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   BGH, 17.11.2015 - 4 StR 421/15   

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https://dejure.org/2015,37989
BGH, 17.11.2015 - 4 StR 421/15 (https://dejure.org/2015,37989)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2015 - 4 StR 421/15 (https://dejure.org/2015,37989)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2015 - 4 StR 421/15 (https://dejure.org/2015,37989)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Vorwurf der fehlerhaften Verfahrensweise

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 244 Abs. 5 S. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Vorwurf der fehlerhaften Verfahrensweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensrüge - Mindestanforderungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich;

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - 4 StR 421/15
    Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 24. September 2015 bemerkt der Senat zur ersten Verfahrensrüge im Schriftsatz von Rechtsanwalt L. : Der Revisionsführer muss die Handlung oder Unterlassung des Gerichts, gegen die der Vorwurf der fehlerhaften Verfahrensweise erhoben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 449/05, StV 2006, 57, 58 mwN), präzise bezeichnen.
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - 4 StR 421/15
    Allein die sich hieraus ergebende Angriffsrichtung bestimmt den Prüfungsumfang seitens des Revisionsgerichts, da es einem Revisionsführer wegen seiner Dispositionsbefugnis freisteht, ein Prozessgeschehen nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt zu rügen, einen etwa zusätzlich begangenen Verfahrensverstoß aber hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Zulässigkeit 1 mwN).
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