Rechtsprechung
BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 46 StGB
Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei Bandendelikten (tatbezogene Prüfung); Strafzumessung (Revisibilität) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Mittäterschaft oder Beihilfe bei Beteiligung am bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf im Ausland begangene Beihilfehandlungen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; ...
- Judicialis
StPO § 265; ; StGB §§ 3 ff.; ; StGB § 6 Nr. 5; ; StGB § 8; ; StGB § 9 Abs. 2; ; BtMG § 30a Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30a Abs. 1
Beihilfe und Mittäterschaft bei Bandentaten durch Bandenmitglied - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06
- BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06 (1)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 288
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 119/06; vom 30. Mai 2006 - 3 StR 126/06; vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06; vom 7. September 2006 - 3 StR 277/06; vom 5. Dezember 2006 - 3 StR 456/06; vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06; NStZ-RR 2006, 350).bb) Eine Bewertung von Transporttätigkeit als mittäterschaftliches Handeltreiben wird vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06 - Gründung von Exportgesellschaften für die Beförderung der Drogen), etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).
- BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe …
Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10).Im Einzelfall kann auch eine weit gehende Einflussmöglichkeit des Transporteurs auf Art und Menge der zu transportierenden Drogen sowie auf die Gestaltung des Transports für eine über das übliche Maß reiner Kuriertätigkeit hinausgehende Beteiligung am Gesamtgeschäft sprechen (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219; Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40).
- BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; …
Die Frage, ob die Beteiligung an einer Bandentat Mittäterschaft oder Beihilfe ist, beurteilt sich auch beim bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach den allgemeinen Grundsätzen über die Abgrenzung zwischen diesen Beteiligungsformen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05, StV 2005, 555; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 397/08).Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung, ob ein Tatbeteiligter beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Mittäter oder nur Gehilfe ist, sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, aaO).
- BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12
Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
Im Einzelfall kann auch eine weit gehende Einflussmöglichkeit des Transporteurs auf Art und Menge der zu transportierenden Betäubungsmittel sowie auf die Gestaltung des Transports für eine über das übliche Maß reiner Kuriertätigkeit hinausgehende Beteiligung am Gesamtgeschäft sprechen (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219; Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40). - BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft; …
In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 119/06; vom 30. Mai 2006 - 3 StR 126/06; vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06; vom 7. September 2006 - 3 StR 277/06; vom 5. Dezember 2006 - 3 StR 456/06; vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06; NStZ-RR 2006, 350).bb) Eine Bewertung von Transporttätigkeit als mittäterschaftliches Handeltreiben wird vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06 - Gründung von Exportgesellschaften für die Beförderung der Drogen), etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).
- BGH, 03.11.2015 - 4 StR 407/15
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: letztes Urteil, in dem …
Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung, ob ein Tatbeteiligter beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Mittäter oder nur Gehilfe ist, sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (BGH…, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 77; Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288). - BGH, 13.02.2019 - 4 StR 22/19
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Einordnung der …
a) Die Frage, ob die Beteiligung an einer Bandentat als Mittäterschaft oder als Beihilfe einzuordnen ist, ist auch beim bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts zu beantworten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 128/17; Urteile vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221).Wesentliche Anhaltspunkte sind dabei der Grad des Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006, aaO mwN).
- BGH, 07.08.2007 - 3 StR 326/07
Beihilfe (zwingende Strafminderung); unerlaubtes Handeltreiben mit …
Vielmehr ist der jeweils konkrete Tatbeitrag insgesamt im Hinblick auf seine Bedeutung für das Gesamtgeschäft zu betrachten (vgl. BGH NStZ 2007, 288; zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen). - BGH, 07.03.2007 - 2 StR 516/06
Berichtigung von Entscheidungsgründen
Das Urteil des Senats vom 28. Februar 2007 wird auf Seite 8 der Entscheidungsgründe hinsichtlich der Entscheidung des 4. Strafsenats - 4 StR 421/06 - wegen eines Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es in Zeile 4 des Absatzes bb) anstelle von "Beschluss" vom 14. Dezember 2006 richtig "Urteil" vom 14. Dezember 2006 heißt. - OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss 153/07
unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit …
In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, NStZ 2007, 112; 2007, 288; NStZ-RR 2006, 350; BeckRS 2006, 06533; BeckRS 2006, 07346; BeckRS 2006, 07818; BeckRS 2006, 08922; BeckRS 2007, 00013).Eine Bewertung von Transporttätigkeit als mittäterschaftliches Handeltreiben wird vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet (BGH, BeckRS 2007, 00605 - Gründung von Exportgesellschaften für die Beförderung der Drogen), etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).
- LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
Verurteilung wegen Dopingstraftaten
- OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 2 Ws 228/07
Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Rücknahme der Revision
- BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
- BGH, 10.04.2013 - 2 StR 604/12
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
- BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (zwei Verteidiger: einheitliches …
- BGH, 01.08.2012 - 5 StR 176/12
Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Maßgeblichkeit der Bedeutung …
- BGH, 01.12.2010 - 2 StR 308/10
Änderung eines Schuldspruchs wegen bandenmäßiger unerlaubter Einfuhr von …
- LG Kleve, 02.11.2020 - 120 KLs 36/20
Nicht geringe Menge, 4-MEC, 5F-ADB, 5F-MDMB-PINACA, AB-CHIMINACA, alpha-PVP, …
- LG Kleve, 02.12.2020 - 120 KLs 9/20
Bewertungseinheit; Nicht geringe Menge, AB-CHMINACA, Etizolam, 5F-ADB, 4-FA …
- LG Aachen, 23.06.2020 - 66 KLs 25/18
Bandenmäßig Betäubungsmittelhandel, erpresserischer Menschenraub, Hells Angels
- AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15
Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen …
- OLG Koblenz, 15.05.2008 - 1 Ws 229/08
Verteidigergebühren: Anspruch auf Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme
- LG Essen, 01.09.2022 - 27 KLs 16/22
Betäubungsmittel, Handeltreiben
Rechtsprechung
BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 73 a Satz 1 StGB; § 73 b StGB
Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte Schätzung; faktische Verfügungsgewalt über das Erlangte bei organisierter Kriminalität) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gesamtschuldnerische Haftung von Mittätern am Rauschgifthandel; Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1 b Satz 3; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73 a Satz 1; ; StGB § 73 b; ; StGB § 74 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de
In-dubio-Grundsatz und freiwilliger Rücktritt; "Erlangtsein" des Vermögensvorteils bei Mittäterschaft
- rechtsportal.de
In-dubio-Grundsatz und freiwilliger Rücktritt; "Erlangtsein" des Vermögensvorteils bei Mittäterschaft
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06
- BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 121
Wird zitiert von ... (27)
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10
Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand; …
Jedoch lässt er dahingestellt, ob - wie in einigen Entscheidungen ausgeführt - eine gesamtschuldnerische Haftung zudem über eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft in Betracht kommt, wenn sich die Beteiligten (lediglich) darüber einig waren, dass sie Mitverfügungsmacht haben sollten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; vom 13. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ-RR 2007, 121; vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568 m. Anm. Spillecke). - BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08
Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als …
Die bloße Annahme mittäterschaftlichen Handelns vermag die fehlenden Darlegungen des tatsächlichen Geschehens hierzu nicht zu ersetzen; denn eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem Angeklagten zumindest Mitverfügungsgewalt über die jeweiligen Erlöse habe zukommen sollen (vgl. BVerfG StV 2004, 409, 411 ; BGH NStZ 2003, 198 f.) und er diese auch tatsächlich hatte (BGH NStZ-RR 2007, 121). - LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17
Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von …
Erlangt ist ein Gegenstand von einer Person, wenn diese selbst die faktische Verfügungsgewalt erworben hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; Beschl. v. 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198;… Urt. v. 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500; Beschl. v. 13. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ-RR 2007, 121;… Fischer , § 73 StGB Rn. 26 mwN).
- LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13
Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren
Diese berechtigt zwar nicht zu der Schlussfolgerung, dass bei einer gemeinschaftlichen Tatbegehung die Beute ohne weiteres jedem einzelnen Beteiligten in voller Höhe als erlangt zugerechnet werden kann; vielmehr ist die Entstehung und der Umfang einer eigenen faktischen (Mit-) Verfügungsgewalt an der Tatbeute für jeden einzelnen Tatbeteiligten gesondert zu prüfen und bezogen auf die konkreten Fallumstände festzustellen (BGH NStZ-RR 1997, 262; BGH NStZ-RR 2007, 121; BGH NStZ 2008, 623; BGH NStZ 2010, 390 f. und 568 f.; BGH…, Beschluss vom 12.05.2009, 4 StR 102/09, juris Rn. 5;… Fischer, a.a.O., § 73 Rn. 16). - BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld; …
Erlangt ist ein Vermögensvorteil dann, wenn der Tatbeteiligte die faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (BGH NStZ 2003, 198 f.; NStZ-RR 2007, 121; Beschl. vom 6. Februar 2008 - 2 StR 442/07;… Fischer StGB 55. Aufl. § 73 Rdn. 16).Daraus allein kann nicht geschlossen werden, dass der Angeklagte selbst die später von den Haupttätern des Handeltreibens erzielten Erlöse auch nur zu seiner Mitverfügungsgewalt erhalten hat (vgl. zu den Kurierfällen BGHSt 36, 251; 51, 65, 68; BGH NStZ 2004, 440; NStZ-RR 2007, 121).
- OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 15 U 8/12
Massezugehörigkeit einer Sache nach § 35 I Fall 2 InsO
Auch im Rahmen der §§ 73 Abs. 1 Satz 1, 73a Satz 1 StGB ist ein Vermögensvorteil bereits dann "erlangt", wenn der Tatbeteiligte die faktische Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; Beschluss vom 13.12.2006 - 4 StR 421/06, NStZ-RR 2007, 121). - BGH, 21.10.2008 - 4 StR 437/08
Minder schwerer Fall des bewaffneten und bandenmäßigen Handeltreibens mit …
Soweit das aus den jeweiligen Ernten gewonnene Marihuana veräußert worden ist, ist den Feststellungen zudem nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte selbst faktische Verfügungsgewalt an den jeweiligen Verkaufserlösen erlangt hat (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2007, 121; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 442/07).Soweit andere Mitglieder der Bande die Verfügungsgewalt über die Erlöse aus der Veräußerung des Marihuanas erlangt haben, käme eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung des Angeklagten nur dann in Betracht, wenn er sich mit den anderen Bandenmitgliedern darüber einig gewesen wäre, dass er zumindest Mitverfügungsgewalt über die jeweiligen Erlöse erlangen sollte (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 121 m.N.).
- BGH, 28.10.2008 - 3 StR 409/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Anbau von …
Eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB mit der Folge der gesamtschuldnerischen Haftung käme nur in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem Angeklagten zumindest eine Mitverfügungsgewalt über die jeweiligen Erlöse habe zukommen sollen und er diese auch hatte (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 121). - BGH, 12.05.2009 - 4 StR 102/09
Verfall von Wertersatz (gesamtschuldnerische Haftung; Voraussetzung der …
Bei mehreren Tatbeteiligten am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kommt eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung nur in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem jeweiligen Mittäter zumindest Mitverfügungsgewalt über die Rauschgifterlöse zukommen sollte und er diese auch tatsächlich hatte (…BGH aaO; vgl. auch BGH NStZ-RR 2007, 121). - BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07
Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung …
Bei einem Betäubungsmittelgeschäft ist ein Vermögensvorteil erlangt, wenn der Tatbeteiligte die faktische Verfügungsgewalt über den Erlös erworben hat (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 121 m.w.N.;… vgl. zum Problem der Gesamtschuld kritisch Schmidt, Gewinnabschöpfung im Straf- und Bußgeldverfahren 2006 Rdn. 260 f.). - OLG Zweibrücken, 09.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 23/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern: Verantwortlichkeit bei …
- LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22
Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer …
- BGH, 06.02.2008 - 5 StR 442/07
Verfall von Wertersatz (Mitverfügungsgewalt)
- BGH, 22.07.2014 - 1 StR 53/14
Feststellung des Absehens von der Verfallsanordnung wegen Ansprüchen Dritter …
- BGH, 27.05.2008 - 3 StR 50/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall (Feststellungen; …
- BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07
Bandendiebstahl; bandenmäßiges Handeltreiben (Mittäterschaft und …
- BGH, 23.05.2019 - 4 StR 417/18
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grundsätze der Bewertungseinheit); …
- BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
- BGH, 22.07.2010 - 3 StR 147/10
Verfall (Unterbleiben der Anordnung; Entreicherung; tatrichterliches Ermessen; …
- BGH, 20.11.2018 - 4 StR 326/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangen eines …
- BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08
Begriff des "Erlangen" im Sinne von § 73 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 73a …
- LG Saarbrücken, 22.04.2009 - 2 Qs 8/09
Rechtmäßigkeit von Arrestbeschlüssen zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe; …
- LG Frankenthal, 06.11.2018 - 7 Ns 5527 Js 18948/16
Anwendung der Einziehungsvorschriften im Jugendstrafrecht: Teleologische …
- LG Frankenthal, 29.08.2017 - 3 KLs 5171 Js 2182/16
- LG Limburg, 29.11.2021 - 1 KLs 4 Js 15435/20
- LG Saarbrücken, 20.07.2010 - 2 Qs 17/10
Höhe des zu arretierenden Vermögens bei einem nach bürgerlichem Recht …
- LG Limburg, 29.11.2021 - 1 KLs