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   BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02   

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https://dejure.org/2003,2335
BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02 (https://dejure.org/2003,2335)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2003 - 4 StR 412/02 (https://dejure.org/2003,2335)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02 (https://dejure.org/2003,2335)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 2 JGG; § 66 JGG; § 352 StPO
    Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger Einbeziehung in ein anderes noch nicht rechtskräftiges Urteil; Prüfungsgrundlage der Sachrüge

  • lexetius.com

    JGG § 31 Abs. 2, § 66

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einer bereits in ein nicht rechtskräftiges Urteil einbezogenen rechtskräftigen Vorverurteilung - Vorliegen eines untauglichen Versuchs - Vergewaltigung an einem leblosen Opfer - Tötungsvorsatz bei krankheitsbedingt eintretender Tötungsfolge - ...

  • Judicialis

    JGG § 31 Abs. 2; ; JGG § 66

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31 Abs. 2 § 66
    Keine Einbeziehung eines bereits anderweitig einbezogenen Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2036
  • NStZ 2004, 294
  • StV 2003, 264
  • StV 2003, 460
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 387/65

    Einbeziehung einer bereits zur Bildung einer noch nicht rechtskräftigen

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Eine rechtskräftige Vorverurteilung darf nicht nach § 31 Abs. 2 JGG einbezogen werden, wenn sie bereits in ein anderes - noch nicht rechtskräftiges - Urteil einbezogen worden war (im Anschluß an BGHSt 20, 292).

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner in BGHSt 20, 292 ff. abgedruckten Entscheidung für das Erwachsenenstrafrecht dargelegt hat, dürfen - zur Vermeidung von Doppelbestrafungen - Strafen in eine Gesamtstrafe nicht mehr einbezogen werden, wenn sie bereits zur Bildung einer anderen noch nicht rechtskräftigen Gesamtstrafe gedient haben; sie sind vielmehr verfahrensmäßig so zu behandeln, als wären sie noch nicht rechtskräftig (vgl. auch BGHSt 9, 190, 192; 44, 1 ff.; Tröndle/Fischer aaO § 55 Rdn. 35).

    Die Möglichkeit einer "Korrektur" der doppelten Einbeziehung über das Verfahren nach § 66 JGG bietet keine zureichende Gewähr, die Gefahr der Doppelbestrafung sicher auszuschließen (vgl. zur selben Problematik bei § 460 StPO: BGHSt 9, 190, 192 f.; 20, 292, 293 f.).

  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 93/56
    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner in BGHSt 20, 292 ff. abgedruckten Entscheidung für das Erwachsenenstrafrecht dargelegt hat, dürfen - zur Vermeidung von Doppelbestrafungen - Strafen in eine Gesamtstrafe nicht mehr einbezogen werden, wenn sie bereits zur Bildung einer anderen noch nicht rechtskräftigen Gesamtstrafe gedient haben; sie sind vielmehr verfahrensmäßig so zu behandeln, als wären sie noch nicht rechtskräftig (vgl. auch BGHSt 9, 190, 192; 44, 1 ff.; Tröndle/Fischer aaO § 55 Rdn. 35).

    Die Möglichkeit einer "Korrektur" der doppelten Einbeziehung über das Verfahren nach § 66 JGG bietet keine zureichende Gewähr, die Gefahr der Doppelbestrafung sicher auszuschließen (vgl. zur selben Problematik bei § 460 StPO: BGHSt 9, 190, 192 f.; 20, 292, 293 f.).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dagegen ausgeschlossen (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 5 StR 392/02).
  • BGH, 23.12.1997 - 3 StR 619/97

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner in BGHSt 20, 292 ff. abgedruckten Entscheidung für das Erwachsenenstrafrecht dargelegt hat, dürfen - zur Vermeidung von Doppelbestrafungen - Strafen in eine Gesamtstrafe nicht mehr einbezogen werden, wenn sie bereits zur Bildung einer anderen noch nicht rechtskräftigen Gesamtstrafe gedient haben; sie sind vielmehr verfahrensmäßig so zu behandeln, als wären sie noch nicht rechtskräftig (vgl. auch BGHSt 9, 190, 192; 44, 1 ff.; Tröndle/Fischer aaO § 55 Rdn. 35).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Die Strafe für den Angeklagten T. muß daher - nunmehr möglicherweise unter Einbeziehung sowohl des Urteils des Amtsgerichts Olpe vom 29. August 2000 als auch des Urteils des Jugendschöffengerichts Olpe vom 9. Januar 2001, sofern dieses inzwischen rechtskräftig geworden ist (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7) - neu festgesetzt werden.
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Das Landgericht hat im Fall II 3 das Vorliegen der Qualifikationstatbestände des § 177 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 b StGB mit der zutreffenden Erwägung abgelehnt, daß hinsichtlich des Eintritts der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bzw. des Todes der Geschädigten zumindest bedingter Vorsatz erforderlich gewesen wäre (BGHSt 46, 225, 226 ff.; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 177 Rdn. 44, 48; vgl. auch BGH StV 2002, 423, 424 (zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 c StGB)), der den Angeklagten aber nicht nachgewiesen werden konnte.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Die sachlich-rechtliche Nachprüfung des Urteils erfolgt auf der Grundlage der Urteilsurkunde (BGHSt 35, 238, 241).
  • BGH, 23.10.2002 - 5 StR 392/02

