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   BGH, 20.12.1967 - 4 StR 382/67   

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https://dejure.org/1967,1337
BGH, 20.12.1967 - 4 StR 382/67 (https://dejure.org/1967,1337)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1967 - 4 StR 382/67 (https://dejure.org/1967,1337)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 382/67 (https://dejure.org/1967,1337)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Räumen einer Kreuzung - Freigegebener Querverkehr - Hineinfahren in Kreuzung - Fliegender Start

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) § 1

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16

    Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat

    Zwar ist das Hineinfahren in eine unübersichtliche Kreuzung mit "fliegendem Start" nur erlaubt, wenn sich der Einfahrende zuvor überzeugt hat, dass die Kreuzung von bevorrechtigtem Querverkehr frei ist; dabei muss er vollen Überblick über den Kreuzungsbereich haben und diesen zuverlässig als frei erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 382/67 -, juris; OLG Hamm, Schaden-Praxis 2002, 407; ZfSch 2005, 432; OLG Köln, NZV 2012, 276; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVO Rn. 18).

    Ein "fliegender Start" liegt dabei dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer aus dem rückwärts liegenden Verkehrsraum im Augenblick des Umschaltens der Ampel auf Grün oder unmittelbar danach mit einer Geschwindigkeit, die vorher nicht herabgesetzt oder sogar erhöht wird, in die Kreuzung einfährt (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1967 - 4 StR 382/67 -, juris; KG, DAR 2003, 516; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 Rn. 18).

  • OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zweier Kraftfahrzeuge nach dem

    Die aus §§ 11 Abs. 1 und 3 StVO abzuleitenden besonderen Sorgfaltsanforderungen bei Stauungen im Kreuzungsbereich können zu einer deutlich überwiegenden Haftung eines PKW-Halters und -Fahrers führen, der in eine staubedingt blockierte ampelgeregelte Kreuzung bei eigenem Grünlicht einfährt, sich vor ein hängengebliebenes Fahrzeug hineindrückt und von dessen Fahrer beim Anfahren übersehen wird (vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146; VerkMitt 1993, Nr. 27; NZV 2004, 547).

    Mit anderen Worten: Nachzüglern muss, um Stauungen zu vermeiden, die Möglichkeit gegeben werden, die Kreuzung alsbald zu verlassen (so gen. Vorrecht des Kreuzungsräumers; st. Rspr., vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146).

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03

    Straßenverkehrsgefährdung: Grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit bei

    Jedenfalls lassen die Urteilsfeststellungen eine nachvollziehbare Begründung dafür vermissen, dass es, obwohl der Angeklagte die Haltelinie noch bei Gelb passierte, zu der Kollision kam bzw. kommen konnte (etwa Frühstart der Geschädigten L. noch bei Rot/Gelb oder fliegender Start bei Grün; geringe Geschwindigkeit des Angeklagten durch Abbremsen im Kreuzungsbereich; zu "knapp" eingestellte Lichtzeichenanlage [vgl. BGH VRS 34, 358]).
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung

    Der erkennende Senat hat demgemäß schon in seinem Urteil vom 14. April 1961 (VI ZR 152/60 in VersR 1961, 524 = VRS 21, 17 = DAR 1961, 223) entschieden, daß ein Kraftfahrer, der bei Einsetzen des grünen Lichtes in eine Kreuzung einfahren will, Verkehrsteilnehmern, die noch in der Kreuzung sind, zunächst die Möglichkeit geben muß, die Kreuzung zu räumen (vgl. auch das Urteil des BGH vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 382/67 - VRS 34, 358).
  • OLG Hamm, 25.04.2002 - 27 U 200/01

    Sorgfaltsverstoß im Straßenverkehr; Abwägung beiderseitiger Verursachungsanteile

    Er kann sich nicht darauf berufen, auf das Nichtvorhandensein von Nachzüglern in der Kreuzung vertraut zu haben (vgl. BGH a.a.O.; VRS 34, 358).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.1980 - 1 U 98/80
    Kann er dessen nicht sicher sein dann ist er an einem Zusammenstoß auf der Kreuzung auch dann mitschuldig, wenn der andere Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig in die Kreuzung gelangt ist (vgl. BGH VRS 34, 358 (359); KG DAR 78, 339; OLG Schleswig VersR 1975, 674); denn bei schlechten Sichtverhältnissen.
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