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   BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89   

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https://dejure.org/1989,225
BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89 (https://dejure.org/1989,225)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1989 - 4 StR 419/89 (https://dejure.org/1989,225)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - 4 StR 419/89 (https://dejure.org/1989,225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abrechnungsbetrug eines Arztes gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen - Ausschluss der Öffentlichkeit bei Begutachtung umfangreicher Prozessunterlagen im Nebenzimmer des Gerichtssaals - Gesamtvorsatz zum Abrechnungsbetrug bei regelmäßigem Abgleich von Patientendaten ...

  • kkh.de PDF

    Schadenshochrechnung bei ärztlicher Abrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 261
    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 320
  • NJW 1990, 1549
  • MDR 1990, 354
  • NStZ 1990, 197
  • StV 1990, 149
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
    Zu der schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7.
  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89

    Gemeinschaftliche Überfälle auf Geldboten mit einer Schreckschusspistole -

    Auszug aus BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
    Zu der schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7.
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
    Daß der Angeklagte zu Beginn der vom Landgericht angenommenen Tatserie 1981 einen Gesamtvorsatz (dazu BGHSt 15, 268, 271) gefaßt hätte, ergeben die Feststellungen auch in ihrem Zusammenhang nicht.
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
    Statistische Berechnungen sind ferner in die Bestimmung der Grenze der allgemeinen Fahruntüchtigkeit eingeflossen (BGHSt 21, 157, 160) und haben maßgebendes Gewicht für die Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration aus einer Blutprobe oder aus einer festgestellten Trinkmenge auf den Tatzeitwert (Gerchow u.a., Blutalkohol 1985, 77).
  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
    So kann im Zivilprozeß der Beweis der Vaterschaft mit Hilfe einer biostatistischen Wahrscheinlichkeitsrechnung geführt werden, welche sich auf die bei den Beteiligten vorhandenen Blutmerkmale stützt (BGHZ 61, 165, 172; BGH NJW 1987, 2286).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 73/89

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Schätzung

    Auszug aus BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
    Ähnliche Vorschriften enthalten §§ 73 b, 74 c Abs. 3 StGB für Verfall und Einziehung (dazu BGH NStZ 1989, 361).
  • BGH, 08.02.1989 - 3 StR 461/88

    Revisionsrechtliche Relevanz der Zugrundelegung der von der Finanzbehörde

    Auszug aus BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
    Dagegen ist es zulässig, Hochrechnungen zur Überprüfung eines Geständnisses und damit zur Absicherung eines anderweit gewonnenen Beweisergebnisses zu verwenden (vgl. BGHR StPO § 261 Geständnis 1).
  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 18/78

    Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs beim Betrug trotz unvollständiger

    Auszug aus BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
    In seinem Urteil vom 17. Mai 1978 - 2 StR 18/78 - (bei Holtz MDR 1978, 803) hat der Bundesgerichtshof Bedenken dagegen erhoben, daß der Tatrichter Schuldfeststellungen im Wege der Hochrechnung auf die Tatsache gründet, daß sich der Täter schon einmal so verhalten hat.
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
    Ebenso ist im Strafverfahren anerkannt, daß der Richter ein erbkundliches Gutachten nicht als unbrauchbares Erkenntnismittel ablehnen darf, weil es auch auf Grundsätzen der Wahrscheinlichkeitsrechnung beruht (BGHSt 5, 34, 35).
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86

    Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89
    Der Bundesgerichtshof läßt unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuerhinterziehung nach § 370 AO die Schätzung der hinterzogenen Beträge zu (BGHR AO § 370 I Nr. 2 Steuerschätzung 1-3), und er hat auch im Rahmen von Betrugsverfahren die Schätzung des Schadens nicht beanstandet, wenn die Sachlage seine genaue Ermittlung nicht gestattete (BGH NJW 1958, 1244).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    aa) Durch die täuschungsbedingte Auszahlung von Honoraren wird unmittelbar nur das Vermögen der kassenärztlichen Vereinigung geschädigt (vgl. zur Person des Geschädigten in solchen Fällen BGH, Urteile vom 1. September 1993 - 2 StR 258/93, wistra 1994, 22; vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1120 und vom 14. Dezember 1989 - 4 StR 419/89, BGHSt 36, 320, 321; Beschlüsse vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94, NStZ 1995, 85, 86, und vom 27. April 2004 - 1 StR 165/03, wistra 2004, 422, 423; siehe zu den unterschiedlichen Auffassungen in der Literatur: Gaidzik, wistra 1998, 329, 331; Hellmann/Herffs, Der ärztliche Abrechnungsbetrug, D. I. Rn. 161; Luig, Vertragsärztlicher Abrechnungsbetrug und Schadensbestimmung, S. 74 f.; Roxin/Schroth, Handbuch des Medizinstrafrechts, 4. Aufl., S. 194; Frister/Lindemann/Peters, Arztstrafrecht, 2. Kap. Rn. 166; Dannecker in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 263 StGB Rn. 180; Ulsenheimer in: Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl., § 161 Rn. 28; Grunst, NStZ 2004, 533, 536; Ellbogen/Wichmann, MedR 2007, 10, 13; Stein, MedR 2001, 124, 129; Hellmann in: Fischer et al., Dogmatik und Praxis des strafrechtlichen Vermögensschadens, 245, 253 f.; Spickhoff/Schuhr, Medizinrecht, 3. Aufl., § 263 StGB Rn. 50; MüKoStGB/Hefendehl, 3. Aufl., § 263 Rn. 686).
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 21/14

    Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege (mangelnde

    a) Nach diesem Maßstab liegt zunächst ein Vermögensschaden der B. vor, soweit die Angeklagte in sämtlichen Abrechnungen gegenüber der Krankenkasse mehr Dienststunden angegeben hat als tatsächlich geleistet wurden (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1989 - 4 StR 419/89, BGHSt 36, 320, 321; Volk, NJW 2000, 3385, 3386; SSW-StGB/Satzger, 2. Aufl., § 263 Rn. 255).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Dabei gehören von gesicherten Tatsachenfeststellungen ausgehende statistische Wahrscheinlichkeitsrechnungen zu den Mitteln der logischen Schlussfolgerung, welche dem Tatrichter grundsätzlich ebenso offenstehen wie andere mathematische Methoden (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1989 - 4 StR 419/89, BGHSt 36, 320, 325).
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Kommt der Tatrichter zu der Überzeugung, daß ein Schaden entstanden ist, dann darf er dessen Höhe unter Beachtung des Zweifelssatzes schätzen, wenn seine genaue Ermittlung nicht möglich ist (BGHSt 36, 320, 328).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Dessen Höhe war sodann durch Schätzung unter Beachtung des Zweifelssatzes zu bestimmen (BGHSt 36, 320, 328; 38, 186, 193).
  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Es kann auf sich beruhen, ob dieser Tatsachenschluß als Grundlage für einen Schuldspruch ausreichen würde oder ob es unzulässig ist, ohne weitere Beweiserhebungen anzunehmen, die Verhältnisse der Jahre 1977 bis 1981 hätten sich, was die Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen betreffe, gegenüber den Jahren 1971 bis 1976 im wesentlichen unverändert fortgesetzt (vgl. BGHSt 36, 320, 322 ff.) [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; denn auf die Erwägung kommt es für das Ergebnis, daß die FG nach ihrer tatsächlichen Gestaltung kein Berufsverband war, nach den im übrigen getroffenen Feststellungen aus den oben dargelegten Gründen nicht mehr an.
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Da dies hier nicht möglich war, hat die Strafkammer anhand der Umstände des Praxisbetriebes und unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes rechtsfehlerfrei die Mindestzahl der jeweiligen Falschabrechnungen festgestellt (vgl. dazu BGHSt 36, 320, 321, 328 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 9).

    In Fällen der abschnittsweisen Abrechnung müssen in aller Regel an die Feststellung des Gesamtvorsatzes besondere Anforderungen gestellt werden (BGHSt 36, 320 ff [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10 und 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92).

    Daß die Angeklagten im Juli 1977 einen auf einen Gesamterfolg gerichteten, alle folgenden Einzelakte im wesentlichen vorwegbegreifenden Gesamtvorsatz gefaßt haben, liegt schon im Hinblick auf den beträchtlichen Zeitraum der Taten eher fern (vgl. BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10).

    Eine Geldstrafe kommt nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die nach den bisherigen Feststellungen nicht gegeben sind, in Betracht (vgl. BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 mit Freiheitsstrafen von jeweils zwei und drei Jahren).

