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   BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11   

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https://dejure.org/2011,2241
BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11 (https://dejure.org/2011,2241)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2011 - 4 StR 40/11 (https://dejure.org/2011,2241)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11 (https://dejure.org/2011,2241)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 132 StGB; § 132a StGB; § 11 StGB; § 48 WStG; § 249 StGB; § 250 StGB; § 1 Abs. 1 UZwGBw
    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen Uniformen und Amtsabzeichen durch das Vortäuschung seiner Zugehörigkeit zu den Feldjägern der Bundeswehr (Inanspruchnahme hoheitliche Befugnisse gegenüber Zivilpersonen; öffentliches Amt und ...

  • lexetius.com

    StGB §§ 132, 132a

  • openjur.de

    §§ 132a, 132 StGB
    Amtsanmaßung; unbefugtes Tragen von inländischen Uniformen und Amtsabzeichen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 StGB, § 132a Abs 1 Nr 4 StGB
    Amtsanmaßung und Abzeichenmissbrauch: Strafbarkeit der Vortäuschung einer Zugehörigkeit zu den Feldjägern sowie des unbefugten Tragens von inländischen Uniformen und Amtsabzeichen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Durch Vortäuschung der Zugehörigkeit zu den Feldjägern der Bundeswehr und Inanspruchnahme hoheitlicher Befugnisse gegenüber Zivilpersonen wird eine Strafbarkeit begründet; Begründung der Strafbarkeit durch Vortäuschung der Zugehörigkeit zu den Feldjägern der Bundeswehr ...

  • rewis.io

    Amtsanmaßung und Abzeichenmissbrauch: Strafbarkeit der Vortäuschung einer Zugehörigkeit zu den Feldjägern sowie des unbefugten Tragens von inländischen Uniformen und Amtsabzeichen

  • ra.de
  • rewis.io

    Amtsanmaßung und Abzeichenmissbrauch: Strafbarkeit der Vortäuschung einer Zugehörigkeit zu den Feldjägern sowie des unbefugten Tragens von inländischen Uniformen und Amtsabzeichen

  • beck.de PDF

    §§ 132a, 25011 Nr. 1, 132 StGB; § 38 WStG
    Unbefugtes Tragen von inländischen Uniformen und Amtsabzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 132; StGB § 132a
    Begründung der Strafbarkeit durch Vortäuschung der Zugehörigkeit zu den Feldjägern der Bundeswehr und der in Anspruchnahme hoheitlicher Befugnisse gegenüber Zivilpersonen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Nicht-Feldjäger

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    In Feldjägeruniform als Amtsperson aufgetreten: - Die Verkleidung sollte einem vermuteten Vergewaltiger Angst einjagen

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Voraussetzungen des Missbrauchs von Amtsabzeichen und der Amtsanmaßung bei der Begehung eines Raubes (Prof. Dr. Hans Theile; ZIS 1/2012, S. 138-143)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 196
  • NJW 2011, 10
  • NJW 2011, 1979
  • NStZ-RR 2011, 335
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
    a) Die Tatmodalitäten des § 132 StGB setzen voraus, dass der Täter entweder als Inhaber eines öffentlichen Amtes auftritt und eine Handlung vornimmt, die den Anschein hoheitlichen Handelns erweckt (§ 132 1. Alternative StGB) oder dass er eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf (§ 132 2. Alternative StGB; vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1993 - 4 StR 416/93, BGHSt 40, 8, 11 f.).

    Wie in § 132 1. Alternative StGB wird dafür zunächst vorausgesetzt, dass sich das Handeln des Täters nach außen als Wahrnehmung öffentlicher Funktionen darstellt und objektiv mit einer hoheitlichen Maßnahme verwechselt werden könnte (Senatsurteil vom 9. Dezember 1993 aaO; Jeßberger aaO Rn. 9).

    Im Hinblick auf den Zweck der Strafvorschrift, die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Autorität staatlichen Handelns schützen soll, erfüllt eine solche oder eine ähnliche Handlung nur dann nicht den Tatbestand des § 132 2. Alternative StGB, wenn sich das Verhalten des Täters so weit von den rechtlichen Vorgaben einer Amtshandlung entfernt, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2006 - 4 Ws 98/06, NStZ 2007, 527; Jeßberger aaO Rn. 10): Dabei ist auf die Sicht eines unbefangenen Beobachters abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1993 aaO, S. 13; Krauß aaO Rn. 30).

