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   BGH, 11.05.2016 - 4 StR 428/15   

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https://dejure.org/2016,13177
BGH, 11.05.2016 - 4 StR 428/15 (https://dejure.org/2016,13177)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2016 - 4 StR 428/15 (https://dejure.org/2016,13177)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 4 StR 428/15 (https://dejure.org/2016,13177)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StPO, § 338 Nr 3 StPO
    Richterablehnung im Strafverfahren: Ablehnungsgesuch einer wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagten Hebamme

  • IWW

    §§ 338 Nr. 3, 24 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entrichtung von Zinsen auf die im Wege des Adhäsionsverfahrens den Nebenklägern zuerkannten Beträge; Beantragung der Abänderung des Adhäsionsausspruchs

  • rewis.io

    Richterablehnung im Strafverfahren: Ablehnungsgesuch einer wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagten Hebamme

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung einer Hebamme wegen Totschlags durch Unterlassen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Risiko der Hausgeburt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verurteilung einer Hebamme - Kind nach 18-stündiger Hausgeburt verstorben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verurteilung einer Hebamme bestätigt: Totschlag durch Unterlassen während "natürlicher Geburt"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung einer Hebamme wegen Totschlags durch Unterlassen bestätigt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kind stirbt bei risikoreicher Hausgeburt - Langjährige Freiheitsstrafe für Hebamme

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 14.06.2016)

    Tödliche Hausgeburt: Haftstrafe für Ärztin

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 84 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Strafrecht | Totschlag durch Unterlassen: Hausgeburt in Hotelzimmer trotz Beckenendlage

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften durch eine Hebamme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entrichtung von Zinsen auf die im Wege des Adhäsionsverfahrens den Nebenklägern zuerkannten Beträge; Beantragung der Abänderung des Adhäsionsausspruchs

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Richterablehnung im Strafverfahren: Ablehnungsgesuch einer wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagten Hebamme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 130
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 8 W 68/16

    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten

    Es gilt insoweit nichts anderes als hinsichtlich der dienstlichen Erklärung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richterin (vgl. den Wortlaut des § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO: "Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden"), bei dem ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens, eine Klarstellung oder gar eine Entschuldigung spätestens in ihrer dienstlichen Stellungnahme ebenfalls grundsätzlich geeignet ist, eine zuvor gegebene Besorgnis der Befangenheit auszuräumen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49; Beschluss vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11, NStZ 2012, 168; Beschluss vom 18.08.2011 - 5 StR 286/11, juris; BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 4 StR 428/15, juris; Cirener, in: Graf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand: 01.10.2016, § 26, Rdnr. 7.1; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 26, Rdnr. 7).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17

    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten

    Es gilt insoweit nichts anderes als hinsichtlich der dienstlichen Erklärung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters (vgl. den Wortlaut des § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO: "Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden"), bei dem ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens, eine Klarstellung oder gar eine Entschuldigung spätestens in seiner dienstlichen Stellungnahme ebenfalls grundsätzlich geeignet ist, eine zuvor gegebene Besorgnis der Befangenheit auszuräumen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49; Beschluss vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11, NStZ 2012, 168; Beschluss vom 18.08.2011 - 5 StR 286/11, juris; BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 4 StR 428/15, juris; Cirener, in: Graf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand: 24.08.2017, § 26, Rdnr. 9; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 26, Rdnr. 7).
  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2017 - 7 K 2993/16

    Hebammenerlaubnis

    Die gegen das strafgerichtliche Urteil eingelegte Revision (Az. 4 StR 428/15) hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11. Mai 2016 im dort ersichtlichen Umfang als unbegründet verworfen.

    Denn angesichts des im Strafurteil verhängten lebenslangen Berufsverbots als Hebamme, Landgericht E. , Urteil vom 1. Oktober 2014 - 37 Ks 3/11 -, juris, das seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016, - 4 StR 428/15, juris, rechtskräftig ist, darf die Klägerin nicht als Hebamme tätig sein (§ 70 Abs. 1 i.V.m. 4 Strafgesetzbuch - StGB -).

  • VG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 7 L 1115/16

    Berufsverbot; Hebamme

    Denn angesichts des im Strafurteil verhängten lebenslangen Berufsverbots als Hebamme, Landgericht Dortmund, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 37 Ks 3/11 -, juris, das seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016, - 4 StR 428/15, juris, rechtskräftig ist, darf die Antragstellerin nicht als Hebamme tätig sein (§ 70 Abs. 1 i.V.m. 4 Strafgesetzbuch - StGB -).
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