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BGH, 30.09.1992 - 4 StR 418/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 21
Papierfundstellen
- StV 1993, 185
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 4 StR 418/92
So umfaßt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit, dem die Persönlichkeitsauffälligkeiten des Angeklagten zuzuordnen sein könnten, auch solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also keine Krankheit im medizinischen Sinne darstellen (vgl. BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79) [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]. - BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87
BAK - Schuldfähigkeit - Affektive Einengung - Gemütsverfassung - Urteil - …
Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 4 StR 418/92
Eine für die Beurteilung der Schuldfähigkeit stets erforderliche Gesamtbetrachtung, in die neben einer festgestellten Blutalkoholkonzentration die Persönlichkeit des Täters, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Täters nach der Tat einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 4, 9 m.w.N.), enthalten die Urteilsgründe nicht. - BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration
Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 4 StR 418/92
Eine für die Beurteilung der Schuldfähigkeit stets erforderliche Gesamtbetrachtung, in die neben einer festgestellten Blutalkoholkonzentration die Persönlichkeit des Täters, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Täters nach der Tat einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 4, 9 m.w.N.), enthalten die Urteilsgründe nicht. - BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87
Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit
Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 4 StR 418/92
So umfaßt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit, dem die Persönlichkeitsauffälligkeiten des Angeklagten zuzuordnen sein könnten, auch solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also keine Krankheit im medizinischen Sinne darstellen (vgl. BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79) [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]. - BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88
Tötung einer Frau mit einem Messer - Nichtigkeit eines Urteils aufgrund eines …
Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 4 StR 418/92
Eine für die Beurteilung der Schuldfähigkeit stets erforderliche Gesamtbetrachtung, in die neben einer festgestellten Blutalkoholkonzentration die Persönlichkeit des Täters, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Täters nach der Tat einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 4, 9 m.w.N.), enthalten die Urteilsgründe nicht.
- BGH, 31.07.1996 - 2 StR 275/96
Versuchte Vergewaltigung - Rücktritt - Sicherungsverwhrung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfaßt das Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also keine Krankheit im medizinischen Sinne darstellen (BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]; BGH StV 93, 185 = 4 StR 418/92;… BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 19). - BGH, 29.06.1993 - 5 StR 215/93
Verurteilung wegen Nötigung bei nicht festgestellter Drohung - Verurteilung wegen …
Zur Verwendung des Begriffes Krankheitswert (gemeint ist ersichtlich die Gewichtigkeit der schweren anderen seelischen Abartigkeit) verweist der Senat auf seine Entscheidung BGHSt 37, 397, 401 ff (…vgl. auch BGHR § 21 StGB seelische Abartigkeit 24; BGH, Beschlüsse vom 30. September 1992 - 4 StR 418/92 -, vom 8. Dezember 1992 - 4 StR 540/92 - und vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 -).