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   BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20   

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BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20 (https://dejure.org/2020,43399)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2020 - 4 StR 371/20 (https://dejure.org/2020,43399)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 (https://dejure.org/2020,43399)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 63 StGB; § 315 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 StGB
    Urteilsgründe (Mitteilung der Einlassungen des Beschuldigten durch das Tatgericht; Wiedergabe der wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen zur Frage der Schuldfähigkeit); gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (Erfordernis eines ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen zur Darlegung einer konkreten Gefahr für die körperliche Integrität der Zuginsassen aufgrund der durch das Verhalten des Beschuldigten ausgelösten Gefahrenbremsung durch den Stadtbahnführer; Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anordnung bei gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen zur Darlegung einer konkreten Gefahr für die körperliche Integrität der Zuginsassen aufgrund der durch das Verhalten des Beschuldigten ausgelösten Gefahrenbremsung durch den Stadtbahnführer; Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 228
  • StV 2021, 256
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine

    Auszug aus BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20
    Auch diese müssen ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96

    Eingriff in den Bahnverkehr - Konkrete Gefahr - Beinaheunfall

    Auszug aus BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20
    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 4 StR 517/18 zu § 315c StGB; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 4 StR 615/96 zu § 315 StGB).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20
    Auch diese müssen ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 120/13

    Vertikale Teilrechtskraft im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20
    Allerdings kann der Vorwurf, sofern er auf Grund neuer Feststellungen für erwiesen erachtet wird, vom neuen Tatgericht bei der Beurteilung der Gefährlichkeit des Beschuldigten mitberücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - 5 StR 120/13, BGHSt 58, 242, NJW 2013, 2043).
  • BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Herbeiführung einer konkreten Gefahr

    Auszug aus BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20
    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 4 StR 517/18 zu § 315c StGB; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 4 StR 615/96 zu § 315 StGB).
  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

    Auszug aus BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20
    aa) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn neben den weiteren Voraussetzungen der Maßregel eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2020 - 6 StR 106/20, NStZ-RR 2020, 308; vom 21. Februar 2017 ? 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576; vom 12. Oktober 2016 ? 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2014 ? 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395).
  • BGH, 12.12.2019 - 5 StR 444/19

    Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Angaben zur Einlassung des Angeklagten)

    Auszug aus BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20
    Unter sachlich-rechtlichen Gesichtspunkten ist regelmäßig eine Wiedergabe wenigstens der wesentlichen Grundzüge der Einlassung erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich das Tatgericht unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 5 StR 444/19, NStZ 2020, 625).
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20
    aa) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn neben den weiteren Voraussetzungen der Maßregel eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2020 - 6 StR 106/20, NStZ-RR 2020, 308; vom 21. Februar 2017 ? 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576; vom 12. Oktober 2016 ? 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2014 ? 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395).
  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 210/04

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20
    Auch diese müssen ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98, NJW 1998, 2986; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20
    aa) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn neben den weiteren Voraussetzungen der Maßregel eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2020 - 6 StR 106/20, NStZ-RR 2020, 308; vom 21. Februar 2017 ? 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576; vom 12. Oktober 2016 ? 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2014 ? 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395).
  • BGH, 01.07.2020 - 6 StR 106/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand bei Begehung

  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 28/20

    Beweiswürdigung des Tatgerichts (erforderliche Darlegungen bei Anschluss an ein

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    (c) Das Landgericht übersieht zudem, dass nicht verfahrensgegenständliche Taten nur dann im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose berücksichtigt werden dürfen, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21 Rn. 10; vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 7; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; jew. mwN).
  • BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20

    Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung

    Wenn sich der Tatrichter darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist, damit das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Ergebnisse nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. April 2020 - 1 StR 28/20 mwN und vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20).
  • BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20

    Urteilsgründe (Wiedergabe der Einlassungen des Beschuldigten in der

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschuldigte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 1. September 2020 ? 1 StR 205/20; vom 12. Februar 2020 ? 1 StR 518/19, NStZ-RR 2020, 152, 153; vom 12. Dezember 2019 ? 5 StR 444/19; vom 10. Dezember 2014 ? 3 StR 489/14, StraFo 2015, 121, 122; und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299).

    Aus sachlich-rechtlichen Gründen ist aber regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich das Tatgericht unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 24. Juni 2020 ? 2 StR 416/19 und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300).

  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 60/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Beeinträchtigung der

    Schließt er sich der Beurteilung eines Sachverständigen an, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist, damit das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Ergebnisse nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 15 mwN).

    Allerdings können die weiteren Vorwürfe, sofern sie auf Grund neuer Feststellungen für erwiesen erachtet werden, vom neuen Tatgericht bei der Beurteilung der Gefährlichkeit des Beschuldigten mitberücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 20 und vom 9. April 2013 - 5 StR 120/13, BGHSt 58, 242 Rn. 14).

  • BGH, 06.12.2022 - 4 StR 412/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anlasstat: Beweiswürdigung,

    Auch diese müssen ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten stehen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2020 ? 4 StR 256/20 Rn. 15; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18).
  • BGH, 25.08.2022 - 1 StR 265/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Nicht verfahrensgegenständliche Taten dürfen jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; je mwN).
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 249/22

    Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont); lückenhafte

    a) Aus sachlich-rechtlichen Gründen ist regelmäßig eine Wiedergabe wenigstens der wesentlichen Grundzüge der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich das Tatgericht unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Einlassung 2; vom 12. Dezember 2019 - 5 StR 444/19, NStZ 2020, 625; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20, NStZ 2022, 228, 229).
  • BGH, 27.01.2022 - 1 StR 453/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das Landgericht übersieht aber, dass Taten nur dann im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose berücksichtigt werden dürfen, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21 Rn. 10; vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 7; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; jew. mwN).
  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 267/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrprognose: Begründung,

    Die festgestellten Anlasstaten, aber auch andere dafür herangezogene Taten können die Gefahrenprognose nur dann stützen, wenn der gefährliche Zustand darin seinen Ausdruck findet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18; Urteil vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20 Rn. 15; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 09.03.2021 - 1 StR 15/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Nicht verfahrensgegenständliche Taten dürfen jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; je mwN).
  • BGH, 07.09.2021 - 1 StR 255/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 09.08.2022 - 1 StR 194/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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