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   BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78   

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https://dejure.org/1978,238
BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78 (https://dejure.org/1978,238)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1978 - 4 StR 429/78 (https://dejure.org/1978,238)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78 (https://dejure.org/1978,238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines Nachschlüssels für ein Kraftfahrzeug in diebischer Absicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) §§ 22, 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Vorbereitungshandlungen 1

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 162
  • NJW 1979, 378
  • MDR 1979, 152
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78
    Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 26, 201 ff mit weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 - S. 8 und 9).
  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 71/73

    Möglichkeit der Tateinheit zwischen Autostraßenraub und versuchtem schweren Raub

    Auszug aus BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78
    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 22, 81, 82; BGH 4 StR 71/73 vom 8. März 1973 bei Dallinger MDR 1973, 728).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76

    Auswirkungen eines Verzichts die Ladungsfrist einzuhalten, auf den Antrag das

    Auszug aus BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78
    Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 26, 201 ff mit weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 - S. 8 und 9).
  • BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67

    Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache

    Auszug aus BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78
    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 22, 81, 82; BGH 4 StR 71/73 vom 8. März 1973 bei Dallinger MDR 1973, 728).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren "Willensimpulses" nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGHSt 28, 162, 163; 26, 201, 202 ff.; BGH NStZ 2000, 422; 1999, 395, 396).
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Der Senat kann durch Freispruch in der Sache selbst entscheiden (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564; vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 164).
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