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   BGH, 26.10.2010 - 4 StR 397/10   

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https://dejure.org/2010,13356
BGH, 26.10.2010 - 4 StR 397/10 (https://dejure.org/2010,13356)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2010 - 4 StR 397/10 (https://dejure.org/2010,13356)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 4 StR 397/10 (https://dejure.org/2010,13356)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus BGH, 26.10.2010 - 4 StR 397/10
    Das Einschließen des Opfers in einem umschlossenen Raum in der Absicht, es am Verlassen des Raumes zu hindern, um auf diese Weise die Vornahme sexueller Handlungen zu ermöglichen, stellt sich indes als Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43 m.w.N.; Beschluss vom 23. November 1993 - 1 StR 739/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; Fischer StGB 57. Aufl. § 177 Rn. 7).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93

    Freiheitsberaubung als Gewaltanwendung - Beurteilung von Konkurrenzfragen -

    Auszug aus BGH, 26.10.2010 - 4 StR 397/10
    Das Einschließen des Opfers in einem umschlossenen Raum in der Absicht, es am Verlassen des Raumes zu hindern, um auf diese Weise die Vornahme sexueller Handlungen zu ermöglichen, stellt sich indes als Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43 m.w.N.; Beschluss vom 23. November 1993 - 1 StR 739/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; Fischer StGB 57. Aufl. § 177 Rn. 7).
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15

    Geiselnahme (Voraussetzungen); besonders schwere Vergewaltigung

    Soweit die Revision rügt, die Strafkammer habe nicht erkennbar bedacht, dass der Angeklagte die weitere Tatvariante der Vergewaltigung in § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt haben könnte, weist der Senat auf dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207; BGH, Beschluss vom 26. Oktober - 4 StR 397/10; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ 2012, 34; vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 177 Rn. 45a).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 230/13

    Begründetheit einer Revision bei mangelndem Vorliegen eines Rechtsfehlers zu

    Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 12. Juni 2013 bemerkt der Senat: Soweit das Landgericht die Verurteilung wegen Vergewaltigung neben § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch auf dessen Nummern 2 und 3 gestützt hat, bestehen zwar Bedenken, ob dies von den Feststellungen getragen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11 (juris Rn. 8, 9); vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11) und ob in Fällen der vorliegenden Art § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB neben dessen Nummern 1 und 2 zur Anwendung kommen kann (vgl. dazu einerseits BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11 (juris Rn. 7); vom 26. Oktober 2010 - 4 StR 397/10; andererseits BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10).
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