Rechtsprechung
   BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6016
BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90 (https://dejure.org/1990,6016)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1990 - 4 StR 376/90 (https://dejure.org/1990,6016)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1990 - 4 StR 376/90 (https://dejure.org/1990,6016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an strafbefreienden Rücktritt - Verminderte Steuerungsfähigkeit bei nicht unerheblichem Alkoholgenuss - Anforderungen an Gericht bei Feststellung von Alkoholmengen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.08.1980 - 1 StR 422/80

    Einbeziehung einzelner abtrennbarer Teile einer als fortgesetzte Handlung

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90
    Der Senat weist abschließend darauf hin, daß für den Fall der Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der schweren räuberischen Erpressung der nach § 154 a StPO ausgeschiedene Vorwurf des unberechtigten Führens einer Schußwaffe in das Verfahren wieder einbezogen werden muß (vgl. BGHSt 22, 105, 106; 29, 315, 316; 32, 84, 85) [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83].
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85

    Verlesung eines Attestes

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90
    Wenn es den Angaben des Angeklagten, er habe einen Liter Cognac getrunken, folgen wollte, so hätte es die sich hieraus ergebende Blutalkoholkonzentration des Angeklagten berechnen müssen (BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13; Salger DRiZ 1989, 174; zur Würdigung der Trinkmengenangabe vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 18).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90
    Daß er keine Auffälligkeiten zeigt, steht der erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit nicht entgegen; auch im Rausch kann sich ein Täter oftmals noch äußerlich kontrolliert, planvoll und folgerichtig verhalten, obwohl sein Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88

    Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer -

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90
    Nach medizinisch gesicherter Erfahrung liegt bei einem Blutalkoholwert von 2 %o an eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nahe und bei 3 %o ist sogar ein Ausschluß der Schuldfähigkeit ernstlich in Betracht zu ziehen (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 7 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90
    Der Senat weist abschließend darauf hin, daß für den Fall der Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der schweren räuberischen Erpressung der nach § 154 a StPO ausgeschiedene Vorwurf des unberechtigten Führens einer Schußwaffe in das Verfahren wieder einbezogen werden muß (vgl. BGHSt 22, 105, 106; 29, 315, 316; 32, 84, 85) [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83].
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90
    Daß jemand zweckgerichtet und planmäßig gehandelt hat, ist nur von beschränktem Beweiswert (BGHSt 34, 22, 26 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90
    Der Senat weist abschließend darauf hin, daß für den Fall der Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der schweren räuberischen Erpressung der nach § 154 a StPO ausgeschiedene Vorwurf des unberechtigten Führens einer Schußwaffe in das Verfahren wieder einbezogen werden muß (vgl. BGHSt 22, 105, 106; 29, 315, 316; 32, 84, 85) [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83].
  • BGH, 30.04.1982 - 2 StR 209/82
    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90
    Bezüglich des Eintritts des Vermögensnachteils, der dem Begriff des Vermögensschadens in § 263 StGB entspricht (BGH wistra 1987, 21), genügt hingegen bedingter Vorsatz (BGH, Urteil vom 20. Mai 1981 - 2 StR 209/82, bei Holtz MDR 1981, 811; Beulke JR 1978, 390).
  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90
    Wenn es den Angaben des Angeklagten, er habe einen Liter Cognac getrunken, folgen wollte, so hätte es die sich hieraus ergebende Blutalkoholkonzentration des Angeklagten berechnen müssen (BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13; Salger DRiZ 1989, 174; zur Würdigung der Trinkmengenangabe vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 18).
  • BGH, 18.07.1989 - 1 StR 151/89
    Auszug aus BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90
    Wenn es den Angaben des Angeklagten, er habe einen Liter Cognac getrunken, folgen wollte, so hätte es die sich hieraus ergebende Blutalkoholkonzentration des Angeklagten berechnen müssen (BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13; Salger DRiZ 1989, 174; zur Würdigung der Trinkmengenangabe vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 18).
  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 377/86

    Vermögensschaden - Konkrete Vermögensgefährdung - Erzwungene Unterzeichnung -

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Hat sich der Richter auf diese Weise auf eine vom Angeklagten vor der Tat genossene Alkoholmenge festgelegt, wozu er verpflichtet ist (Senatsurteil vom 13. September 1990 - 4 StR 376/90; BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 1990 - 2 StR 304/90 und vom 25. Juli 1990 - 2 StR 246/90), so hat er daraus die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu errechnen.

    Für letzteres ist der auf einer Höhe des Blutalkoholgehalts von 2 Promille und mehr aufbauende Erfahrungssatz einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit unmittelbar bedeutsam (Urteil des Senats vom 13. September 1990 - 4 StR 376/90).

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Hat sich der Richter auf diese Weise seine Überzeugung von der vom Angeklagten vor der Tat genossenen Alkoholmenge verschafft, wozu er verpflichtet ist (Senatsurteil vom 13. September 1990 - 4 StR 376/90; BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 1990 - 2 StR 304/90 und vom 25. Juli 1990 - 2 StR 246/90), so hat er daraus die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu errechnen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht