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BGH, 19.11.2020 - 4 StR 387/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 73d Abs. 1 StGB
Bestimmung des Wertes des Erlangten (Begriff der Aufwendungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Herabsetzung des Einziehungsbetrages nach der Teileinstellung des Verfahrens
- rewis.io
Strafverfahren: Minderung des Einziehungsbetrages um eine zeitlich nach der Tat erbrachte Geldleistung an den Geschädigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1 ; StPO § 154 Abs. 2
Herabsetzung des Einziehungsbetrages nach der Teileinstellung des Verfahrens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Aufwendung im Sinne des Einziehungsrechts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einziehung - und die Aufwendungen des Täters
Verfahrensgang
- LG Detmold, 05.06.2020 - 21 KLs 10/20
- LG Detmold, 05.06.2020 - 22 Js 528/18
- BGH, 19.11.2020 - 4 StR 387/20
Papierfundstellen
- StV 2021, 713 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19
Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines …
Auszug aus BGH, 19.11.2020 - 4 StR 387/20
Erforderlich ist ein innerer Zusammenhang mit Tat und Erwerbsakt (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 ? 5 StR 558/19 Rn. 84;… Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, BTDrucks. 18/11640, S. 78;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 73d Rn. 4;… Heine in Satzger/Schluckebier/ Widmaier, StGB, 4. Aufl., § 73d Rn. 7;… Lohse in LK-StGB, 13. Aufl., § 73d Rn. 7 ff.).
- BGH, 16.05.2023 - 1 StR 345/22
Einziehung (Umfang des erlangten Etwas: Abzugsverbot für Aufwendungen, die für …
Der erbrachte Aufwand muss in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang gerade mit dem strafrechtswidrigen Erlangen des Vermögenswertes stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 387/20 Rn. 5, aber auch BGH…, Urteil vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19, BGHSt 66, 83 Rn. 73).