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   BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14   

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BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14 (https://dejure.org/2015,3380)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2015 - 4 StR 420/14 (https://dejure.org/2015,3380)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14 (https://dejure.org/2015,3380)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem freisprechenden Urteil; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 249 StGB, § 259 StGB
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Raubes wahlweise der Hehlerei

  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhaftigkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Täterschaft wegen Diebstahls und schweren Raubes

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Raubes wahlweise der Hehlerei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Rechtsfehlerhaftigkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Täterschaft wegen Diebstahls und schweren Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gelegenheit zur Tatausführung muss als Indiz in tatrichterlichen Überlegungen einbezogen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 148
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 2011 - 1 StR 600/10, NStZ 2011, 302; vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).

    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung schließlich dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind (vgl. BGH, Urteile vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97 aaO; vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20).

    Insbesondere sind die Beweise erschöpfend zu würdigen (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78 aaO).

  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 129/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Kontrolle eines

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14 Rn. 7; vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, 86; vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, 91).
  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung schließlich dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind (vgl. BGH, Urteile vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97 aaO; vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36).
  • BGH, 21.10.2008 - 1 StR 292/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch (falsche Anwendung des

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14 Rn. 7; vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, 86; vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, 91).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Lücken; Unklarheiten; Widersprüche;

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14 Rn. 7; vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, 86; vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, 91).
  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14
    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14
    Ausweislich der Ausführungen in der Revisionsrechtfertigung, mit denen die Beschwerdeführerin ausschließlich den Freispruch vom Vorwurf des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung als sachlich-rechtlich fehlerhaft beanstandet, ist das Rechtsmittel ungeachtet des in der Revisionsbegründung abschließend formulierten umfassenden Aufhebungsantrags auf diesen Teilfreispruch beschränkt (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14 Rn. 7 mwN; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 7).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 600/10

    Lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung beim Freispruch

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 2011 - 1 StR 600/10, NStZ 2011, 302; vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).
  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14

    Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14
    Ausweislich der Ausführungen in der Revisionsrechtfertigung, mit denen die Beschwerdeführerin ausschließlich den Freispruch vom Vorwurf des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung als sachlich-rechtlich fehlerhaft beanstandet, ist das Rechtsmittel ungeachtet des in der Revisionsbegründung abschließend formulierten umfassenden Aufhebungsantrags auf diesen Teilfreispruch beschränkt (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14 Rn. 7 mwN; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 7).
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12

    Beweiswürdigung (Gesamtbetrachtung; Umgang mit Sachverständigengutachten)

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft:

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16 , juris Rn. 17 und vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 422/15

    Zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

    Sachverhaltsvarianten, für die das aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpfte Beweisergebnis keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat, sind für die tatrichterliche Entscheidung ohne Belang (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14, aaO; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Der vom Landgericht aus dem vom Angeklagten selbst eingestandenen objektiven Geschehen und den während des Abholvorgangs in einem Zeitraum von 26 Minuten (UA S. 6) geführten vier Telefonaten zwischen dem von dem vermeintlichen Polizeibeamten genutzten und dem dem Angeklagten zugeordneten Mobiltelefon im Rahmen einer Gesamtschau gezogene Schluss auf einen bedingten Betrugsvorsatz ist möglich und deshalb revisionsrechtlich hinzunehmen (zum Maßstab siehe nur BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
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