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   BGH, 01.12.2005 - 4 StR 426/05   

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https://dejure.org/2005,8732
BGH, 01.12.2005 - 4 StR 426/05 (https://dejure.org/2005,8732)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2005 - 4 StR 426/05 (https://dejure.org/2005,8732)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 4 StR 426/05 (https://dejure.org/2005,8732)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sachliche Zuständigkeit bei der Verbindung von Strafverfahren; Auswirkungen der sachlichen Unzuständigkeit des Gerichts; Gemeinschaftliches oberes Gericht; Aufhebung einer Gesamtstrafe bei Wegfall einzelner Verurteilungen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 355; ; StGB § 66; ; StGB § 64; ; StGB § 72 Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 13 § 4 Abs. 2
    Unwirksamkeit bei Unzuständigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 85 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1996 - 4 StR 80/95

    Verbindungsbeschluß - Sachliche Zuständigkeit betreffend - Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 01.12.2005 - 4 StR 426/05
    Dieser Mangel ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 232 m.w.N.).

    Da es mithin an einer Entscheidung des für die Verbindung zuständigen Gerichts fehlt, ist das zum Amtsgericht Herne-Wanne angeklagte Verfahren dort rechtshängig geblieben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00); an dieses verweist der Senat die Sache in entsprechender Anwendung des § 355 StPO zurück (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 232).

  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 105/00

    Unwirksamer Verbindungsbeschluß nach § 13 Abs. 2 StPO wegen Unzuständigkeit des

    Auszug aus BGH, 01.12.2005 - 4 StR 426/05
    Da es mithin an einer Entscheidung des für die Verbindung zuständigen Gerichts fehlt, ist das zum Amtsgericht Herne-Wanne angeklagte Verfahren dort rechtshängig geblieben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00); an dieses verweist der Senat die Sache in entsprechender Anwendung des § 355 StPO zurück (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 232).
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