  • BGH, 15.02.2011 - 3 StR 8/11

    Einziehung; Schusswaffe (notwendige Feststellungen)

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
    Waffen im Sinne des hier in Betracht kommenden § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB sind (einsatzbereite) Gas- und Schreckschusswaffen nur dann, wenn nach deren Bauart der Explosionsdruck beim Abfeuern der Munition nach vorne durch den Lauf austritt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197, 201; Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 8/11; SSWStGB/Kudlich § 244 Rn. 7 m.w.N.).

    Hierzu hat der Tatrichter regelmäßig genaue Feststellungen zu treffen, denn der Austritt des Explosionsdrucks nach vorne mag zwar üblich sein, kann aber nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390; Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 8/11).

  • OLG Stuttgart, 25.04.2006 - 4 Ws 98/06

    Verwendung von Amtsbezeichnungen der Weimarer Republik im Internet

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
    Im Hinblick auf den Zweck der Strafvorschrift, die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Autorität staatlichen Handelns schützen soll, erfüllt eine solche oder eine ähnliche Handlung nur dann nicht den Tatbestand des § 132 2. Alternative StGB, wenn sich das Verhalten des Täters so weit von den rechtlichen Vorgaben einer Amtshandlung entfernt, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2006 - 4 Ws 98/06, NStZ 2007, 527; Jeßberger aaO Rn. 10): Dabei ist auf die Sicht eines unbefangenen Beobachters abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1993 aaO, S. 13; Krauß aaO Rn. 30).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
    Dass die Geldstrafe in eine zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen war, lässt die Notwendigkeit einer solchen Festsetzung nicht entfallen (Senatsbeschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, und vom 29. August 2006 - 4 StR 231/06).
  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 622/10

    Tenorierung bei Qualifikationen

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
    Für den Fall, dass die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 StGB erfüllt sein sollten, wäre der Angeklagte insoweit wegen "besonders schweren Raubes" zu verurteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; BGH, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 622/10).
  • BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09

    Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
    Für den Fall, dass die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 StGB erfüllt sein sollten, wäre der Angeklagte insoweit wegen "besonders schweren Raubes" zu verurteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; BGH, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 622/10).
  • BGH, 29.08.2006 - 4 StR 231/06

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
    Dass die Geldstrafe in eine zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen war, lässt die Notwendigkeit einer solchen Festsetzung nicht entfallen (Senatsbeschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, und vom 29. August 2006 - 4 StR 231/06).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
    Die Formulierung "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" genügt regelmäßig nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ 2007, 352).
  • RG, 25.06.1925 - II 166/25

    1. Verstößt es gegen § 331 StPO., wenn die Strafkammer den Angeklagten auf seine

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
    In Betracht kommen hier insbesondere Eingriffe in die Rechte Einzelner, etwa eine Verhaftung, Durchsuchung oder Beschlagnahme (RG, Urteil vom 25. Juni 1925 - II 166/25, RGSt 59, 291, 298; Hohmann aaO Rn. 18).
  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
    Zu dem insoweit allein maßgeblichen Willen und der Vorstellung des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tatausführung (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331; Sander aaO) verhalten sich die Urteilsgründe jedoch nicht.
  • BGH, 23.04.1992 - 1 StR 58/92

    Kein tatbestandsmäßiges Tragen von Amtsabzeichen bei Verwendung von

  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale

  • BVerwG, 12.01.1990 - 7 C 88.88

    Auf zum Zapfenstreich!

  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

  • BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02

    Vollendeter Raub (Wegnahme; finaler Zusammenhang; schwerer Raub; versuchter Raub)

  • BGH, 09.02.2010 - 3 StR 17/10

    Besonders schwerer Raub (Verwenden einer Schreckschusswaffe; notwendige

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

  • LG Wuppertal, 21.11.2016 - 22 KLs 6/16

    "Scharia-Polizei": Alle Angeklagten freigesprochen

    Es handelt sich bei den Warnwesten nicht um inländische oder ausländische Uniformen im Sinne des § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB oder diesen ähnliche Uniformen im Sinne des § 132a Abs. 2 StGB, denn eine Uniform in diesem Sinne ist nur eine solche, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen eingeführt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - 4 StR 40/11, Rn. 14).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 37/20

    Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der

    a) Voraussetzung hierfür ist, dass der Täter als Inhaber eines öffentlichen Amtes auftritt und eine Handlung vornimmt, die den Anschein hoheitlichen Handelns erweckt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1980; Urteil vom 9. Dezember 1993 - 4 StR 416/93, BGHSt 40, 8, 11).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Allerdings hat der Senat mit Blick auf den im Fall II. 1. b) bb) der Urteilsgründe ausgeurteilten Verstoß gegen das Waffengesetz den Schuldspruch wie aus der Beschlussformel ersichtlich neugefasst, da es zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat bedarf (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO); der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz genügt daher regelmäßig nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, juris Rn. 2; vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981; vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ-RR 2007, 149).
  • BGH, 11.12.2023 - 1 StR 276/23

    Bestellung der Kräutermischung mit dem Wirkstoff 4F-MDMB-BICA vom

    b) Soweit der Angeklagte nach dem Waffengesetz strafbar ist, bedarf es der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO); der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen dieses Gesetz genügt regelmäßig nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2022 - 3 StR 345/22; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18 Rn. 2 und vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11 mwN).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18

    Verhältnis von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und stationärer Therapie

    Soweit der Angeklagte nach dem Waffengesetz strafbar ist, bedarf es der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO); der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen dieses Gesetz genügt regelmäßig nicht (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981 mwN).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 9/15

    Betrug (Notwendigkeit konkreter Feststellungen zu Person und Vorstellungsinhalt

    Nach dieser Vorschrift ist die Straftat mit anschaulichen Worten konkret zu bezeichnen; die Formulierung "wegen Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch' reicht nicht aus (vgl. zum WaffG BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981 mwN).
  • BGH, 29.03.2022 - 2 StR 426/21

    Amtsanmaßung: Tatbestandsverwirklichung bei leicht durchschaubarer Handlung

    Im Hinblick auf den Zweck der Strafvorschrift, die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Autorität staatlichen Handelns schützen soll, hat eine Handlung jedoch mangels Gefährlichkeit keine Tatbestandserheblichkeit, wenn sie nach dem Verständnis eines unbefangenen Beobachters offenkundig so weit von normaler staatlicher Tätigkeit abweicht, dass der Eindruck staatlichen Handelns nicht erweckt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1993 - 4 StR 416/93, BGHSt 40, 8, 12 f.; Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, BGHSt 56, 196, 202; Krauß, aaO; Hohmann in: MüKo-StGB, 4. Aufl., § 132 Rn. 3 jeweils mwN).
  • BGH, 06.06.2012 - 5 StR 233/12

    Konkurrenzverhältnis von schwerem Raub und schwerem räuberischem Diebstahl bei

    Es ist nicht festgestellt, dass nach der Bauart der Schreckschusspistole beim Abfeuern der Munition der Explosionsdruck nach vorne durch den Lauf austritt und es sich deshalb um eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und Abs. 2 Nr. 1 StGB handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197, 201; vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1980; vom 9. Februar 2010 - 3 StR 11/10, NStZ-RR 2010, 170).
  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 521/18

    Urteilsformel (konkrete rechtliche Bezeichnung der Tat)

    Soweit der Angeklagte nach dem Waffengesetz strafbar ist, bedarf es der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO); der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen dieses Gesetz genügt regelmäßig nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, juris Rn. 2; vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981 mwN).
  • BGH, 21.11.2013 - 2 StR 477/13

    Rechtsfehlerhaft verneinte Aufhebung der Schuldfähigkeit des Angeklagten

    Die Formulierung "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" ist nicht in die Urteilsformel aufzunehmen, sondern nur das Waffendelikt genau zu bezeichnen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981; Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11, NStZ 2012, 221, 222).
  • BGH, 05.10.2011 - 4 StR 423/11

    Ausschöpfung eines Befangenheitsantrages; Darlegungsanforderungen an die

  • BGH, 13.02.2020 - 4 StR 677/19

    Schwerer Raub (Begriff der Waffe: Gasdruckpistole)

  • OLG Koblenz, 24.03.2022 - 1 OLG 4 Ss 41/22

    Kein unerlaubter Besitz eines Revolvers bei unverzüglicher Anzeige bei

  • BGH, 10.05.2022 - 2 StR 82/22

    Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Vorsätzlicher Besitz

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