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   BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92   

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BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92 (https://dejure.org/1992,909)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1992 - 4 StR 43/92 (https://dejure.org/1992,909)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1992 - 4 StR 43/92 (https://dejure.org/1992,909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Persönlichkeitsstörung - Schwere seelische Abartigkeit - ICD - International Codification of Diseases - Verminderte Schuldfähigkeit - Schuldunfähigkeit - Bewußtseinsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 20, 21
    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht krankheitsbedingte schwere seelische Abartigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 380
  • StV 1992, 316
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92
    Zutreffend ist freilich, daß psychiatrische Klassifikationssysteme wie das in den Vereinigten Staaten angewendete DSM III R (Deutsche Ausgabe: Diagnostisches und statistisches Manual psychiatrischer Störungen DSM III R, bearbeitet von Wittichen/Saß/Zandig/Kochler 1989) und der in Europa gebräuchliche ICD 9 (Deutsche Ausgabe: Diagnoseschlüssel und Glossar psychiatrischer Krankheiten, Hrsg. von Degkwitz/Helmchen/Kockott/Mombour 5. Aufl. 1980) keine Verbindlichkeit für, die rechtliche Bewertung unter dem Gesichtspunkt der Schuldfähigkeit haben (vgl. BGH NStZ 1991, 428 [BGH 04.06.1991 - 5 StR 122/91]).

    Wenn das Tatgericht mit seiner Formulierung allerdings zum Ausdruck bringen wollte, daß die Persönlichkeit des Angeklagten keine Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen, so wäre dies zumindest methodisch nicht zu beanstanden (vgl. BGH NStZ 1991, 428 [BGH 04.06.1991 - 5 StR 122/91] m.w.N.); die hierzu vom Tatrichter angestellten Erwägungen rechtfertigen ein solches Ergebnis jedoch nicht.

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92
    In die gebotene Gesamtbetrachtung sind die Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat einzubeziehen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87

    Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92
    In die gebotene Gesamtbetrachtung sind die Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat einzubeziehen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92
    In die gebotene Gesamtbetrachtung sind die Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat einzubeziehen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92
    Dieses umfaßt, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertreten hat, auch solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also keine Krankheit im medizinischen Sinne darstellen (vgl. BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79) [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87].
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92
    Dieses umfaßt, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertreten hat, auch solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also keine Krankheit im medizinischen Sinne darstellen (vgl. BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79) [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87].
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 316/87

    Voraussetzungen an die Begründung der Einordnung eines Zustandes unter schwere

    Auszug aus BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92
    In die gebotene Gesamtbetrachtung sind die Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat einzubeziehen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Ihr kann lediglich entnommen werden, dass es sich um eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung handelt, mit der sich der Tatrichter bei der Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf ihren Schweregrad und ihre Tatrelevanz auseinandersetzen muss (BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 54; Beschluss vom 19. März 1992 - 4 StR 43/92, NStZ 1992, 380; Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß, NStZ 2005, 57, 58).
  • BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06

    Totschlag durch Unterlassen (mehrfache Kindstötung; verminderte Schuldfähigkeit:

    Die Ausführungen, mit denen die Annahme einer Persönlichkeitsstörung verneint wird, lassen jedoch die hierzu erforderliche Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung wie auch der Taten selbst und des Nachtatgeschehens (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03) vermissen.
  • BGH, 25.06.2009 - 5 StR 174/09

    Totschlag; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtschau der Persönlichkeit

    So fehlt es bereits an der erforderlichen Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH NStZ 2007, 518).
  • BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03

    Beurteilung des Schweregrades einer Depression durch medizinische Laien

    Die Ausführungen des Landgerichts lassen darüber hinaus die gebotene Gesamtschau vermissen, in welche die Täterpersönlichkeit und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß, die Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat einzubeziehen sind (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29).
  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01

    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen

    Der Senat kann diese Frage nicht von sich aus - etwa unter Zuhilfenahme der einschlägigen Klassifikationen psychischer Störungen (ICD-10 Kapitel V (F) oder DSM-IV) - beantworten, abgesehen davon, daß auch die Diagnose einer Störung nach Maßgabe dieser Klassifikationssyteme noch keine hinreichenden Rückschlüsse für die rechtliche Bewertung unter dem Gesichtspunkt der Schuldfähigkeit erlaubt (st. Rspr.; BGHSt 37 aaO; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24).
  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mords in Tateinheit mit Freiheitsberaubung

    Gleichwohl weist eine solche Zuordnung in der Regel auf eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung hin (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24; BGH StV 1997, 630).
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Feststellung des Vorliegens einer Störung im Sinne eines der "biologischen" Merkmale des § 20 StGB reicht für sich für die Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB nicht aus; Voraussetzung ist vielmehr, daß sich die Störung in der konkreten Tat ausgewirkt hat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4 und 24; Senatsurteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

    Die von einem Sachverständigen vorgenommene Zuordnung eines Befundes zu einer in der ICD anhand eines Merkmalkatalogs definierten Persönlichkeitsstörung belegt allein zwar nicht, daß die Schuldfähigkeit eines Täters im Sinne der §§ 20, 21 StGB erheblich vermindert ist (vgl. BGH, Urt. v. 2. April 1997 - 2 StR 53/97), sie weist aber in der Regel auf eine nicht ganz geringfügige Beeinträchtigung hin (BGHSt 37, 397 ff; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08

    Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung

    Eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung findet nicht statt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29).
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07

    Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer verminderten Schuldfähigkeit bei antisozialer

    Eine solche Gesamtschau (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29) hat das Landgericht aber nicht angestellt, sondern eine entsprechende Beeinträchtigung der Gesamtheit des Lebens des Angeklagten ohne weitere Begründung abgelehnt.
  • BGH, 23.05.2002 - 3 StR 513/01

    Freispruch; Beweiswürdigung; Anforderungen an die Überzeugungsbildung (innere

  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08

    Rechtsfehlerhafte Verneinung der Schuldunfähigkeit (schwere andere seelische

  • BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01

    Mord; verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; schwere andere seelische

  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 45/99

    Minder schwerer Fall des Raubes; verminderte Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit

  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer schweren Persönlichkeitsstörung zur

  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 334/08

    Nicht hinreichend erörterte Möglichkeit der Schuldunfähigkeit bei Brandstiftung

  • BGH, 19.04.1993 - 5 StR 115/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit

  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 377/97

    Tateinheit von Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter - Abgrenzung und

  • BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 115/99

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit; Totschlag; Gesamtschau

  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97

    Plicht des Tatrichters zur Vornahme einer Gesamtbetrachtung sämtlicher

  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 168/99

    Steuerungsfähigkeit; Schizotypische Persönlichkeitsstörung; Lebenslange

  • BGH, 22.05.1996 - 3 StR 149/96

    Vereinbarkeit der Annahme einer Persönlichkeitsstörung mit Krankheitswert mit der

  • BGH, 21.09.1994 - 5 StR 414/94

    Klassifikationssysteme der Psychiatrie - Schuldfähigkeit - Bindungswirkung

  • BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98

    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit:

  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 137/93

    Anforderungen an gerichtliche Feststellung des Schweregrads einer seelischen

  • BGH, 29.06.1993 - 5 StR 215/93

    Verurteilung wegen Nötigung bei nicht festgestellter Drohung - Verurteilung wegen

  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ss 182/00

    Schwere seelische Abartigkeit, Feststellungen im Urteil, lückenhafte

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