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   BGH, 26.07.1967 - 4 StR 38/67   

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https://dejure.org/1967,279
BGH, 26.07.1967 - 4 StR 38/67 (https://dejure.org/1967,279)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1967 - 4 StR 38/67 (https://dejure.org/1967,279)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1967 - 4 StR 38/67 (https://dejure.org/1967,279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Überholen in Österreich durch einen deutschen Kraftfahrer - Geltung des deutschen Strafrechts für die im Ausland begangenen Taten eines deutschen Staatsangehörigen - Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 277
  • NJW 1967, 2069
  • NJW 1968, 309 (Ls.)
  • MDR 1967, 932
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 342/55
    Auszug aus BGH, 26.07.1967 - 4 StR 38/67
    Ebensowenig fällt ins Gewicht, daß der Auslandsstaat die Zuwiderhandlung als Verwaltungsübertretung ahndet (BGHSt 8, 349, 356) [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55] .

    Deshalb muß - unabhängig von dem Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung - die Frage nach der Zugehörigkeit des verletzten Rechtsguts zum inländischen oder zum gemeinsamen Rechtskreis der zivilisierten Staaten für jeden Tatbestand der zahlreichen den Straßenverkehr regelnden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gesondert geprüft werden (vgl. BGHSt 8, 349, 355) [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55] .

    Indem sie eine Grundregel für das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer aufstellt, will sie die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleisten, die, wie der Senat in BGHSt 8, 349, 355 [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55] bereits dargelegt hat, schon seit geraumer Zeit nicht mehr als eine Angelegenheit eines einzelnen Landes betrachtet werden kann.

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BGH, 26.07.1967 - 4 StR 38/67
    Denn diesen Straftatbestand können nur die nach §§ 6, 27 des deutschen Straßenverkehrsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften sowie die auf ihnen beruhenden Anordnungen ergänzen (vgl. BVerfGE 14, 245, 252) [BVerfG 25.07.1962 - 2 BvL 4/62] .
  • BGH, 01.06.1954 - 1 StR 35/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.07.1967 - 4 StR 38/67
    Als deutsches Strafrecht, dessen Tatbestand durch das Verhalten im Ausland erfüllt sein muß, ist jedoch nur die dem deutschen Recht entnommene Regelung anzusehen (BGH NJW 1954, 1086 = LM Nr. 6 zu § 3 StGB).
  • BayObLG, 21.07.1965 - RReg. 1b St 96/65
    Auszug aus BGH, 26.07.1967 - 4 StR 38/67
    So zu entscheiden sieht es sich jedoch durch die Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21. Juli 1965 (NJW 1965, 2166 = VRS 29, 352) und des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 30. September 1964 (NJW 1965, 508 [OLG Frankfurt am Main 30.09.1964 - 2 Ss 1242/63] = VRS 28, 414) gehindert.
  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    Ergibt diese, dass durch die Vorschrift ausschließlich inländische Rechtsgüter geschützt werden sollen, so kann der Täter nicht bestraft werden, wenn er durch seine Handlung ein solches nicht verletzt hat (BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1967 - 4 StR 38/67, BGHSt 21, 277, 280; vom 31. Juli 1979 - 1 StR 21/79, BGHSt 29, 85, 88).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Zwar schließen sich bedingter Tötungsvorsatz und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen, ebensowenig aus wie bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht (zu letzterem Falle vgl. BGHSt 11, 268, 270 [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57]; 15, 291, 297 [BGH 02.12.1960 - 4 StR 453/60]; 21, 283) [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67].
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 114/14

    Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als Kredit

    Für Tatbestände, die - wie hier - transnational anerkannte Individualrechtsgüter schützen, kommt es jedoch auf die Staatsangehörigkeit des Rechtsgutsträgers oder die Belegenheit des geschützten Rechtsgutes nicht an (BGH, Beschluss vom 26. Juli 1967 - 4 StR 38/67, BGHSt 21, 277, 280 und Urteil vom 15. Dezember 1955 - 4 StR 342/55, BGHSt 8, 349, 355; s.a. BGH, Beschluss vom 31. Juli 1979 - 1 StR 21/79, BGHSt 29, 85, 88; vgl. auch OLG Köln NJW 1982, 2740).
  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 21/79

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht eines im Inland lebenden Ausländers

    Eine Tat im Sinne des § 3 StGB liegt nicht vor, wenn ein Verhalten, das sich allein gegen ausländische Rechtsgüter richtet, zwar der Tatbestandsbeschreibung eines deutschen Strafgesetzes entspricht, dieses aber ausschließlich dem Schütze inländischer Rechtsgüter dient (BGHSt 21, 277, 280) [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67].

