; Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99, NStZ 2000, 217; LR-StPO/Stuckenberg, 26. Aufl., § 258 Rn. 54).
  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 276/08

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung (Detailarmut der Aussage;

    a) Es begegnet schon Bedenken, dass das Landgericht nicht ersichtlich bedacht hat, dass die Detailarmut der Angaben der Nebenklägerin Auswirkungen auf die Aussagekraft des Konstanzkriteriums für die Bewertung der Glaubhaftigkeit einer Aussage haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99, insoweit in NStZ 2000, 217 nicht abgedruckt).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 395/05

    Erklärung; Einlassung des Angeklagten; Erklärung des Verteidigers;

    Macht nämlich ein Angeklagter, der sich zunächst nicht geäußert hat, im Laufe der Hauptverhandlung doch noch Angaben zur Sache, ist diese Tatsache als wesentliche Förmlichkeit i.S.d. § 274 StPO in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen (BGH NStZ 2000, 217; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 273 Rdnr. 7 u. § 274 Rdnr. 13).
  • OLG Koblenz, 29.01.2003 - 1 Ss 13/03

    Hauptverhandlungsprotokoll, Sitzungsniederschrift, Protokoll, Beweiskraft,

    Dergleichen ist im Protokoll nicht vermerkt (zur Protokollierungspflicht einer Einlassung im letzten Wort oder nach Befragung gem. § 257 StPO vgl. BGH NStZ 00, 217).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht