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   BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15   

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https://dejure.org/2015,6782
BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15 (https://dejure.org/2015,6782)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2015 - 4 StR 39/15 (https://dejure.org/2015,6782)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 (https://dejure.org/2015,6782)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO; § 81e Abs. 1 StPO
    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines Sachverständigengutachtens: molekulargenetische Vergleichsuntersuchung; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Für die Urteilsgründe gibt es kein Fleisskärtchen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und die Urteilsgründe

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Inwieweit wird die Beweiswürdigung des Strafrichters vom Revisionsgericht überprüft?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 180
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15
    Er ist im Fall einer Verurteilung des Angeklagten grundsätzlich aber verpflichtet, die für den Schuldspruch wesentlichen Beweismittel im Rahmen seiner Beweiswürdigung heranzuziehen und einer erschöpfenden Würdigung zu unterziehen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 448/01).
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15
    Insofern beurteilt sich die Erörterungsbedürftigkeit nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme; (nur) mit Umständen, die im Zeitpunkt der Urteilsfällung noch beweiserheblich waren, muss sich der Tatrichter im Urteil auseinandersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, NStZ-RR 2001, 174 f.; Urteil vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05).
  • BGH, 17.10.1996 - 1 StR 614/96

    Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15
    Es ist deshalb regelmäßig überflüssig, nach den tatsächlichen Feststellungen sämtliche in der Hauptverhandlung erhobenen Beweismittel, auf denen das Urteil beruhen soll, aufzuzählen; dies kann die Würdigung der Beweise nicht ersetzen (so bereits BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1996 - 1 StR 614/96) und stellt lediglich eine vermeidbare Fehlerquelle dar, da sie Anlass zu Rügen nach § 261 StPO geben kann (BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 3 StR 385/99, NStZ 2000, 211).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende Sorgfalt und Struktur

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15
    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen daher so sorgfältig und strukturiert abgefasst sein, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer revisionsrechtlichen Überprüfung anhand dieses Maßstabes zugänglich ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 mwN).
  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 385/99

    Formelhafte Aufzählung aller Beweismittel zum Eingang der Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15
    Es ist deshalb regelmäßig überflüssig, nach den tatsächlichen Feststellungen sämtliche in der Hauptverhandlung erhobenen Beweismittel, auf denen das Urteil beruhen soll, aufzuzählen; dies kann die Würdigung der Beweise nicht ersetzen (so bereits BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1996 - 1 StR 614/96) und stellt lediglich eine vermeidbare Fehlerquelle dar, da sie Anlass zu Rügen nach § 261 StPO geben kann (BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 3 StR 385/99, NStZ 2000, 211).
  • BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05

    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15
    Insofern beurteilt sich die Erörterungsbedürftigkeit nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme; (nur) mit Umständen, die im Zeitpunkt der Urteilsfällung noch beweiserheblich waren, muss sich der Tatrichter im Urteil auseinandersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, NStZ-RR 2001, 174 f.; Urteil vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15
    Auch muss der Tatrichter nicht für alle Feststellungen einen Beleg erbringen (BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279 f. mwN).
  • BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14

    Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters (kein Rückgriff auf zu anderen

    Stützt das Tatgericht seine nach § 261 StPO gewonnene Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf das Ergebnis einer im Zusammenhang mit der Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsberechnung, wird - sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen darlegt, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14 Rn. 20 mwN; vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15 Rn. 18; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16 Rn. 21, NStZ 2016, 670 und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 14; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 Rn. 5 (in NStZ-RR 2014, 349 nur redaktioneller Leitsatz) und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 80 nur redaktioneller Leitsatz)).

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14 Rn. 20 mwN und vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 80 nur redaktioneller Leitsatz)).

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen dabei so sorgfältig und strukturiert abgefasst sein, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer revisionsrechtlichen Überprüfung anhand dieses Maßstabes zugänglich ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 Rn. 5 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)).

  • BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei

    Allein mit den Umständen, die im Zeitpunkt der Urteilsfällung noch beweiserheblich waren, muss sich der Tatrichter im Urteil auseinandersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind (siehe nur BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 Rn. 5 (in NStZ-RR 2014, 349 nur redaktioneller Leitsatz); Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (in NStZ-RR 2015, 80 nur redaktioneller Leitsatz); Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16 Rn. 21 f. mwN).

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14 mwN; vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15, Rn. 18 und vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16 Rn. 21; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (in NStZ-RR 2015, 80 nur redaktioneller Leitsatz)).

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Insoweit wurde - den allgemeinen Darlegungsanforderungen folgend - von den Tatgerichten verlangt, in den Urteilsgründen mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490; vom 21. Juli 2016 - 2 StR 383/15 Rn. 35; vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16 Rn. 25; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 10; vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15 Rn. 4; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 Rn. 11; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 377/17).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 Rn. 5 (in NStZ-RR 2014, 349 nur redaktioneller Leitsatz) und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)).

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14 mwN und vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15, Rn. 18; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)).

    Es ist im Fall einer Verurteilung des Angeklagten grundsätzlich verpflichtet, die für den Schuldspruch wesentlichen Beweismittel im Rahmen seiner Beweiswürdigung heranzuziehen und einer erschöpfenden Würdigung zu unterziehen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. März 2002 - 5 StR 448/01 und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)).

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen dabei so sorgfältig und strukturiert abgefasst sein, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer revisionsrechtlichen Überprüfung anhand dieses Maßstabes zugänglich ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)).

  • BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18

    Teilverzicht des zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen auf das

    Das Tatgericht muss sich mit den für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, oder sich ihre Erörterung aufdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    (1) Stützt das Tatgericht seine nach § 261 StPO gewonnene Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf das Ergebnis einer im Zusammenhang mit der Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsberechnung, wird - sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen darlegt, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594, 2597; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455 und vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beweiswert von Täteridentifizierung mittels

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung, bei der es sich nicht um ein standardisiertes Verfahren handelt, ist es danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 18.03.2021 - 4 StR 480/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

  • BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16

    Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 652/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsrechtliche

  • BGH, 29.09.2016 - 4 StR 320/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 484/15

    Urteilsgründe (Umgang mit Sachverständigengutachten:

  • OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 53 Ss 107/19

    Strafbarkeit unrichtiger oder unvollständiger Angaben zur Erlangung einer

  • BGH, 29.12.2015 - 2 StR 322/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Geständnis des

  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16

    Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer

  • BGH, 26.10.2023 - 4 StR 73/23

    Beweiswürdigung als grundsätzliche Sache des Tatrichters

  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Auseinandersetzung mit

  • OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 1 Ss 69/19
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 57/16

    Steuerhinterziehung: Strafbarkeit eines sog. missing traders im Rahmen eines

  • BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Sachverständigengutachten:

  • KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15

    Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges: Anforderungen an die tatrichterliche

  • OLG Hamm, 10.03.2020 - 4 RBs 87/20

    Geschwindigkeitsverstoß; ProViDa 2000 Modular; Nachfahren; manuelle Auswertung;

  • BGH, 18.01.2018 - 4 StR 377/17

    Bandendiebstahl (Definition: bandenmäßige Begehung); Urteilsgründe (Darlegung der

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