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   BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15   

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BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15 (https://dejure.org/2016,2079)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2016 - 4 StR 376/15 (https://dejure.org/2016,2079)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15 (https://dejure.org/2016,2079)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 1 StPO; § 238 Abs. 1 StPO; § 69 StPO
    Revisionsbegründung (erforderliche Darstellung einer Geltendmachung des Zwischenrechtsbehelfs); Übertragung der Grundsätze, die für die Vorbereitung von Zeugenvernehmungen zu in amtlicher Eigenschaft gemachten Wahrnehmungen auf sachverständige Hilfspersonen der Polizei

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 StPO, § 85 StPO, § 238 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge der Vernehmung eines im polizeilichen Ermittlungsverfahren hinzugezogenen Übersetzers von Telefongesprächen als Zeuge in der Hauptverhandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 73c StGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der gesamtschuldnerischen Haftung der Angeklagten bei einer Verfallsanordnung

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge der Vernehmung eines im polizeilichen Ermittlungsverfahren hinzugezogenen Übersetzers von Telefongesprächen als Zeuge in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der gesamtschuldnerischen Haftung der Angeklagten bei einer Verfallsanordnung

  • rechtsportal.de

    StPO § 238 Abs. 2 ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Berücksichtigung der gesamtschuldnerischen Haftung der Angeklagten bei einer Verfallsanordnung

  • datenbank.nwb.de

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge der Vernehmung eines im polizeilichen Ermittlungsverfahren hinzugezogenen Übersetzers von Telefongesprächen als Zeuge in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Dolmetscher/Sachverständiger im Ermittlungsverfahren - Zeuge im Strafprozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übersetzer im Ermittlungsverfahren - Zeuge im Strafprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 771 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Da die Angeklagten Q. N. und D. mithin zunächst (Mit-)Verfügungsmacht an den an die jeweils anderen Angeklagten ausgekehrten Erlösanteilen hatten, haften die Angeklagten beim Verfall von Wertersatz in diesem Umfang als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 Rn. 7; vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11, NStZ 2012, 382, 383; vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401).

    Der Umstand, dass das Landgericht bei den Angeklagten Q. N. und D. nach § 73c StGB von einer den Betrag des ihnen jeweils verbleibenden Erlösanteils übersteigenden Verfallsanordnung abgesehen hat, lässt das Gesamtschuldverhältnis unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12 aaO).

  • BGH, 16.07.2013 - 4 StR 144/13

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Da die Angeklagten Q. N. und D. mithin zunächst (Mit-)Verfügungsmacht an den an die jeweils anderen Angeklagten ausgekehrten Erlösanteilen hatten, haften die Angeklagten beim Verfall von Wertersatz in diesem Umfang als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 Rn. 7; vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11, NStZ 2012, 382, 383; vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401).
  • BGH, 21.03.2012 - 1 StR 43/12

    Verwertbare Erinnerungen des Ermittlungsrichters bei einer Aussage über eine

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob die Grundsätze, die für die Vorbereitung von Zeugenvernehmungen zu in amtlicher Eigenschaft gemachten Wahrnehmungen gelten (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 1950 - 2 StR 50/50, BGHSt 1, 4, 8; vom 11. November 1952 - 1 StR 465/52, BGHSt 3, 281, 283; vom 21. März 2012 - 1 StR 43/12, NStZ 2012, 521, 522 f.; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 69 Rn. 8; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 69 Rn. 9; Franke in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl., § 69 Rn. 4), auf von der Polizei im Ermittlungsverfahren hinzugezogene sachverständige Hilfspersonen übertragen werden können.
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob die Grundsätze, die für die Vorbereitung von Zeugenvernehmungen zu in amtlicher Eigenschaft gemachten Wahrnehmungen gelten (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 1950 - 2 StR 50/50, BGHSt 1, 4, 8; vom 11. November 1952 - 1 StR 465/52, BGHSt 3, 281, 283; vom 21. März 2012 - 1 StR 43/12, NStZ 2012, 521, 522 f.; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 69 Rn. 8; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 69 Rn. 9; Franke in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl., § 69 Rn. 4), auf von der Polizei im Ermittlungsverfahren hinzugezogene sachverständige Hilfspersonen übertragen werden können.
  • BGH, 23.11.2011 - 4 StR 516/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (übersehene

