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   BGH, 26.02.2014 - 4 StR 40/14   

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https://dejure.org/2014,7686
BGH, 26.02.2014 - 4 StR 40/14 (https://dejure.org/2014,7686)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2014 - 4 StR 40/14 (https://dejure.org/2014,7686)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14 (https://dejure.org/2014,7686)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 212 StGB
    Versuchter Totschlag: Freiwilliger Rücktritt vom fehlgeschlagenen Versuch

  • Wolters Kluwer

    Tataufgabe aufgrund äußerer Zwänge oder psychischer Hemmungen im Zusammenhang mit einem strafbefreienden Rücktritt

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Freiwilliger Rücktritt vom fehlgeschlagenen Versuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Tataufgabe aufgrund äußerer Zwänge oder psychischer Hemmungen im Zusammenhang mit einem strafbefreienden Rücktritt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 171
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08

    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch;

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 40/14
    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (sogenannter Rücktrittshorizont; vgl. nur Senatsurteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628, und vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 40/14
    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (sogenannter Rücktrittshorizont; vgl. nur Senatsurteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628, und vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 40/14
    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (sogenannter Rücktrittshorizont; vgl. nur Senatsurteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628, und vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240).
  • BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16

    Rücktritt vom versuchten Heimtückemord als Einzelakt innerhalb einer natürlichen

    Letztlich hat das Landgericht auch nicht festgestellt, dass der Anblick seines Sohnes bei dem Angeklagten eine unüberwindliche psychische Blockade auslöste, die es ihm unmöglich machte, mit seinem Tun fortzufahren (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014, 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172); somit kommt in Betracht, dass er freiwillig von weiteren Stichen absah.
  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 282/17

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Einwirken Dritter)

    Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das einer Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung als unfreiwillig anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172; Urteil vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299, st. Rspr.).
  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven,

    Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das einer Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung als unfreiwillig anzusehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, StraFo 2018, 31 f. und vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299; Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170 mwN; vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172 und vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, StV 2014, 336 f.).
  • BGH, 28.01.2015 - 4 StR 574/14

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Wahrnehmung von Tathindernissen durch

    Zwar kann das befürchtete alsbaldige Eintreffen der Polizei bei einem - wie ersichtlich hier - unbeendeten Versuch die Freiwilligkeit des Rücktritts ausschließen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, 400; Beschlüsse vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172).

    Unfreiwillig ist aber auch in solchen Fällen das Nicht-Weiterhandeln nur dann, wenn der Täter sich auf Grund äußerer Zwänge oder psychischer Hemmungen zur Tatvollendung nicht mehr in der Lage gesehen hat (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, StV 2014, 336, jeweils mwN).

  • BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Voraussetzungen, maßgeblicher

    Zur Beurteilung eines möglichen Fehlschlags ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs vielmehr auf das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung abzustellen (sogenannter Rücktrittshorizont; vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172 mwN; Senatsbeschluss vom 2. Juli 2013 - 2 StR 91/13, NStZ 2013, 639, 640).
  • OLG Bamberg, 22.11.2017 - 3 OLG 130 Ss 120/17

    Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch - Maßgeblichkeit des sog.

    Damit hätte es zur Erlangung der Straffreiheit genügt, wenn der Angekl. freiwillig, d.h. aus autonomen Gründen von der Tatvollendung Abstand genommen hat und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (vgl. nur BGH, Urt. v. 28.09.2017 - 4 StR 282/17 [bei juris] m.w.N.), und nicht aus äußerem Zwang (vgl. BGH, Beschluss vom 26.02.2014 - 4 StR 40/14 = NStZ-RR 2014, 171; Urt. v. 22.10.2013 - 5 StR 229/13 = NStZ-RR 2014, 9), wie etwa der Furcht vor Tatentdeckung (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.2017 - 4 StR 282/17 [bei juris]; Beschluss vom 19.12.2006 - 4 StR 537/06 = NStZ-RR 2007, 136 = NStZ 2007, 265), vor einem Eingreifen Dritter oder aufgrund der Besorgnis, seinem Gegenüber nicht gewachsen zu sein, sein weiteres Tun aufgegeben hat.
  • BGH, 20.04.2021 - 6 StR 134/21

    Rücktritt vom Versuch (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild;

    Den Urteilsgründen lässt sich ferner nicht hinreichend sicher entnehmen, ob dem Angeklagten eine nach seiner Vorstellung noch mögliche Fortsetzung der Tat aufgrund des zu erwartenden Eintreffens der Polizei zu risikoreich erschien (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ-RR 2007, 136, 137).
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