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   BGH, 22.08.1985 - 4 StR 401/85   

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https://dejure.org/1985,16095
BGH, 22.08.1985 - 4 StR 401/85 (https://dejure.org/1985,16095)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1985 - 4 StR 401/85 (https://dejure.org/1985,16095)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1985 - 4 StR 401/85 (https://dejure.org/1985,16095)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Abänderung eines Schuldspruchs - Stillschweigenden Erwartung einer Entlohnung für eine sexuelle Handlung

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - 4 StR 401/85
    Diese Vorstellung begründet einen Tatbestandsirrtum (BGHSt 17, 87, 90, 91; Lackner in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 18; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 249 Rdn. 8).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - 4 StR 401/85
    Daß das weitere Verfahren nur noch den - erwachsenen - Angeklagten betrifft, vermag daran nichts zu ändern (BGHSt 30, 260 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81]).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Diese durchgehend verübte Freiheitsberaubung faßt die während ihrer Begehung außerdem verwirklichten Tatbestände der §§ 177 und 315 c StGB zur Tateinheit zusammen (BGH NStZ 1988, 70, 71; BGH, Beschluß vom 7. Juli 1987 - 4 StR 304/87 - und Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 401/85).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87

    Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240

    Diese laienhafte Vorstellung begründete einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung (§ 16 StGB; vgl. BGHSt 17, 87, 91; BGH, Urt. v. 22. August 1985 - 4 StR 401/85).
  • BGH, 27.07.1990 - 2 StR 335/90

    Tatbestandsirrtum bei Glaube des Täters an einen Anspruch auf Übereignung der

    Im Anschluß an BGHSt 17, 87 hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Literatur die Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums anerkannt, wenn der Täter - in Unkenntnis der Rechtslage, nach der ihm bei Gattungsschulden nicht das Recht auf Auswahl und damit Konkretisierung der Schuld zusteht - meint, er habe gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Übereignung der gerade in dessen Besitz befindlichen Geldscheine (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 380; BGH Urt. v. 22. August 1985 - 4 StR 401/85; v. 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87; v. 29. Juli 1988 - 2 StR 387/88; Eser in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 242 Rdn. 62 und § 249 Rdn. 9; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 249 Rdn. 8, § 242 Rdn. 22).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 304/87

    Rechtmäßigkeit des Verlesens eines ärztlichen Attestes, wenn dadurch nicht nur

    Schon diese Tat verbindet die einzelnen dabei begangenen weiteren Straftaten zur Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 401/85; Dreher/Tröndle 43. Aufl. vor § 52 StGB Rdn. 5); im übrigen müßte auch ohne diese verbindende Vorschrift das gesamte Verhalten als in Tateinheit begangen angesehen werden, da sämtliche von den Angeklagten gegenüber B. vorgenommenen Handlungen dazu dienen sollten, die Geldforderung St. gegen ihn durchzusetzen.
  • BGH, 26.09.1990 - 2 StR 377/90

    Voraussetzungen der räuberischen Erpressung - Aufhebung Strafausspruch

    Vorsorglich sei dazu jedoch auf BGHSt 17, 87 ff und auf die sich daran anschließende ständige Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH, GA 1966, 211, 212; BGH NStZ 1982, 380; BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 401/85 - und vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87 - sowie Beschluß vom 29. Juli 1988 - 2 StR 387/88 -) hingewiesen.
  • BGH, 29.07.1988 - 2 StR 387/88

    Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums bei irrtümlicher Annahme eines Rechts auf

    Im Anschluß an BGHSt 17, 87 ff hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums anerkannt, wenn der Täter - in Unkenntnis der Rechtslage, nach der ihm bei Gattungsschulden nicht das Recht auf Auswahl und damit Konkretisierung der Schuld zusteht - meint, er habe gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Übereignung der gerade in dessen Besitz befindlichen Geldscheine (vgl. u.a. BGH, GA 1966, 211, 212; BGH, NStZ 1982, 380; BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 401/85 - und vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87).
  • BGH, 30.04.1986 - 4 StR 186/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung, wegen Freiheitsberaubung und

    Da die schwere räuberische Erpressung und die Freiheitsberaubung mittels ununterbrochener Bedrohung mit einer Waffe durchgeführt wurden und die Erpressung bei Beginn der Freiheitsberaubung zwar vollendet, aber noch nicht beendet war, wäre zwischen ihnen nicht Tatmehrheit, sondern Tateinheit (§ 52 StGB) anzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84 und vom 22. August 1985 - 4 StR 401/85).
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