Rechtsprechung
BGH, 12.02.2015 - 4 StR 408/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,3748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 55 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Vorverurteilung: Darstellung im Urteil) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§§ 460, 462 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 55 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Hinderung der Bildung einer Gesamtstrafe wegen der Zäsurwirkung eines Strafbefehls
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1 S. 1
Hinderung der Bildung einer Gesamtstrafe wegen der Zäsurwirkung eines Strafbefehls - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesamtstrafenbildung - und die Zäsurwirkung eines früheren Strafbefehls
- sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)
Nachteilsausgleich bei der Gesamtstrafenbildung
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen …
Dabei kann ohne Weiteres einzubeziehen sein, dass wegen verschiedener Ordnungswidrigkeiten mehrere Fahrverbote in Betracht kommen, und zu erwägen sein, ob nach den jeweiligen Umständen die Anordnung eines - gegebenenfalls erhöhten - Fahrverbotes ausreicht oder mehrere Fahrverbote nebeneinander anzuordnen sind (vgl. ähnlich zur Erörterungspflicht des Gesamtstrafenübels bei der Bildung mehrerer Gesamtstrafen BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 408/14, juris Rn. 7 mwN; zur wiederholten Anordnung der Unterbringung BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199 ff.; s. im Ansatz bereits OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159, 160). - BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16
Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels …
Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313…, vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11, vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95 - juris Rn. 14 und vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234; Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 408/14 - juris Rn. 7).