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   BGH, 17.01.2006 - 4 StR 422/05   

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https://dejure.org/2006,10596
BGH, 17.01.2006 - 4 StR 422/05 (https://dejure.org/2006,10596)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2006 - 4 StR 422/05 (https://dejure.org/2006,10596)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 4 StR 422/05 (https://dejure.org/2006,10596)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls und versuchtem schweren Bandendiebstahls; Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer für die Verurteilten günstigen Strafrahmenverschiebung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Unterlassener Rücktritt vom Versuch ist kein Strafschärfungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - 4 StR 422/05
    Zwar ist die bei der Bemessung sämtlicher Einzelstrafen und der Gesamtstrafe vom Landgericht herangezogene Erwägung, der Angeklagte und seine Mittäter hätten an den Tatorten keine verwertbaren Spuren hinterlassen, bedenklich, da es einem Täter unbenommen ist, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Nachtatverhalten 13 und 18; BGH StraFO 2004, 278, 279).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - 4 StR 422/05
    Zwar ist die bei der Bemessung sämtlicher Einzelstrafen und der Gesamtstrafe vom Landgericht herangezogene Erwägung, der Angeklagte und seine Mittäter hätten an den Tatorten keine verwertbaren Spuren hinterlassen, bedenklich, da es einem Täter unbenommen ist, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Nachtatverhalten 13 und 18; BGH StraFO 2004, 278, 279).
  • BGH, 27.04.2004 - 4 StR 126/04

    Missachtete Wahrunterstellung (Ablehnung eines Beweisantrages); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - 4 StR 422/05
    Zwar ist die bei der Bemessung sämtlicher Einzelstrafen und der Gesamtstrafe vom Landgericht herangezogene Erwägung, der Angeklagte und seine Mittäter hätten an den Tatorten keine verwertbaren Spuren hinterlassen, bedenklich, da es einem Täter unbenommen ist, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Nachtatverhalten 13 und 18; BGH StraFO 2004, 278, 279).
  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94

    Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - 4 StR 422/05
    Dies wäre rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 46 Abs. 2, Tatumstände 13 und Wertungsfehler 14).
  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 200/15

    Strafzumessung (Vermeidung von Tatspuren als Strafschärfungsgrund)

    Dem Angeklagten darf aber nicht straferschwerend zur Last gelegt werden, er habe den Ermittlungsbehörden seine Überführung nicht erleichtert, indem er keine auf ihn hindeutenden Hinweise geschaffen habe (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 4 StR 422/05; zur einfachen Spurenverhinderung auch Theune aaO Rn. 202).
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