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   BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16   

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https://dejure.org/2017,5292
BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16 (https://dejure.org/2017,5292)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2017 - 4 StR 423/16 (https://dejure.org/2017,5292)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 4 StR 423/16 (https://dejure.org/2017,5292)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 Abs 5 S 1 StPO, § 46 StGB
    Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zur Person des Angeklagten und zu Vorstrafen bei Freispruch

  • rewis.io

    Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zur Person des Angeklagten und zu Vorstrafen bei Freispruch

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zur Person des Angeklagten und zu Vorstrafen bei Freispruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freispruch - und die trotzdem erforderlichen Feststellungen zur Person

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freispruch trotz schwerwiegender Verdachtsmomente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 223
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, insofern nicht abgedruckt in BGHSt 52, 314).

    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, insofern nicht abgedruckt in BGHSt 52, 314).

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).

    Dabei ist der Tatrichter gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).

  • BGH, 26.07.2016 - 1 StR 607/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Tatumstände,

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16
    Der Tatrichter darf zudem keine überspannten Anforderungen an die für die Beurteilung erforderliche Gewissheit stellen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Juli 2016 - 1 StR 607/15).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16
    Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind bei einem Freispruch nicht geringer als im Fall der Verurteilung (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16
    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238, 239).
  • BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16
    Solche Feststellungen sind zwar in erster Linie bei verurteilenden Erkenntnissen notwendig, um nachvollziehen zu können, dass der Tatrichter die wesentlichen Anknüpfungstatsachen für die Strafzumessung (§ 46 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 StGB) ermittelt und berücksichtigt hat; aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (BGH, Urteile vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39; vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207, jeweils mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16 mwN).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16
    Fallen Revisionsantrag und -begründung auseinander, bestimmt sich der Anfechtungsumfang regelmäßig durch Auslegung der Revisionsbegründung (BGH, Urteile vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16; vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; vgl. auch Nr. 156 Abs. 2 RiStBV).
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16
    Solche Feststellungen sind zwar in erster Linie bei verurteilenden Erkenntnissen notwendig, um nachvollziehen zu können, dass der Tatrichter die wesentlichen Anknüpfungstatsachen für die Strafzumessung (§ 46 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 StGB) ermittelt und berücksichtigt hat; aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (BGH, Urteile vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39; vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207, jeweils mwN).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16
    Fallen Revisionsantrag und -begründung auseinander, bestimmt sich der Anfechtungsumfang regelmäßig durch Auslegung der Revisionsbegründung (BGH, Urteile vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16; vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; vgl. auch Nr. 156 Abs. 2 RiStBV).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (bedingter Vorsatz eines Kuriers

    Aus den Urteilsgründen muss sich außerdem ergeben, dass der Tatrichter die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8).
  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 183/20

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (naheliegende Schlussfolgerungen; Unterstellung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es geboten sein, auch bei freisprechenden Urteilen Feststellungen zu Vorstrafen des Angeklagten insoweit zu treffen, als es um einschlägige Delikte geht, da diese geeignet sind, Aufschluss über die Täterpersönlichkeit zu geben und daher in die Beweiswürdigung einzustellen sein könnten (BGH, Urteile vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, juris Rn. 13 f.; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 10).

    Diese Beweiswürdigung des Landgerichts erweist sich als lückenhaft, denn es werden nicht sämtliche Umstände, die dazu geeignet waren, die Entscheidung zu beeinflussen, in die Überlegungen einbezogen (BGH, Urteile vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18, NStZ-RR 2019, 57, 58; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8).

  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18

    Lückenhafte Beweiswürdigung (revisionsgerichtlicher Prüfungsumfang;

    Die Begründung, mit der das Landgericht die Annahme des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht abgelehnt hat, begegnet - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16, juris Rn. 11; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8) - durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

    Die Beweiswürdigung des Landgerichts erweist sich als lückenhaft, denn die Strafkammer hat nicht sämtliche Umstände, die dazu geeignet waren, die Entscheidung zu beeinflussen, in ihre Überlegungen einbezogen und einer umfassenden Gesamtwürdigung zugeführt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8).

  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 316/20

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Zeitpunkt; planmäßiger Hinterhalt);

    Spricht das Tatgericht einen Angeklagten frei oder verneint es - wie hier - die Verwirklichung eines bestimmten Straftatbestandes, weil es vorhandene Zweifel nicht zu überwinden vermochte, ist dies vom Revisionsgericht deshalb in aller Regel hinzunehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 25. November 2020 - 5 StR 493/19, juris Rn. 42; vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19, juris Rn. 5; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 Rn. 6; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8; vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148).

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung liegen ferner vor, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 25. November 2020 - 5 StR 493/19, juris Rn. 42; vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24; vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19, juris Rn. 5; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 Rn. 6; vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19, juris Rn. 19; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148).

  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 107/18

    Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (Begriff der Bedenklichkeit,

    Dabei hat das Revisionsgericht die tatgerichtliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8 und vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, juris Rn. 8).
  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Beweiswert der

    Aus den Urteilsgründen muss sich außerdem ergeben, dass der Tatrichter die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, NStZ-RR 2017, 223).
  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 584/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Wertung von

    Aus den Urteilsgründen muss sich außerdem ergeben, dass der Tatrichter die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 ? 4 StR 423/16, juris Rn. 8).
  • BGH, 25.05.2023 - 4 StR 479/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gesamtschau); Gegenstand des Urteils

    Für den Fall, dass der Angeklagte im zweiten Rechtsgang erneut freigesprochen werden sollte, weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die sich aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergebenden Darstellungsanforderungen an ein freisprechendes Urteil (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 36/19 Rn. 12 mwN) das Tatgericht ggf. auch verpflichten, die für den Tatvorwurf bedeutsamen persönlichen Verhältnisse des Angeklagten in den Urteilsgründen festzustellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16 Rn. 13; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16 Rn. 10; Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14 Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 20.04.2018 - 1 OLG 2 Ss 79/17

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen der Startdurchsage: Beurteilung der

    Aus den Urteilsgründen muss sich zudem ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.: vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2008, Az. 2 StR 150/08, und 2. Februar 2017, Az. 4 StR 423/16, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 28.09.2017 - 3 Ss OWi 1330/17

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    b) Da die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen beim freisprechenden Urteil nicht geringer als im Fall der Verurteilung sind (vgl. nur BGH, Urt. v. 02.02.2017 - 4 StR 423/16 [bei juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 25.04.2012 - 3 Ss OWi 468/12 = DAR 2013, 282 = BA 50, 86 = OLGSt OWiG § 71 Nr. 4), konnte auf diese Darstellung schon deswegen nicht verzichtet werden.
  • BGH, 21.03.2017 - 5 StR 511/16

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung; Zweifel

  • BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22

    Beweiswürdigung, Vollziehbar Ausreisepflichtige, Zumutbarkeit, Urteilsgründe,

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