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Da die Angeklagten Q. N. und D. mithin zunächst (Mit-)Verfügungsmacht an den an die jeweils anderen Angeklagten ausgekehrten Erlösanteilen hatten, haften die Angeklagten beim Verfall von Wertersatz in diesem Umfang als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 Rn. 7; vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11, NStZ 2012, 382, 383; vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401).
  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01

    Betrug; Anwesenheit des Angeklagten (Ausschluß stets durch förmlichen

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Entgegen der Auffassung der Revisionen ist die Strafkammer durch den Umstand, dass die beiden Übersetzer im Ermittlungsverfahren bei der Übertragung aufgezeichneter Telefongespräche in die deutsche Sprache als Sachverständige tätig waren, nicht gehindert gewesen, sie in der Hauptverhandlung ausschließlich als Zeugen zum Gegenstand ihrer sinnlichen Wahrnehmung zu vernehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, NJW 2003, 150, 151; Trück in MüKo-StPO, § 85 Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1965 - 2 StR 92/65, BGHSt 20, 222, 223 f.; Beschlüsse vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, NStZ 2002, 44; vom 18. März 2010 - 3 StR 426/09, NStZ-RR 2010, 210 (Ls)).
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52

    Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob die Grundsätze, die für die Vorbereitung von Zeugenvernehmungen zu in amtlicher Eigenschaft gemachten Wahrnehmungen gelten (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 1950 - 2 StR 50/50, BGHSt 1, 4, 8; vom 11. November 1952 - 1 StR 465/52, BGHSt 3, 281, 283; vom 21. März 2012 - 1 StR 43/12, NStZ 2012, 521, 522 f.; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 69 Rn. 8; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 69 Rn. 9; Franke in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl., § 69 Rn. 4), auf von der Polizei im Ermittlungsverfahren hinzugezogene sachverständige Hilfspersonen übertragen werden können.
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Entgegen der Auffassung der Revisionen ist die Strafkammer durch den Umstand, dass die beiden Übersetzer im Ermittlungsverfahren bei der Übertragung aufgezeichneter Telefongespräche in die deutsche Sprache als Sachverständige tätig waren, nicht gehindert gewesen, sie in der Hauptverhandlung ausschließlich als Zeugen zum Gegenstand ihrer sinnlichen Wahrnehmung zu vernehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, NJW 2003, 150, 151; Trück in MüKo-StPO, § 85 Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1965 - 2 StR 92/65, BGHSt 20, 222, 223 f.; Beschlüsse vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, NStZ 2002, 44; vom 18. März 2010 - 3 StR 426/09, NStZ-RR 2010, 210 (Ls)).
  • BGH, 07.05.1965 - 2 StR 92/65

    Abgelehnter Sachverständiger - Tatschenfeststellung - Sachverständiger Zeuge

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Entgegen der Auffassung der Revisionen ist die Strafkammer durch den Umstand, dass die beiden Übersetzer im Ermittlungsverfahren bei der Übertragung aufgezeichneter Telefongespräche in die deutsche Sprache als Sachverständige tätig waren, nicht gehindert gewesen, sie in der Hauptverhandlung ausschließlich als Zeugen zum Gegenstand ihrer sinnlichen Wahrnehmung zu vernehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, NJW 2003, 150, 151; Trück in MüKo-StPO, § 85 Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1965 - 2 StR 92/65, BGHSt 20, 222, 223 f.; Beschlüsse vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, NStZ 2002, 44; vom 18. März 2010 - 3 StR 426/09, NStZ-RR 2010, 210 (Ls)).
  • BGH, 18.03.2010 - 3 StR 426/09

    Verfahrenshindernis (Unschuldsvermutung)