    Strafzumessung (Grenzen der Revisibilität; Beurteilungsspielraum des Tatrichters;

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dagegen ausgeschlossen (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 5 StR 392/02).
  • BGH, 13.09.2000 - 3 StR 347/00

    Schwere körperliche Mißhandlung bei der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Eine schwere körperliche Mißhandlung (§ 177 Abs. 4 Nr. 2 a StGB) ist ebenfalls nicht festgestellt (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 3655); dasselbe gilt für die Voraussetzungen einer Verurteilung nach den §§ 178, 179 StGB und § 227 StGB.
  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Soweit die Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Auffassung, die in ihrer Revisionsbegründung auszugsweise mitgeteilten schriftlichen Stellungnahmen des Sachverständigen im Ermittlungsverfahren seien im Revisionsverfahren zu berücksichtigen, auf die in BGHSt 22, 282, 289 und StV 1993, 176 abgedruckten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hinweist, verkennt sie, daß dort Aktenteile aufgrund von Verfahrensrügen Gegenstand des Revisionsverfahrens waren.
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

    Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete

  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 600/56

    Ausschluss der Öffentlichkeit wähernd der Hauptverhandlung gegen einen

  • BGH, 07.09.1992 - 3 StR 278/92

    Einverständlicher Beischlaf zwischen Verwandten - Anforderungen an die

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Dieser Umstand führt dazu, dass der Angeklagte einen auf § 48 Abs. 3 Satz 2 JGG gestützten Ausschluss der Öffentlichkeit nicht mit Aussicht auf Erfolg rügen kann (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02, NStZ 2004, 294 mwN).
  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

    Da sich aber nur solche Verfahrensbeteiligte auf die Verletzung von Verfahrensvorschriften berufen können, denen gegenüber vorschriftswidrig verfahren worden ist, kann ein jugendlicher Angeklagter eine Verletzung der Öffentlichkeit auch dann nicht rügen, wenn gegen ihn im Hinblick auf erwachsene oder heranwachsende Mitangeklagte öffentlich verhandelt worden ist (BGHSt 10, 119, 120 f.; BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02 m. w. N.).
  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02

    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders

    Darauf, daß dieses Rechtsmittel auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO), kommt es nicht an, da der Strafausspruch schon auf die Revision des Angeklagten aufzuheben war (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; BGH VRS 50, 369, 370; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 301 Rdn. 9 jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung

    Eine nachträgliche Entscheidung nach § 66 JGG ist nicht geeignet, der Gefahr einer Doppelbestrafung sicher zu begegnen (s. insgesamt BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 11; vgl. auch Eisenberg/Kölbel, JGG, 24. Aufl., § 31 Rn. 16a; Ostendorf, JGG, 11. Aufl., § 31 Rn. 9a; Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl., § 31 Rn. 23; BeckOK JGG/Schlehofer, 31. Ed., § 31 Rn. 20.2).
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte

    Darauf, dass das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft in den Fällen II.A.2 und II.A.3 der Urteilsgründe auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO), kommt es nach dem diesbezüglichen Erfolg der Revision des Angeklagten nicht mehr an (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02, NJW 2003, 2036, 2037; vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 189; vom 15. Juli 2008 - 1 StR 144/08; vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 110, und vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3384 mwN).
  • BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09

    Grenzen der Hinweispflicht bei veränderten Sachverhaltsumständen; Steuerhehlerei;

    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn Aktenteile durch eine zulässige Verfahrensrüge zum Gegenstand des Revisionsvortrags gemacht wurden (vgl. BGH, Urt. vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06; Urt. vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; NJW 1986, 1699, 1700; StV 1993, 176, 177).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20

    Revisionsgründe (Beruhen des Urteils auf fehlenden Feststellungen zu Beginn und

    Der neue Tatrichter wird bei Bemessung der Einzelstrafen zu beachten haben, dass es sich in allen drei Fällen um Taten während einer (ambivalenten) Beziehung handelte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 217/15).
  • KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit einer zuvor in eine andere Entscheidung

    Es ist aber nicht zulässig, Einzelstrafen - auch für sich genommen rechtskräftige -, die schon zur Bildung einer Gesamtstrafe in einem anderen - nicht rechtskräftigen - Urteil gedient hatten, in eine Gesamtstrafe einzubeziehen, da dies die Gefahr einer verbotenen Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) begründen würde (vgl. BGHSt 50, 188, 191; 20, 292, 293; 9, 190, 192; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 3; vgl. auch BGHSt 44, 1, 2 f.; NJW 2003, 2036, 2037, zu § 31 Abs. 2 JGG; Rissing-van Saan in LK, StGB 12. Aufl., § 55 Rdnr. 19, Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 55 Rdnr. 33; Fischer, a.a.O., § 55 Rdnr. 6a).
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