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   BGH, 14.10.2008 - 4 StR 384/08   

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https://dejure.org/2008,10056
BGH, 14.10.2008 - 4 StR 384/08 (https://dejure.org/2008,10056)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - 4 StR 384/08 (https://dejure.org/2008,10056)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 384/08 (https://dejure.org/2008,10056)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Alleinige Heranziehung von Angaben eines Zeugen zur Überzeugung vom Tathergang und der Täterschaft durch das Gericht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • reissenberger.com (Kurzinformation und Volltext)

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Aussage gegen Aussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2009, 347
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - 4 StR 384/08
    Den an diese Beweiskonstellation zu stellenden Anforderungen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 261 Rdn. 11 a ("Aussage gegen Aussage")) genügen die Urteilsgründe jedoch nicht.
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - 4 StR 384/08
    Den an diese Beweiskonstellation zu stellenden Anforderungen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 261 Rdn. 11 a ("Aussage gegen Aussage")) genügen die Urteilsgründe jedoch nicht.
  • BGH, 21.01.2010 - 4 StR 407/09

    Verfahrenseinstellung wegen einer mangelnden wirksamen Anklageerhebung (Tat im

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 384/08 - das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 09.01.2009 - 2 StR 541/08

    Vortäuschen einer Straftat; wirksamer Rechtsmittelverzicht (behaupteter Irrtum

    Den an diese Beweiskonstellation - Aussage gegen Aussage - zu stellenden Anforderungen (vgl. BGH Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 384/08 - BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14); Meyer-Goßner StPO 51. Auflage § 261 Rdn. 11a) werden die Urteilsgründe nicht gerecht.
  • OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 1 (3) Ss 210/14

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der richterlichen Überzeugungsbildung zu ermöglichen, ist in einer solchen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation eine geschlossene Darstellung der Angaben des Belastungszeugen erforderlich, wobei diese Angaben einer besonders sorgfältigen Inhalts- und Konstanzprüfung zu unterziehen und auch die Aussageentstehung zu beleuchten ist, so dass die wesentlichen Inhalte der früheren Angaben des Belastungszeugen ebenfalls mitzuteilen sind (BGHSt 45, 164; StV 2009, 347 ; NStZ 2010, 228 ; NStZ-RR 2013, 51; NStZ-RR 2014, 152; weitere Nachweise bei Ott in KK 7. Aufl. § 261 Rdnr. 29b).
  • OLG Koblenz, 14.10.2010 - 1 Ss 139/10

    Strafrechtliche Verurteilung des früheren Bürgermeisters der Verbandsgemeinde

    Die von der Verteidigung zitierte Entscheidung BGH StV 2009, 347 betrifft den hier nicht gegebenen Fall äußerst knapp gehaltener Feststellungen.
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