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
    Entgegen der Auffassung der Revisionen ist die Strafkammer durch den Umstand, dass die beiden Übersetzer im Ermittlungsverfahren bei der Übertragung aufgezeichneter Telefongespräche in die deutsche Sprache als Sachverständige tätig waren, nicht gehindert gewesen, sie in der Hauptverhandlung ausschließlich als Zeugen zum Gegenstand ihrer sinnlichen Wahrnehmung zu vernehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, NJW 2003, 150, 151; Trück in MüKo-StPO, § 85 Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1965 - 2 StR 92/65, BGHSt 20, 222, 223 f.; Beschlüsse vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, NStZ 2002, 44; vom 18. März 2010 - 3 StR 426/09, NStZ-RR 2010, 210 (Ls)).
  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht

    Zwar kann bei einer zusätzlich zur Verfahrensrüge erhobenen Sachrüge ergänzend auf die Urteilsgründe zurückgegriffen werden (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15, StV 2016, 771), allein ergibt sich aber aus dieser Passage nicht, dass eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft nicht erfolgt ist.
  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    Dies gilt bereits deswegen, weil von dem Zwischenrechtsbehelf des § 238 Abs. 2 StPO kein Gebrauch gemacht wurde; dies wäre aber erforderlich gewesen, da eine auf die Sachleitung bezogene Anordnung beanstandet wird (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 3 StR 84/16, NJW 2017, 181, 182 und vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15, StV 2016, 771).
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 22/16

    Bandenmäßiges und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Dies gälte auch dann, wenn das Landgericht bei einem der Angeklagten gemäß § 73c Abs. 1 StGB von einer Verfallsanordnung absehen würde; dies führt nicht zum Wegfall des Gesamtschuldverhältnisses, weil darin nur ein Verzicht auf die unmittelbare Inanspruchnahme dieses Angeklagten zu sehen ist; die übrigen Wirkungen der Gesamtschuld (Innenregress) bleiben hiervon unberührt (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15; Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12).
  • BGH, 16.08.2017 - 4 StR 301/17

    Abänderung der Verfallsentscheidung auf Grund gesamtschuldnerischer Haftung;

    Dass das Landgericht hinsichtlich des Angeklagten - wie auch des Mitangeklagten H. - gemäß § 73c StGB teilweise von einer Verfallsentscheidung abgesehen hat, führt nicht zum Wegfall des Gesamtschuldverhältnisses, weil hierin nur ein Verzicht auf eine unmittelbare Inanspruchnahme dieses Angeklagten zu sehen ist, die übrigen Wirkungen der Gesamtschuld (Innenregress) aber fortbestehen (Senat, Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401; vgl. auch Beschluss vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15 - Rn. 6).
  • BGH, 26.02.2019 - 4 StR 547/18

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen)

    Gleiches gilt für die vom Generalbundesanwalt unter Zulässigkeitsgesichtspunkten vermisste Wiedergabe des "in den Urteilsgründen erörterte(n) mündliche(n) Gutachten(s) des Sachverständigen (...)' sowie der darin wiedergegebenen Angaben der Nebenklägerin, die der Senat bei gleichzeitig erhobener Sachrüge ohnehin zur Kenntnis zu nehmen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15; zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts und der Aufklärungspflicht vgl. LR-StPO/ Becker, 26. Aufl., § 244 Rn. 372 ff., 380).
  • LG Bochum, 19.02.2016 - 9 KLs 47/15

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Da die Angeklagten L und M gemeinsam in die Niederlande gefahren sind und dort die Betäubungsmittel veräußerten und den Erlös - 100.000 Euro - gemeinsam entgegen nahmen, hatten sie zunächst (Mit-)Verfügungsmacht an den an sie ausgekehrten Erlösanteilen und haften daher beim Verfall von Wertersatz in diesem Umfang als Gesamtschuldner (vgl. zur gesamtschuldnerischen Haftung BGH, Beschluss vom 20.01.2016 - 4 StR 376/15).
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