    Unmittelbarer Gegenstand des in § 170 b StGB normierten Strafrechtsschutzes sind nicht allgemein in der zivilisierten Welt anerkannte elementare Rechtswerte wie Leib, Leben, Freiheit oder Ehre, die das deutsche Strafrecht auch bei nur ausländischer Wirkung der Tat schützen müßte (BGHSt 21, 277, 281) [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67], sondern die Erfüllung eines Unterhaltsanspruchs und die Bewahrung der deutschen Sozialbehörden vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme.

  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

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  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 683/75

    Verfolgbarkeit einer auf dem Gebiet der DDR begangenen straßenverkehrsrechtlichen

    Diesem Ergebnis stehen die vom Kammergericht angeführten Entscheidungen BGHSt 2, 160, BGHSt 8, 349 und BGHSt 21, 277 [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67] nicht entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 21.02.1985 - 4 Ss 1/85

    Buchführungspflicht; Ausland; Verletzung der Buchführungspflicht

    Daß der Geltungsbereich dieser Strafvorschrift auf das Gebiet der Bundesrepublik einschließlich West-Berlins beschränkt ist, gilt für andere Strafnormen gleichermaßen und steht ihrer Anwendbarkeit bei Auslandsstraftaten nicht entgegen (vgl. BGHSt 21, 277, 279).
  • BGH, 20.03.1984 - 1 StR 662/83

    Straftat - Außerdeutsche Stelle - Vortäuschung - Möglichkeit der Annahme eines

    Dieser Auffassung ist zu folgen, denn grundsätzlich ist das deutsche Strafrecht als innerstaatliches Ordnungsrecht in erster Linie zum Schütze inländischer Belange berufen (BGHSt 21, 277, 280), so daß sich aus dem Straftatbestand selbst ohne weiteres seine Unanwendbarkeit auf außerdeutsche Verhältnisse ergeben kann (BGHSt 22, 282, 285).
  • BayObLG, 20.11.1986 - RReg. 3 St 92/86

    UnterhaltspflichtverletzungVorschriftenBundesrepublik DeutschlandDDR

    §§ 4 - 7 StGB liegt andererseits auch dann nicht vor, wenn die Tathandlung zwar die Tatbestandsbeschreibung eines Strafgesetzes der Bundesrepublik Deutschland entspricht, die Tat sich aber ausschließlich gegen Rechtsgüter fremder Staaten richtet (BGHSt 21, 277/280; Dreher/Tröndle StGB 42. Aufl. RdNr. 2 a m. w. N.; Schönke/Schröder RdNr. 13; Lackner StGB 16. Aufl. Anm. 5, jeweils Vorbem. vor §§ 3-7).
  • BGH, 28.07.1983 - 4 StR 335/83

    Zusammentreffen von bedingtem Vorsatz und Verdeckungsabsicht - Vereinbarung des

    Zwar könnten einige Wendungen in den Urteilsgründen (UA 20, 18) darauf hindeuten, daß die Strafkammer tatsächlich einen direkten Vorsatz angenommen hat und daß die Formulierung, der Angeklagte habe "mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz" gehandelt, lediglich eine falsche Bezeichnung ist (vgl. auch BGHSt 21, 281, 285) [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67].
  • BGH, 28.11.1973 - 2 StR 376/73

    Strafbarkeit wegen einer nicht ausreichenden Einhaltung der zur Vermeidung von

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 488/70

    Erstreckung des bedingten Vorsatzes (dolus eventualis) auf die Mordmerkmale zur

  • BGH, 16.07.1969 - 2 StR 270/69

    Anforderungen an die Feststellungen zur inneren Tatseite hinsichtlich einer

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