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   BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01   

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https://dejure.org/2001,5374
BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01 (https://dejure.org/2001,5374)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2001 - 4 StR 395/01 (https://dejure.org/2001,5374)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 4 StR 395/01 (https://dejure.org/2001,5374)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei - Revision des Angeklagten - Tatmehrheit - Änderung der Schuldsprüche - Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche - Kosten und Auslagen des Rechtsmittels

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 180 a; ; StGB § 181 a

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.1986 - 2 StR 484/86

    Tateinheitliche Verbindung der Taten zum Nachteil mehrerer Prostituierter

    Auszug aus BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01
    Bezüglich dieser beiden Fälle ist daher Tateinheit gegeben (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1, 2).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

    Auszug aus BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01
    Bezüglich dieser beiden Fälle ist daher Tateinheit gegeben (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1, 2).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01
    Einer Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche bedarf es nicht, da die unterschiedliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (BGHSt 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233).
  • BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96

    Verwerfen einer unbegründeten strafrechtlichen Revison - Tatmehrheit oder

    Auszug aus BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01
    Einer Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche bedarf es nicht, da die unterschiedliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (BGHSt 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233).
  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Hinsichtlich der Konkurrenzen wird der neue Tatrichter zu beachten haben, daß Tateinheit wegen teilweiser Tatidentität dann anzunehmen ist, wenn sich die Maßnahmen nach § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB gegen mehrere Frauen gleichzeitig richten (BGH, Beschl. vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01).
  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Die von dem Angeklagten in seinem Betrieb praktizierten Maßnahmen der dirigierenden Zuhälterei und des Menschenhandels im Sinne von § 180 b Abs. 2 Nr. 2 StGB richteten sich zumindest zeitweise gleichzeitig gegen die Nebenklägerin und die Zeuginnen S. und Z. - (vgl. BGH, Beschl. vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03 zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Beschl. vom 15. Juli 2003 - 4 StR 29/03; vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01).
  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 370/21

    Schwere Zwangsprostitution (Konkurrenzen: Tatmehrheit, mehrere Opfer,

    Von Tateinheit im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB ist aber dann auszugehen, wenn teilweise eine Identität der Ausführungshandlungen vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 4 StR 29/03, StV 2003, 61; Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, Rn. 12, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01 Rn. 3, jeweils zu §§ 180a, 181a StGB aF).
  • BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; lex mitior; einvernehmlich

    Soweit bei der dirigierenden Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten teilweise eine Identität der Ausführungshandlungen vorliegt, stehen die Taten zum Nachteil mehrerer Frauen trotz der Höchstpersönlichkeit des geschützten Rechtsguts zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. dazu nur BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3; BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01 und Beschluß vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, insoweit in BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12 nicht abgedruckt).
  • BGH, 14.05.2004 - 2 StR 112/04

    Menschenhandel (Tateinheit; Tatmehrheit); Verfall bei Schadensersatzansprüchen

    Die von dem Angeklagten in seinem Betrieb praktizierten Maßnahmen der dirigierenden Zuhälterei richteten sich zumindest zeitweise zugleich gegen die Frauen Z., B., G. und D. Mit diesen Maßnahmen überschnitt sich die Unterstützung beim illegalen Aufenthalt für diese Frauen, so daß diese Taten hinsichtlich aller Frauen zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB stehen (vgl. BGH NJW 2004, 81, 83; StV 2003, 617, 618; BGH, Beschl. vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01; Urt. vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03).
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