  • LG Saarbrücken, 19.11.2019 - 2 KLs 5/18

    Abrechnungsbetrug zulasten der Kassenärztlichen Vereinigung: Computertomographie

    Die Kammer hat auch gesehen, dass eine über mehrere Jahre hinweg praktizierte Falschabrechnung ärztlicher Leistungen angesichts des Vertrauens, das die Versichertengemeinschaft, die gesetzlichen Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Arzt auf Grund der Struktur des Abrechnungswesens entgegenzubringen haben, regelmäßig ein solches Maß an Sozialschädlichkeit und persönlicher Schuld offenbart, dass sie mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu ahnden ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1989 - 4 StR 419/89; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; BGH, Beschluss vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91; Schäfer/Sander/van Gemmeren Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1695).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Auch bei einer Tatserie ist es erforderlich, die Einzelakte so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Tatbestands für jede Einzeltat ergibt (vgl. BGHSt 40, 374, 376; 36, 320, 321; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 9 und 11).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

    Diese statistische Methode zählt zu den Mitteln logischer Schlußfolgerungen, die im Kassenarztrecht ebenso wie in anderen Rechtsbereichen der Beweisermittlung zugrunde gelegt werden können (vgl dazu mwN: BGHSt 36, 320 ff [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89] = NJW 1990, 1549 ff).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 5 RVs 40/11

    Besonders schwerer Fall des gewerbsmäßigen Betrugs bei geringwertigem Schaden

  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

  • BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92

    Unberechtigten Abrechnung kassenärztlicher Leistungen

  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92

    Feststellung des Gesamtvorsatzes bei langjähriger betrügerischer quartalsweiser

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90

    Fortsetzungszusammenhang - Mehrere Taten - Zeitliche Überschneidung -

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

  • KG, 13.01.2010 - 1 Ss 465/09

    Gewerbsmäßiger Betrug: Strafrahmenwahl bei nur knapp über der

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93

    Verwirklichung der Untreue durch Erlangung von Beihilfezahlungen ohne Anspruch

  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

  • LSG Hamburg, 22.06.2017 - L 1 KR 39/15
  • BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91

    Gesamtvorsatz bei der falschen quartalsmäßigen kassenärztlichen Abrechnung -

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

  • LG Saarbrücken, 29.06.2020 - 2 KLs 5/20

    Urteil gegen Pathologen rechtskräftig

  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 363/01

    Untreue; Begriff der prozessualen Tat; Beihilfehandlung (Zweifelsgrundsatz);

  • BGH, 14.04.1993 - 4 StR 144/93

    Verwirklichung des Betrugstatbestandes durch falsche Abrechnung kassenärztlicher

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2009 - 10 Ns 802 Js 21506/06

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

  • BGH, 01.09.1993 - 2 StR 258/93

    Betrug eines Arztes durch unrichtige Abrechnungen - Täuschung über die Kosten der

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2023 - 12 KLs 572 Js 178731/17

    Keine Hochrechnung des Schadens auf die gesamte Abrechnung wegen einzelner

  • BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92

    Gesamterfolg - Tateinheit - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen -

  • BGH, 15.04.1992 - 3 StR 72/92

    Wiederholter Gebrauch von gestohlenen Kreditkarten als fortgesetzte Tat -

  • BGH, 02.08.2000 - 5 StR 3/00

    Steuerhinterziehung; Zuordnung von Schwarzeinnahmen bei einer GbR (Gesellschaft

  • BGH, 04.09.1996 - 2 StR 299/96

    Feststellungen zur gesamten Menge Kokain bei gemeinschaftlichem Handeltreiben mit

  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 37/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs

  • KG, 22.11.2021 - 5 Ws 212/21

    Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer im Falle der betrügerischen Abrechnung

  • OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 29/93

    Umfang - Betäubungsmittel - Tatsächlich gehandelte Menge -

  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 462/92

    Die Revision wird verworfen

  • BGH, 24.08.1993 - 5 StR 385/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten Handlung bei meheren

  • OLG Karlsruhe, 08.08.1997 - 1 Ws 193/97

    Ablehnung der Zustellung einer Anklageschrift durch Verfügung des Vorsitzenden;

  • BGH, 16.01.1990 - 1 StR 590/89

    Unbestimmte Feststellungen zum Schadensumfang

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 453/90

    Voraussetzung eines Fortsetzungszusammenhangs - Vorliegen einer Aufklärungsrüge -

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