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   BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17   

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https://dejure.org/2018,8378
BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17 (https://dejure.org/2018,8378)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2018 - 4 StR 397/17 (https://dejure.org/2018,8378)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2018 - 4 StR 397/17 (https://dejure.org/2018,8378)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Nachprüfung der Annahme eines Rücktritts vom unbeendeten Tötungsversuch im Rahmen eines Raubdeliktes

  • rewis.io

    Umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizonts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250
    Rechtliche Nachprüfung der Annahme eines Rücktritts vom unbeendeten Tötungsversuch im Rahmen eines Raubdeliktes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 713 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 189/98

    Pizzaverkaufsstand - § 24 StGB, beendeter Versuch, Korrektur der irrigen

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Korrektur der Vorstellung des Täters bei fortbestehender Handlungsmöglichkeit sogleich nach der letzten Tathandlung in engstem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dieser erfolgt (BGH, Urteil vom 15. Juni 1988 - 2 StR 157/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 15; Urteil vom 18. August 1998 - 5 StR 189/98, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 12; Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 590/07, StraFo 2008, 212; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09, NStZ 2010, 146; vgl. Lilie/Albrecht in LK, StGB, 12. Aufl., § 24 Rn. 179, 181).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17
    Da eine Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdelikts in Tateinheit mit den ausgeurteilten übrigen Taten stünde, werden diese, obwohl sie rechtsfehlerfrei festgestellt sind, von der Urteilsaufhebung mit erfasst (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 1 StR 688/95, NJW 1996, 2171, 2172 mwN; Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732, 3733).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17
    Da eine Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdelikts in Tateinheit mit den ausgeurteilten übrigen Taten stünde, werden diese, obwohl sie rechtsfehlerfrei festgestellt sind, von der Urteilsaufhebung mit erfasst (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 1 StR 688/95, NJW 1996, 2171, 2172 mwN; Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; Urteil vom 10. September 2015 - 4 StR 151/15, NJW 2015, 3732, 3733).
  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 590/07

    Versuch (umgekehrt geänderter Rücktrittshorizont; Abgrenzung von beendetem und

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Korrektur der Vorstellung des Täters bei fortbestehender Handlungsmöglichkeit sogleich nach der letzten Tathandlung in engstem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dieser erfolgt (BGH, Urteil vom 15. Juni 1988 - 2 StR 157/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 15; Urteil vom 18. August 1998 - 5 StR 189/98, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 12; Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 590/07, StraFo 2008, 212; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09, NStZ 2010, 146; vgl. Lilie/Albrecht in LK, StGB, 12. Aufl., § 24 Rn. 179, 181).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 mwN).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Auszug aus BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17
    Der sogenannte Rücktrittshorizont kann in engen Grenzen allerdings noch nachträglich korrigiert werden: Wenn der Täter, der nach der letzten Ausführungshandlung den Erfolgseintritt zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf erkennt, dass er sich geirrt hat, kann er durch Abstandnahme von weiteren möglichen Ausführungshandlungen mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch zurücktreten (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224).
  • BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch bei besonders gefährlichen

    Eine solche kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Annahme eines beendeten Versuchs führen, wenn der den Todeseintritt nicht (mehr) für möglich haltende Täter in engstem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der letzten Tathandlung erkennt, dass er sich insoweit (erneut) geirrt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 1998 - 5 StR 189/98, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 12; vom 15. März 2018 - 4 StR 397/17, jeweils mwN).
  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 340/19

    Rücktritt (Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch; fehlgeschlagener

    In diesem Fall liegt ein beendeter Versuch vor (BGH, Urteil vom 15. März 2018 - 4 StR 397/17).
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