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   BGH, 06.10.2015 - 4 StR 38/15   

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https://dejure.org/2015,30278
BGH, 06.10.2015 - 4 StR 38/15 (https://dejure.org/2015,30278)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2015 - 4 StR 38/15 (https://dejure.org/2015,30278)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 4 StR 38/15 (https://dejure.org/2015,30278)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 263 StGB
    Betrug: Tateinheit bei Überschneidung der Täuschungshandlungen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO, § 265 StPO, § 357 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Teilidentität der objektiven Ausführungshandlungen als Folge einer Überschneidung der Täuschungshandlungen beim Betrug; Tateinheitliche Verknüpfung der jeweiligen Betrugshandlungen

  • rewis.io

    Betrug: Tateinheit bei Überschneidung der Täuschungshandlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265; StPO § 349 Abs. 2; StPO § 357 S. 1
    Teilidentität der objektiven Ausführungshandlungen als Folge einer Überschneidung der Täuschungshandlungen beim Betrug; Tateinheitliche Verknüpfung der jeweiligen Betrugshandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2014 - 4 StR 398/14

    Handlungseinheit und Handlungsmehrheit beim Betrug (Teilidentität der Handlungen)

    Auszug aus BGH, 06.10.2015 - 4 StR 38/15
    Die sich aus der Überschneidung der Täuschungshandlungen ergebende Teilidentität der objektiven Ausführungshandlungen führt zu einer tateinheitlichen Verknüpfung der jeweiligen Betrugshandlungen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 4 StR 398/14, wistra 2015, 146; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 52 Rn. 52 mwN), so dass sich der Angeklagte in den Fällen II.B.43 und 48 sowie II.B.45 und 46 der Urteilsgründe jeweils eines Betrugs in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig gemacht hat.
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 06.10.2015 - 4 StR 38/15
    Die sich aus der Überschneidung der Täuschungshandlungen ergebende Teilidentität der objektiven Ausführungshandlungen führt zu einer tateinheitlichen Verknüpfung der jeweiligen Betrugshandlungen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 4 StR 398/14, wistra 2015, 146; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 52 Rn. 52 mwN), so dass sich der Angeklagte in den Fällen II.B.43 und 48 sowie II.B.45 und 46 der Urteilsgründe jeweils eines Betrugs in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig gemacht hat.
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

    Auszug aus BGH, 06.10.2015 - 4 StR 38/15
    Die sich aus der Überschneidung der Täuschungshandlungen ergebende Teilidentität der objektiven Ausführungshandlungen führt zu einer tateinheitlichen Verknüpfung der jeweiligen Betrugshandlungen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 4 StR 398/14, wistra 2015, 146; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 52 Rn. 52 mwN), so dass sich der Angeklagte in den Fällen II.B.43 und 48 sowie II.B.45 und 46 der Urteilsgründe jeweils eines Betrugs in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig gemacht hat.
  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 41/17

    Betrug (erforderliche Zurechnung der Verfügung zum Geschädigten beim

    Dagegen vermag allein der Umstand, dass der Täter den Entschluss mehrerer Taten gleichzeitig gefasst hat und ein einheitliches Ziel verfolgt, weder die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit noch eine Tateinheit zu begründen, wenn sich die Ausführungshandlungen nicht überschneiden (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00, BGHSt 46, 146 und Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 4 StR 38/15, wistra 2016, 70).
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 270/18

    Betrug (Vermögensschaden bei Zahlungen an einen nicht qualifizierten

    Mit Blick auf die Klarheit und Verständlichkeit der Urteilsformel sieht der Senat gemäß § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO davon ab, in den betreffenden 23 Fällen, in denen der Angeklagte zwei- bzw. dreifach gegen § 263 Abs. 1 StGB verstieß, diese gleichartige Tateinheit (§ 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB) im Tenor zum Ausdruck zu bringen (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 4 StR 38/15, wistra 2016, 70).
  • BGH, 06.10.2020 - 6 StR 244/20

    Konkurrenzen (Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei einer Mehrheit

    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich bei einem gleichzeitig gefassten Entschluss des ein einheitliches Ziel verfolgenden Täters die Ausführungshandlungen überschneiden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017, aaO; Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 4 StR 38/15, wistra 2016, 70).
  • BGH, 24.09.2019 - 2 StR 262/19

    Führen der Überschneidung der Täuschungshandlungen zur Erlangung der dann in

    Wie vom Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt, führt die Überschneidung der Täuschungshandlungen zur Erlangung der dann in Anspruch genommenen Eintrittskarten zu einer Teilidentität der objektiven Ausführungshandlungen und damit zu einer tateinheitlichen Verknüpfung der Betrugstaten (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 4 StR 38/15 Rn. 2; SSW-StGB/Eschelbach, 4. Aufl., § 52 Rn. 52 mwN).
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