Rechtsprechung
BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Verminderte Schuldfähigkeit (Krankhafte seelische Störung durch Alkoholgenuss: tatrichterliche Beweiswürdigung, Anforderungen an die Urteilsbegründung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 250 StGB, § 261 StPO
Verminderte Schuldfähigkeit bei einem versuchten besonders schweren Raub: Feststellung der Blutalkoholkonzentration auf Grund der Trinkmenge; hohe Blutalkoholkonzentration als Indiz für verminderte Steuerungsfähigkeit - IWW
- Wolters Kluwer
Nachweis der Schuldfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung
- rewis.io
Verminderte Schuldfähigkeit bei einem versuchten besonders schweren Raub: Feststellung der Blutalkoholkonzentration auf Grund der Trinkmenge; hohe Blutalkoholkonzentration als Indiz für verminderte Steuerungsfähigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Strafrecht: Zur Schuldfähigkeit bei Alkoholgenuss
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
3,5 l Bier - und noch voll schuldfähig?
- Jurion (Kurzinformation)
Nachweis der Schuldfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kein Ausschluss verminderter Schuldfähigkeit ohne Berechnungen zur Tatzeit-BAK bei behauptetem Alkoholkonsum
Verfahrensgang
- LG Detmold, 12.05.2014 - 4 KLs 31 Js 21/14
- BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 162
- NStZ-RR 2015, 8
- NZV 2015, 97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
a) Der Tatrichter muss Angaben eines Angeklagten zum Alkoholgenuss, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen (Senatsurteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; BGH…, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 3 StR 203/88, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13). - BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88
Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
a) Der Tatrichter muss Angaben eines Angeklagten zum Alkoholgenuss, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen (Senatsurteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; BGH, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 3 StR 203/88, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 13). - BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90
Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur …
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
Hält er diese dennoch für glaubhaft oder - wie hier - unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes für nicht widerlegbar, so hat er, gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe, die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu berechnen und seiner weiteren Beweiswürdigung zugrunde zu legen (BGH, Urteil vom 22. Mai 1991 - 3 StR 473/90, BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 12).
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
Bei einem Wert von über 2 ? ist eine erhebliche Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit aber je nach den Umständen des Einzelfalles in Betracht zu ziehen, naheliegend oder gar in hohem Maße wahrscheinlich (BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109; Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11, NStZ-RR 2012, 137). - BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (alkoholgewöhnter Angeklagter; …
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
Bei einem Wert von über 2 ? ist eine erhebliche Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit aber je nach den Umständen des Einzelfalles in Betracht zu ziehen, naheliegend oder gar in hohem Maße wahrscheinlich (BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109; Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11, NStZ-RR 2012, 137). - BGH, 07.02.2012 - 5 StR 545/11
Inbegriffsrüge (Anforderungen an den Ausschluss eingeschränkter Schuldfähigkeit); …
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
Bei einem Wert von über 2 ? ist eine erhebliche Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit aber je nach den Umständen des Einzelfalles in Betracht zu ziehen, naheliegend oder gar in hohem Maße wahrscheinlich (BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109; Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11, NStZ-RR 2012, 137).
- BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16
Notwehr (Erforderlichkeit eines sofortigen, lebensgefährlichen Messereinsatzes); …
Der Tatrichter ist aber nicht verpflichtet, Sachverhalte zugunsten des Angeklagten zu unterstellen, für die es keinen begründeten Anhalt gibt (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 4 StR 397/14, juris Rn. 8). - OLG Dresden, 26.02.2018 - 2 OLG 25 Ss 80/18
Schuldfähigkeit, Blutalkoholwert, Tatzeitalkoholisierung
Bei einem Wert von über 2 Promille ist eine erhebliche Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit aber je nach den Umständen des Einzelfalles in Betracht zu ziehen, naheliegend oder gar in hohem Maße wahrscheinlich (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 4 StR 397/14 -, juris m.w.N.).