Rechtsprechung
   BGH, 03.08.1995 - 4 StR 420/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4379
BGH, 03.08.1995 - 4 StR 420/95 (https://dejure.org/1995,4379)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1995 - 4 StR 420/95 (https://dejure.org/1995,4379)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1995 - 4 StR 420/95 (https://dejure.org/1995,4379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgericht - Prüfung von Amts wegen - Erstinstanzliche Zuständigkeit - Landgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 16; StPO § 6, § 338 Nr. 4

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 27.01.1995 - 1 Ws 675/94
    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - 4 StR 420/95
    Es braucht daher nicht entschieden zu werden, ob die besondere Bedeutung eines Falles im Sinne von § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG, die zur Anklageerhebung beim Landgericht berechtigt, bereits dann vorliegen kann, wenn in Fällen der vorliegenden Art "psychische Auswirkungen der Straftat auf ein kindliches Opfer" anzunehmen sind, so daß diesem - unter Hintanstellung der gegenläufigen Interessen des Angeklagten - eine zweite Tatsacheninstanz erspart werden müsse (so OLG Zweibrücken NStZ 1995, 357 [OLG Zweibrücken 27.01.1995 - 1 Ws 675/94] betr. 42 Mißbrauchsfälle, begangen an einem Kind über einen Zeitraum von acht Jahren; vgl. auchSenatsbeschluß vom 3. August 1995 - 4 StR 416/95).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - 4 StR 420/95
    Der Senat hat zunächst von Amts wegen zu prüfen, ob das Landgericht sich an Stelle des Amtsgerichts "objektiv willkürlich" für sachlich zuständig erklärt und damit gegen den Grundsatz verstoßen hat, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; BGHSt 38, 172, 176 [BGH 12.12.1991 - 4 StR 506/91]; 38, 212 [BGH 27.02.1992 - 4 StR 23/92]; 40, 120 [BGH 21.04.1994 - 4 StR 136/94]= JR 1995, 255 m. Anm. Sowada und Anm. Engelhardt JZ 1995, 262 [BGH 21.04.1994 - 4 StR 136/94]).
  • BGH, 03.08.1995 - 4 StR 416/95

    Revisionsgericht - Verfahrensvoraussetzung - Prüfung von Amts wegen -

    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - 4 StR 420/95
    Es braucht daher nicht entschieden zu werden, ob die besondere Bedeutung eines Falles im Sinne von § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG, die zur Anklageerhebung beim Landgericht berechtigt, bereits dann vorliegen kann, wenn in Fällen der vorliegenden Art "psychische Auswirkungen der Straftat auf ein kindliches Opfer" anzunehmen sind, so daß diesem - unter Hintanstellung der gegenläufigen Interessen des Angeklagten - eine zweite Tatsacheninstanz erspart werden müsse (so OLG Zweibrücken NStZ 1995, 357 [OLG Zweibrücken 27.01.1995 - 1 Ws 675/94] betr. 42 Mißbrauchsfälle, begangen an einem Kind über einen Zeitraum von acht Jahren; vgl. auchSenatsbeschluß vom 3. August 1995 - 4 StR 416/95).
  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92

    Entzug des gesetzlichen Richters, wenn ein Gericht höherer Ordnung nach Vorlage

    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - 4 StR 420/95
    Der Senat hat zunächst von Amts wegen zu prüfen, ob das Landgericht sich an Stelle des Amtsgerichts "objektiv willkürlich" für sachlich zuständig erklärt und damit gegen den Grundsatz verstoßen hat, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; BGHSt 38, 172, 176 [BGH 12.12.1991 - 4 StR 506/91]; 38, 212 [BGH 27.02.1992 - 4 StR 23/92]; 40, 120 [BGH 21.04.1994 - 4 StR 136/94]= JR 1995, 255 m. Anm. Sowada und Anm. Engelhardt JZ 1995, 262 [BGH 21.04.1994 - 4 StR 136/94]).
  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - 4 StR 420/95
    Der Senat hat zunächst von Amts wegen zu prüfen, ob das Landgericht sich an Stelle des Amtsgerichts "objektiv willkürlich" für sachlich zuständig erklärt und damit gegen den Grundsatz verstoßen hat, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; BGHSt 38, 172, 176 [BGH 12.12.1991 - 4 StR 506/91]; 38, 212 [BGH 27.02.1992 - 4 StR 23/92]; 40, 120 [BGH 21.04.1994 - 4 StR 136/94]= JR 1995, 255 m. Anm. Sowada und Anm. Engelhardt JZ 1995, 262 [BGH 21.04.1994 - 4 StR 136/94]).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Jedenfalls eine objektiv willkürliche Annahme seiner Zuständigkeit durch das Landgericht, die der Senat auch ohne entsprechende Verfahrensrügen hätte von Amts wegen beachten müssen (BGHSt 90, 120; StV 1995, 620; Beschlüsse vom 3. August 1995 - 4 StR 420/95 und 4 StR 416/95 - sowie vom 16. April 1996 - 9 StR 80/96; a.A. - jeweils obiter dicta BGH NJW 1997, 2689, zum Andruck in BGHSt 43, 54 vorgesehen; BGH NJW 1993, 1600), liegt nicht vor.
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Der 4. Strafsenat hat in seinem Beschluß StV 1995, 620 sowie in seinen Beschlüssen vom 3. August 1995 - 4 StR 420/95 - und vom 16. April 1996 - 4 StR 80/96 - ebenso entschieden und Ähnliches schon in seinen früheren Entscheidungen BGHSt 38, 172, 176; 38, 212; BGH NStZ 1992, 397 ausgesprochen (vgl. auch BGH GA 1981, 321 m. Anm. Rieß).
  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00

    Besondere Bedeutung des Falles (Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs blieb die Frage bislang offen (Beschlüsse vom 3. August 1995 - 4 StR 420/95 und 4 StR 416/95).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    In den Fällen, in denen die Zuständigkeit des Landgerichts als vertretbar (zum Teil auch als "gerade noch vertretbar") angesehen wurde, waren bei Eigentumsdelikten Vorstrafen und erhebliche Beute (BGH NJW 1993, 1607 f. = NStZ 1993, 147 ), bei Betäubungsmitteldelikten die erhebliche Menge des Rauschgifts bzw. mehrfache Gesetzesverletzungen (BGH R GG Art. 101 Willkür 1) oder die kriminelle Vergangenheit des Täters (BGH B.v. 30.03.1994 -3 StR 726/93-) und bei einem Sexualdelikt der Mißbrauch zweier Opfer (BGH B.v. 03.08.1995- 4 StR 420/95-) die sachbezogenen und vom Revisionsgericht akzeptierten Anhaltspunkte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht